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Ryanair: Bravofly verstößt gegen deren Urheberrecht

Die Billigfluggesellschaft Ryanair geht gegenwärtig gegen das niederländische Portal Bravofly vor. Diesem wird vorgeworfen gegen das Urheberrecht von Ryanair zu verstoßen, indem man Informationen aus deren Homepage auslese und für sich selbst verwende.

Der Prozess, der in Dublin stattgefunden hat, legt Bravofly unter anderem einen Verstoß gegen das Markenrecht sowie das Urheberrecht zur Last. Dies geschehe durch das Auslesen von Daten, die auf der Homepage von Ryanair zur Verfügung stehen würden. Bravofly ist ein Portal, welches seinen Nutzern bei der Suche und beim Buchen von Billig-Airlines helfen soll.

Wenn es nach Ryanair geht, so verstößt das Portal mit seiner Technik gegen die Nutzungsbedingungen der Ryanair-Homepage und damit verbunden das Marken- sowie Urheberrecht. Ein Sprecher von Ryanair äußerte sich, dass man den Prozess primär deshalb angestrebt habe, "weil deren Verhalten gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt, welche eindeutig festlegen, dass man die Inhalte unserer Website für keine kommerziellen Zwecke verwenden darf." Ryanair erwirkte vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen Bravofly aufgrund der angeblichen Schäden, die durch diesen Rechtsverstoß entstanden seien sowie wegen Einmischung in die wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaft. Dabei handelt es sich bei Bravofly nicht um das erste Portal, welches von Ryanair attackiert wurde. Auch Lastminute.com durfte bereits Bekanntschaft mit deren Praktiken machen. Mittbewerber EasyJet scheint der Nächste zu sein, der gegen diese oftmals als "Screen-Scraping" bezeichnete Methode vorgehen will. Diese bestätigten bereits vergangenen Monat, dass sie zahlreiche Warnungen an Portale wie Expedia etc. versandt hatten, und sie zur Einstellung ihrer Handlungen aufforderten. Ob dieses Auslesen von Daten schlussendlich wirklich rechtswidrig ist, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Der Rechtsexperte Struan Robertson äußerte sich gegenüber Out-Law sogar dahingehend, dass die auslesenden Portale womöglich gar nicht mit deren Nutzungsbedingungen einverstanden sein müssten, da zuvor keine vertragliche Bindung zu den Fluglinien eingegangen wurde.

Die ganze Thematik erweckt den Eindruck, als wolle man dem Kunden verwehren sich objektiv über die günstigsten Angebote der verschiedenen Airlines zu informieren, indem man ein solches Portal verwendet. Da dort auch zahlreiche eher unbekannte Airlines aufgeführt sind, würden diese wohl auf Dauer untergehen, könnten sie über diese Portale nicht gefunden werden. Möglicherweise benutzt man das Urheberrecht, Markenrecht und die Nutzungsbestimmungen nur als Vorwand, um so unliebsame Konkurrenten vom Markt zu verdrängen.

(via the register, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 09.07.2008 19:53 Uhr

tagsTags: urheberrecht rechtsverstoß einstweilige markenrecht bravofly expedia ryanair zur verfügung stellen

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • musicjunkie am 10.07.2008 11:14:49

    Nur english geklabert voll unfreundlich in den einen Flugzeug ... Muss mann die erst anschreien damit man sich an die Notausgangs lucke setzen kann ..w...t...f... :p, dein nick triffs perfekt :p! so wie ich das seh, benutzen die infos von der page, um die im portal anzu ...

  • Hirnblaehung am 10.07.2008 01:41:29

    Idioten ... Sollen die einfach Raynair aus dem Gebot nehmen die haben ehh schon rote Zahlen ... Sollen sie doch Pleite gehen ;) Und ich vor nem Monat mit denen geflogen ... Ich Flieg nie wieder mit dennen ... Die Gelben sitze ... da bekomme ich Panick in der Hütte ... Gelb Singnal farbe .. xD ...

  • ikja am 09.07.2008 22:38:06

    seh ich anders: auch nach deutschem recht ist das automatische abgreifen nutzungsspezifischer informationen geschützt (vergleiche analogiemöglichkeit zum datenbankschutz im urhG). klassifiziert man nun die "einfachen daten" als eine servicedienstleistung (bereitstellen aktueller informationen) kan ...

  • wolfdieter1954 am 09.07.2008 20:37:24

    ...Diesem wird vorgeworfen gegen das Urheberrecht von Ryanair zu verstoßen, indem man Informationen aus deren Homepage auslese und für sich selbst verwende. Nach deutschem Recht wären einfache Tatsachen nicht schutzfähig. -- Weiterhin sollten jegliche Nutzungsbes ...

  • gullinews am 09.07.2008 19:53:29

    Die Billigfluggesellschaft Ryanair geht gegenwärtig gegen das niederländische Portal Bravofly vor. Diesem wird vorgeworfen gegen das Urheberrecht von Ryanair zu verstoßen, indem man Informationen aus deren Homepage auslese und für sich selbst verwende. Der Prozess, der in Dublin stattgef ...

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