
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor drei Jahren festgestellt, dass die Verweigerung einer potenziell Linderung verschaffenden Therapie unzulässig in das Grundrecht der Patienten auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingreift. Demnach darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) solche Anträge nicht mehr grundsätzlich abgelehnten.
Zahlreiche Aids- und Krebspatienten, Multiple-Sklerose-Kranke und u. a. Epileptiker hofften darauf, von der preiswerten und nebenwirkungsarmen Medizin Cannabis profitieren zu können. Cannabis wirkt zum Beispiel bei spastischen Lähmungen nachweislich stark krampflösend. Doch das BfArM und die Regierung verweigern die Genehmigungen für Cannabispatienten bislang bis auf wenige Ausnahmen. Die Bundesregierung bezweifelt die Verwendung von Cannabis als Medizin. Man sah darin primär eine Verharmlosung der Risiken des Konsums dieses Rauschmittels an.
Die Problematik beinhaltet aber auch eine soziale Komponente. Bislang kann lediglich kostenpflichtig das BTM-pflichtige Medikament Dronabinol per Privatrezept verschrieben werden, was sich viele Kranke aber nicht leisten können. Zudem enthält dieses Präparat lediglich den Hauptwirkstoff THC und nicht alle rund 60 Cannabinoide - die Wirksamkeit wird deswegen infrage gestellt.
Am 15.10.2008 wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages öffentlich über die Anträge von Linken und Grünen beraten. Erstmals wird an diesem Tag auch Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, sich vor dem Ausschuss zu äußern. Die Mitglieder des "Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin" wollen an diesem Tag alle geleisteten Unterschriften der Petition vorlegen, in den vergangenen Tagen haben bereits 300 Personen online unterzeichnet. (via hanfverband.de, thx!)
News Redaktion am Freitag, 04.07.2008 14:35 Uhr
Die Anhörung zu Cannabis als Medizin ist jetzt übrigens auf der Web-TV-Seite des Deutschen Bundestages als rm-Stream (ca. 56 Minuten Dauer) abrufbar, falls es sich noch jemand anschauen möchte: rtsp://btag-od.real.t-bn.de/btag/16/b ...
Ja, der Artikel in der SZ war recht gut. ...
Dass ausgerechnet die Süddeutsche Zeitung in der Art über das Thema berichtet, verschlägt mir doch glatt die Sprache :T ...
Nein, wo soll das denn gestanden haben? wenn ich mich recht erinnere im österreichischen teletext vor 2 tagen. aber vielleicht bin ich gerade in einer zeitschleife gefangen ;) vielleicht wars aber auch die ablehnung, der von dir erwähnten krankenkassen. mfg chronoton ...
ich dachte die sache wurde schon vor ein paar tagen abgeschmettert. mfg chronoton Nein, wo soll das denn gestanden haben? Die Anhörung fand doch erst heute statt. Momentan läuft aber im Parlaments-TV noch die Übertragung der Nachhaltigkeitsdebatte, es kann also noch etw ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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