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P2P-Klage mit 60.000 Euro Streitwert:Stellungnahme durch Rechtsanwalt Dr. Wachs

Um eine objektive und sachliche Berichterstattung zu ermöglichen, muss es beiden Seiten gestattet sein, eine Stellungnahme zum Interview abzugeben. Durch Herrn Dr. Wachs wurde uns eine solche Gegenstellungnahme übergeben, welche wir veröffentlichen möchten, damit beide Seiten zu Wort kommen durften. Wir freuen uns über diesen Austausch, ungeachtet der Inhalte beider Stellungnahmen.

Stellungnahme:

Zunächst begrüße ich es sehr, dass die Kanzlei Schutt, Waetke, vertreten durch den Rechtsanwalt Timo Schutt öffentlich Stellung bezieht. Ich halte den Dialog für extrem wichtig, um langfristig eine Lösung zwischen den zerstrittenen Parteien - Industrie auf der einen Seite und Tauschbörsennutzer auf der anderen Seite - zu erzielen.

Gern will ich einräumen, dass die Kanzlei Schutt, Waetke an der Entscheidung des LG Frankenthal, die eine Entscheidung wegen der vorgeworfenen Rechtsverletzung der Verbreitung eines Computerspiels zum Gegenstand hatte, nicht beteiligt war. Hier war ich falsch informiert.

Weiterhin stelle ich klar, dass ich mich zu Details des konkreten Verfahren nie geäußert habe. Insbesondere habe ich mich weder zu der Art der streitgegenständlichen Datei, noch zu der Klägerin geäußert und werde dies auch in Zukunft nicht tun - anders als die Kollegen Schutt, Waetke in der hier vorliegenden Stellungnahme.

Im übrigen halte ich an meiner Bewertung vollumfänglich fest. Ich habe nie behauptet mein Mandant müsste im Fall eines Unterliegens EUR 50.000 zahlen. Vielmehr habe ich das Prozesskostenrisiko und die einzelnen Positionen ausführlich aufgeschlüsselt und dargelegt.

Die Zahlen, die ich in den Raum gestellt habe wurden im übrigen auch in der nun vorliegenden Stellungnahme der Kollegen Schutt, Waetke nicht bestritten

Ich denke, dass die meisten Juristen meine Auffassung teilen, dass die Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen außer Kontrolle geraten und deutlich überhöht sind. Durch die hohen Streitwerte werden die Abgemahnten eingeschüchtert und können wegen des hohen Kostenrisikos ihre Abmahnung nicht einer gerichtlichen Kontrolle unterziehen. Natürlich spricht der Richter bei der Bemessung des Streitwerts das letzte Wort, doch besteht zweifelsohne durch entsprechende Argumentation beider Parteien hier die Möglichkeit für oder wider einen unverhältnismäßigen Streitwert zu argumentieren. Ich halte die pauschale Abwälzung der Verantwortung für die hohen Streitwerte auf die Richter daher für eine sehr formal juristische Argumentation.

Überraschend ist der Hinweis der Kollegen Prozesskostenhilfe würde sicherstellen, dass jedermann angemessen vertreten wird. Zum einen wird PKH nicht grundsätzlich sondern nur unter engen Voraussetzungen gewährt. Zum anderen ist PKH in vielen Fällen auch zurückzuzahlen. Mit dem Spendenaufruf soll es meinem Mandanten ermöglicht werden teure Gutachten in Auftrag zu geben, ohne Furcht vor finanziellen Konsequenzen. Außerdem werde ich immer wieder von zu Unrecht Abgemahnten ermuntert einen Muster-Prozess zu führen, um damit alle zu unterstützen. Die Ergebnisse des Spendenaufrufs sind übrigens ein eindrucksvolles Zeichen, dass die Solidarität unter den Abgemahnten keine leere Worthülse ist, sondern auch gelebt wird. Dafür vielen Dank an alle Unterstützer und Spender. Weiter so- wir sind auf dem richtigen Weg.

Ich möchte diese Stellungnahme mit dem ceterum censeo schließen ,dass ich ebenfalls die geistigen Rechte für unser Land als sehr wichtig erachte und diese auch geschützt werden müssen. Aber warum muss dieser Schutz immer gleichgesetzt werden mit einem teuren Anwaltsbrief. In vielen Fällen erfolgt die Rechtsverletzung doch nicht durch den Anschlussinhaber sondern durch deren Kinder. Kann hier nicht der erste Brief zusammen mit einer Unterlassungserklärung mit maximal EUR 100 versandt werden.

Dies wäre doch auch im Interesse der Rechteinhaber. In letzter Zeit habe ich aber den Eindruck, als ob dies überhaupt nicht gewünscht ist, weil sich eine neue Industrie bildet, die Abmahnindustrie. Es werden immer neue Logg-Firmen gegründet über deren Seriosität nichts bekannt ist; es werden GmbHs und AGs gegründet, an die die Rechte nur zu Abmahnzwecken abgetreten werden. Wir sollten unser geistiges Eigentum schützen, aber diejenigen, die meinen den Schutz durchsetzen zu dürfen, müssen sehr genau beobachtet werden.

News Redaktion am Mittwoch, 02.07.2008 10:31 Uhr

tagsTags: stellungnahme filesharing p2p dr. wachs waetke rechtsanwalt streitwert schutt

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