
Dieses Detail ist eine Feststellung der Richter, welches es in dieser Form in Deutschland eigentlich nicht geben kann. Die Rede ist von einem Beweisverwertungsverbot.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zweifelte bereits die rechtmäßige Datenerhebung der Logistep AG an, das Urteil steht indes noch aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit äußerte sich in einer E-Mail bezüglich der rechtmäßigen Erhebung von IP-Adressen durch Logfirmen in P2P-Börsen, dass "Die Frage, ob die Daten rechtmäßig erhoben wurden, [...] bisher jedoch keine Rolle gespielt [hat] und somit auch nicht dazu geführt [habe], dass entsprechende Ermittlungsverfahren [...] aufgenommen wurden." Das Urteil des Oberlandesgerichtes stellt dabei den nächsten großen Schritt in diese Richtung dar, sprechen die Richter doch von einem Beweisverwertungsverbot, obwohl es eigentlich um die Störerhaftung für ein offenes WLAN ging. Die hierbei relevante Passage im Urteil spricht zwar kein Verbot aus, doch wird ein Seitenhieb gewagt, der von zahlreichen Juristen als sensationell betrachtet wird.
"Dahingestellt bleiben kann auch, ob die von der Klägerin ermittelten Daten des Beklagten einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wofür nach Auffassung des Senats allerdings spricht, dass es sich [...] um Verkehrsdaten [...] handeln dürfte."
An sich gibt es im deutschen Rechtssystem zwar kein Beweisverwertungsverbot, wenngleich eine Ausnahme existiert, bei der eine Fernwirkung eintritt. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs betrachtet diese jüngste Entwicklung als durchaus positiv für alle Abgemahnten:"[...].Die juristische Kommentarliteratur erkennt Beweisverwertungsverbote auch im Zivilrecht etwa bei der Nichtachtung der verfassungsmäßigen Rechte und wenn diese Eingriffe nicht durch eine Güterabwägung gerechtfertigt werden. Folgt man dem OLG Frankfurt, so bedeutet das nicht weniger, als dass die Rechteinhaber keine Möglichkeit mehr haben, die über die Staatsanwaltschaften ermittelten Daten zu nutzen. Dies hätte nach meiner Meinung zur Folge, dass die zivilrechtlichen Abmahnungen wohl gegenstandlos wären, zumindest aber alle Klagen der Rechteinhaber abgewiesen werden müssten. Dennoch sollte hier nicht der Tag vor dem Abend gelobt werden, zum einen ist diese Entscheidung des OLG Frankfurt eher als mutige Mindermeinung zu beurteilen (zusammen mit dem LG Frankenthal). Zum anderen kommt nun ohnehin der zivilrechtliche Auskunftsanspruch. Denkbar wäre allerdings, dass die Staatsanwaltschaften um nicht weiter mit Auskunftsersuchen der Rechteinhaber überfrachtet zu werden, die Entscheidung des OLG Frankfurts dankbar aufgreifen, um zumindest nach der Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs nicht weiter von den Rechteinhabern instrumentalisiert zu werden. Schließlich haben einige Abmahnkanzleien bereits angekündigt auch nach Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs weiterhin den Weg über die Staatsanwaltschaften zu wählen." (Firebird77)
News Redaktion am Dienstag, 15.07.2008 10:00 Uhr
Frag mich was ihr für Probleme habt ... Ich kucke mir die News so an und Joine dan erst ins Forum , wenn ich etwas schreiben will .... mFg tja liebe @Hirnblaehung !! ich mach das immer noch auf die altmodische art, ich möchte einen bericht erst als ganzes lesen bevo ...
Mmmh..lag wohl an der Umstellung von gestern abend/heute morgen. Die Links werden btw automatisch gesetzt, kein Newsschreiber hat also Probleme die richtig zu setzen :) ...
Der falsche Link lag nicht an den News Autoren. Habe den Link hier mal korrigiert, weiss aber aktuell nicht, wie der falsch erzeugt wurde. ...
Frag mich was ihr für Probleme habt ... Ich kucke mir die News so an und Joine dan erst ins Forum , wenn ich etwas schreiben will .... mFg ...
Das scheint in letzter Zeit die Regel zu werden. Die Newsschreiber haben offenbar große Probleme damit, den richtigen Link zu setzen. Passiert fast bei jedem zweiten Beitrag. :( Hier mal der richtige: http://www.gulli.com/news/filesharing-20 ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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