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Online-Durchsuchung: Bayern entscheidet diese Woche

Am kommenden Donnerstag ist es so weit. Bayern will über den "Landestrojaner" entscheiden. Dabei geht der Vorstoß des Freistaates viel weiter, als es Innenminister Schäuble bis dato vorhatte. Ein noch tieferer Eingriff in die Privatsphäre, der es eigentlich jeder rechtlichen Grundlage entbehren müsste.

Bereits in zwei Tagen sollen die Sicherheitsorgane von Bayern weit reichende Befugnisse beim heimlichen Ausspähen von PCs erhalten. Die Pläne der CSU gehen dabei weit über die von Innenminister Wolfgang Schäuble geforderten Vollmachten hinaus. Eigentlich kaum möglich, wenn man die Vorstöße der Bundesregierung in die Privatsphäre des Volkes betrachtet. Der bayerischen Polizei soll es gestattet werden, notfalls sogar in Wohnungen einzubrechen, damit der "Bayern-Trojaner" auf dem PC des zu Überwachenden eingerichtet werden kann. Unverletzlichkeit der Wohnung, es war schön mit dir. Anders läuft es auch bei der Rechtfertigung für dessen Einsatz. Während der Bundestrojaner vermeintlich nur bei Terrorverdacht eingesetzt werden darf, soll die bayerische Polizei die Vollmachten erhalten, um ihn bei jedweder dringenden Gefahr für Staat, Leib, Leben und Freiheit von Personen einsetzen zu dürfen. Inwieweit man die Freiheit des Volkes schützt, wenn ihnen der Staat heimlich einen Trojaner unterjubelt, wird man kommenden Donnerstag sicher erklären. Der Verhältnismäßigkeit eines solchen Einsatzes ist damit auch Genüge getan. Wer jetzt meint, man könne dieses Vorgehen nicht mehr übertrumpfen, dem sei aktuell zu einem regelmäßigen Backup geraten. In Bayern soll es nämlich den Beamten ebenfalls gestattet werden, Dateien zu löschen oder zu verändern, wenn dies die Gefahr abwenden kann. Vielleicht wären die Regierenden an dieser Stelle besser beraten gewesen, wenn sie mehrere IT-Spezialisten eingestellt hätten. Diese hätten ihnen dann einen Virus programmieren können, der selbstständig nach Dokumenten sucht, die Terrorpläne enthalten. Man ist sich ja in der Regierung sicher, dass diese stets Terror.doc heißen.

Mit neuen Vollmachten für die Polizei gibt man sich an diesem bedeutsamen Tag aber nicht zufrieden. Auch der Verfassungsschutz will ein Stück vom Kuchen abhaben. Diese sollen nun auch eingreifen dürfen, wenn Gefahr für "überragend wichtige Rechtsgüter" besteht. Der kommende Donnerstag wird also ein Tag voller neuer Spielzeuge für den Staat.

(via taz thx!)

(Bild via nadir thx!)

News Redaktion am Dienstag, 01.07.2008 17:50 Uhr

tagsTags: polizei privatsphäre bayern entscheidung pc heimlich ausspähung befugnisse landestrojaner bka vollmacht

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65 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 24.07.2008 14:36:38

    Was ist mit Rechtsgüter gemeint? Guck mal hier, was man unter dem Begriff Rechtsgut genau versteht. MfG Andy ...

  • _nux am 24.07.2008 14:28:11

    Was ist mit Rechtsgüter gemeint? Suchen die nur nach Terrorplänen? Ich dachte sie suchen auch nach illegalen Dateien! Also z.B. n gecracktes Spiel oder die Installs dazu oder ein gerippten Film! _nux ...

  • Karash86 am 23.07.2008 17:01:03

    Werden dann demnächst in Bayern die PC´s mit vorinstalliertem Bundestrojaner ausgeliefert ? Das würde den Schnüfflern etliche Wohnungseinbrüche ersparen. BRD = Bananen Republik Deu ...

  • am 23.07.2008 16:46:48

    Werden dann demnächst in Bayern die PC´s mit vorinstalliertem Bundestrojaner ausgeliefert ? Das würde den Schnüfflern etliche Wohnungseinbrüche ersparen. BRD = Bananen Republik Deutschland ...

  • porkus1990 am 23.07.2008 13:00:53

    wie sieht das ganze dann eigl mit RS aus ?! ist das für uns arme leute in bayern dann noch sicher ? und wie wollen die feststellen ob wir so blöd sind und den trojaner freiweillig laden ?! und wie sieht das aus wenn man nur noch über proxyserver ( Proxyway und konsorten ) surft ? danke für eur ...

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