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Justizministerium vs. Thomas-Rasset: 80.000 US-Dollar Schadensersatz angemessen

Darf Filesharing so teuer werden? 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz für 24 angebotene Musikstücke - steht diese Summe noch in einem vernünftigen Verhältnis? Das US-amerikanische Justizministerium hat sich jetzt in einem Brief zu der immensen Schadensersatzsumme geäußert, die Jammie Thomas-Rasset auferlegt wurde.

24 Tracks hat die Mutter von zwei Kindern via KaZaA verbreitet. Die Jury war auch bei der zweiten Verhandlung zu dieser Ansicht gelangt. Während sie jedoch im ersten Verfahren "nur" zu 222.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt wurde, stieg dieser Betrag beim erneuten Prozess drastisch an.

Man veranschlagte 80.000 US-Dollar pro Track, was sich bei 24 Werken zu einem Gesamtschadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar summiert. Die Verurteilung selbst sorgte schon für einigen Wirbel. Jedoch weniger wegen des Schuldspruchs, als vielmehr wegen des Schadensersatzes. Der Rechtsbeistand von Jammie Thomas-Rasset gab wenige Tage nach dem Urteil bekannt, dass man dagegen Widerspruch einlegen werde. Insbesondere weil man einen Verstoß gegen den achten Verfassungszusatz der USA sieht. Dieser besagt, dass gerichtlich verhängte Strafen nicht unangemessen hoch sein dürfen. Zu dieser Anschuldigung gingen auch beim US-amerikanischen Justizministerium zahlreiche Anfragen ein. Man wollte eine Stellungnahme erhalten, wie das "Departement of Justice" zu diesen exorbitanten Schadensersatzsummen stehe. Folge man der weitläufigen Meinung, dass diese vollends übertrieben seien, oder teile man die Ansichten der Contentindustrie, wonach die Schadensersatzsummen dem entstandenen Schaden entsprechen?

Das Department of Justice hat in einem Brief an das Gericht eine eindeutige Position bezogen: "Wenn es zur Bearbeitung des Widerspruchs der Beklagten notwendig ist, die Verfassungsfrage zu beantworten, so sollte der Widerspruch der Beklagten abgewiesen werden, da die sorgfältig geprüften Statute des Kongresses den Gesamtprozess rechtfertigen." Was hier sehr fein ausgedrückt wurde, bedeutet schlichtweg folgendes: Wenn der Widerspruch von Jammie Thomas-Rasset auf die Thematik des achten Verfassungszusatzes reduziert werden müsste, so ist der Widerspruch abzulehnen. Der Kongress hat das Gesamtkonzept auf dem der Prozess basierte sorgfältig entwickelt. Wenn der Knackpunkt also in der Sphäre des Verfassungszusatzes liegt, so ist der Antrag von Thomas-Rasset nicht zu genehmigen.

Der Bock wird jedoch zum Gärtner, sobald sich das Schreiben auch noch auf die Schadensersatzsumme selbst bezieht: "Der gegenwärtige Rahmen für den Schadensersatz entschädigt den Urheber unter anderem aber eben weil es Situationen gibt, in denen der tatsächliche Schaden schwer zu berechnen ist. Demzufolge ist der vom Kongress festgelegte Schadensersatzrahmen für Urheberrechtsverletzung insgesamt angemessen." Man will damit zum Ausdruck bringen, dass man eigentlich keinerlei Probleme mit dem Schadensersatz hat. Der Kongress habe diesen Rahmen festgelegt. Manchmal könne man den tatsächlichen Schaden eben schwer berechnen, weshalb der im Gesetz festgehaltene Rahmen angemessen ist. Dass 24 MP3s und 1,92 Millionen US-Dollar nicht in den gleichen Satz passen, ist wohl nur die Ansicht einer Minderheit. Des Volkes. (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

(Bild via scrapetv, thx!)

News Redaktion am Sonntag, 16.08.2009 15:22 Uhr

tagsTags: musik prozess filesharing klage justizministerium jammie thomas-rasset achter verfassungszusatz department of justice widerspruch schadensersatz urteil

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30 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • MystiqueMax am 18.08.2009 11:26:04

    Gott, wissen die denn nicht wieviel Leute sie gegen die eigene Regierung aufhetzen. Die junge Generation wird immer weiter wahlberechtigt und die alte Generation geht langsam von uns. Die "Jungen" informieren sich immer weiter im Internet und nicht nur auf Mainstream Medien.10 Jahre ...

  • DaTaCrAsH am 17.08.2009 21:32:40

    Gott, wissen die denn nicht wieviel Leute sie gegen die eigene Regierung aufhetzen. Die junge Generation wird immer weiter wahlberechtigt und die alte Generation geht langsam von uns. Die "Jungen" informieren sich immer weiter im Internet und nicht nur auf Mainstream Medien.10 Jahre denke ich brauch ...

  • d_dark_1 am 17.08.2009 10:37:58

    Das wir hier in Deutschland die Forderung nicht verstehen können, ist doch ganz klar. Die haben da ein ganz anderes Rechtesystem als wir..... Kann man das ein Rechtesystem nennen? In meinen Augen ist das amerikanische System auf Steinzeitniveau. Jeder normale Menschenverstand sagt e ...

  • user124 am 17.08.2009 07:59:19

    die usa haben bei "versehentlich" erschossenen zivilisten im irak/afghanistan 200$ pro getöteter person an die hinterbliebene familie gezahlt. nun darf man sich ausrechnen wieviele afghanen man abknallen kann bevor man *ein* mp3 "shared"... 1 mp3 = 80000$ = 4000 afghanen da weiss man doch woran m ...

  • 0tozero am 16.08.2009 21:50:21

    1Track bei Musicload ca 1Euro ~ 1.42US $ (Durchschnitt) .. Pro Track werden 80000$ verlangt ~ 56258.79Euro Das heißt jeder (der 24 Songs) müsste 56.260x kopiert worden sein. Und zwar alle 56.260 Kopien nur von ihrem PC aus. Dass das keine (Standard-DSL) Leitung in absehbarer Zeit her gibt (immerh ...

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