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Filesharing: Beweisverwertungsverbot auch in Deutschland?

Vor wenigen Tagen berichteten wir über das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, in welchem festgehalten wurde, dass der Betreiber eines offenen WLAN nicht per se für Urheberrechtsverletzungen Dritter im Rahmen der Störerhaftung haftbar zu machen ist. Ein interessantes Detail dieses Urteils verbarg sich jedoch am Schluss.

Dieses Detail ist eine Feststellung der Richter, welches es in dieser Form in Deutschland eigentlich nicht geben kann. Die Rede ist von einem Beweisverwertungsverbot.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zweifelte bereits die rechtmäßige Datenerhebung der Logistep AG an, das Urteil steht indes noch aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte sich in einer E-Mail bezüglich der rechtmäßigen Erhebung von IP-Adressen durch Logfirmen in P2P-Börsen, dass "Die Frage, ob die Daten rechtmäßig erhoben wurden, [...] bisher jedoch keine Rolle gespielt [hat] und somit auch nicht dazu geführt [habe], dass entsprechende Ermittlungsverfahren [...] aufgenommen wurden." Das Urteil des Oberlandesgerichtes stellt dabei den nächsten großen Schritt in diese Richtung dar, sprechen die Richter doch von einem Beweisverwertungsverbot, obwohl es eigentlich um die Störerhaftung für ein offenes WLAN ging. Die hierbei relevante Passage im Urteil spricht zwar kein Verbot aus, doch wird ein Seitenhieb gewagt, der von zahlreichen Juristen als sensationell betrachtet wird.

"Dahingestellt bleiben kann auch, ob die von der Klägerin ermittelten Daten des Beklagten einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wofür nach Auffassung des Senats allerdings spricht, dass es sich [...] um Verkehrsdaten [...] handeln dürfte."

An sich gibt es im deutschen Rechtssystem zwar kein Beweisverwertungsverbot, wenngleich eine Ausnahme existiert, bei der eine Fernwirkung eintritt. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs betrachtet diese jüngste Entwicklung als durchaus positiv für alle Abgemahnten:"[...].Die juristische Kommentarliteratur erkennt Beweisverwertungsverbote auch im Zivilrecht etwa bei der Nichtachtung der verfassungsmäßigen Rechte und wenn diese Eingriffe nicht durch eine Güterabwägung gerechtfertigt werden. Folgt man dem OLG Frankfurt, so bedeutet das nicht weniger, als dass die Rechteinhaber keine Möglichkeit mehr haben, die über die Staatsanwaltschaften ermittelten Daten zu nutzen. Dies hätte nach meiner Meinung zur Folge, dass die zivilrechtlichen Abmahnungen wohl gegenstandlos wären, zumindest aber alle Klagen der Rechteinhaber abgewiesen werden müssten. Dennoch sollte hier nicht der Tag vor dem Abend gelobt werden, zum einen ist diese Entscheidung des OLG Frankfurt eher als mutige Mindermeinung zu beurteilen (zusammen mit dem LG Frankenthal). Zum anderen kommt nun ohnehin der zivilrechtliche Auskunftsanspruch. Denkbar wäre allerdings, dass die Staatsanwaltschaften um nicht weiter mit Auskunftsersuchen der Rechteinhaber überfrachtet zu werden, die Entscheidung des OLG Frankfurts dankbar aufgreifen, um zumindest nach der Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs nicht weiter von den Rechteinhabern instrumentalisiert zu werden. Schließlich haben einige Abmahnkanzleien bereits angekündigt auch nach Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs weiterhin den Weg über die Staatsanwaltschaften zu wählen." (Firebird77)

(via anwalt24 & dr-wachs thx!

News Redaktion am Dienstag, 15.07.2008 10:00 Uhr

tagsTags: filesharing p2p illegal download verbreitung verkehrsdaten störerhaftung frankfurt olg urteil upload beweisverwertungsverbot w-lan beweis

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • blitzz am 15.07.2008 16:27:03

    Frag mich was ihr für Probleme habt ... Ich kucke mir die News so an und Joine dan erst ins Forum , wenn ich etwas schreiben will .... mFg tja liebe @Hirnblaehung !! ich mach das immer noch auf die altmodische art, ich möchte einen bericht erst als ganzes lesen bevo ...

  • Firebird77 am 15.07.2008 13:15:39

    Mmmh..lag wohl an der Umstellung von gestern abend/heute morgen. Die Links werden btw automatisch gesetzt, kein Newsschreiber hat also Probleme die richtig zu setzen :) ...

  • a_d_s am 15.07.2008 13:12:20

    Der falsche Link lag nicht an den News Autoren. Habe den Link hier mal korrigiert, weiss aber aktuell nicht, wie der falsch erzeugt wurde. ...

  • Hirnblaehung am 15.07.2008 12:45:05

    Frag mich was ihr für Probleme habt ... Ich kucke mir die News so an und Joine dan erst ins Forum , wenn ich etwas schreiben will .... mFg ...

  • DVBMan am 15.07.2008 11:20:06

    Das scheint in letzter Zeit die Regel zu werden. Die Newsschreiber haben offenbar große Probleme damit, den richtigen Link zu setzen. Passiert fast bei jedem zweiten Beitrag. :( Hier mal der richtige: http://www.gulli.com/news/filesharing-20 ...

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