
Das Gericht betrachtet die These, dass das Unternehmen für die Kosten aufkommen sollen, als "einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Klägerin auf freie Berufsausübung" sowie "auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb". Das Ganze sah man eher völlig gegensätzlich, nämlich das ein Telekommunikationsanbieter eigentlich dazu verpflichtet wären "die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten", anstatt diese zu überwachen und zu kontrollieren.
Ein völlig korrekter Gedanke, welcher das Gericht zu dem Schluss brachte, dass "einzelne Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes" schlicht und ergreifend unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Aus diesem Grund hat man eine finale Entscheidung nun dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überlassen, welches als höchste Instanz darüber zu entscheiden hat, ob der Staat die TK-Anbieter entschädigen muss, wenn diese zum Zweck der Überwachungsmaßnahmen Hardware anschaffen müssen.
Wirklich heiß dürfte dieses Thema besonders deshalb werden, da es auch die Vorratsdatenspeicherung berühren wird. Oliver Süme, vom Vorstand Recht und Regulierung von eco, bringt es hierbei deutlich auf den Punkt: "Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt diese Belastung jetzt eine neue, den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort gefährdende Qualität. [...]. Angesichts der Höhe der Kosten der klassischen Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung fordert eco, zusätzlich zum administrativen Aufwand für die Bearbeitung von Anfragen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik zu entschädigen."
Sollte das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung keine Absage erteilen, so dürften zahlreiche Telekommunikationsunternehmer vor einer enormen finanziellen Belastung stehen. Vorausgesetzt das BVerfG erteilt der Entschädigung der Provider auch eine Absage, es bleibt also spannend.
(Bild via jusos, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 03.07.2008 20:40 Uhr
Das ist das Problem seid Anbeginn der Demokratie... Es kommt nicht drauf an wass das beste ist sondern nur was die Massen denken und wählen. Das hat schon Einstein richtig erkannt und es gillt immer noch. Jeder Mensch hat Angst zu sterben, das ist ein angebohrener Instinkt und dieser wird bei de ...
Das Problem ist, dass Regierung und Lobbyisten die Massenmedien kontrollieren. (Unabhängige Berichterstattung ist längst eine aussterbende Art) Die allgemeine Meinungsbildung findet wiederum durch diese Medien statt - ein perfektes System. :) In dem Zusammenhang strotzt der Slogan "Bild Dir deine ...
Die einzige Möglichkeit besteht für uns, bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen eine Partei zu wählen, die nicht im Bundestag bzw. Landtag schon länger vertreten ist. Gruss Alex Schön gesagt. :) Aber davon überzeug mal die Massen. Die (Traditions-/Stamm-)Wäh ...
Hallo! ich bin österreicher, aber trotzdem bekomm ich angst vor der Vorratsdatenspeicherung.. geht vor den europäischen gerichtshof für menschenrechte!!! Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.... W ...
Hast Du auch nur ein einziges Beispiel parat, wo eine Demonstration hierzulande schon mal irgendwas im Sinne der Demonstranten bewirkt hat? MfG Andy Hallo Andi, hier wird es schwer sein etwas zu fingen (zumindest bei neuen Gesetzen und Beschlüssen auf Bundes- und Landese ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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