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Störerhaftung noch nicht geklärt: LG Düsseldorf verurteilt Rentner wegen offenem W-LAN

Es ist in der Tat fraglich, wie man als Bürger noch durchblicken soll, wenn nicht einmal die Gerichte sich einig sind. Während nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main von einem Grundsatzurteil in Sachen Störerhaftung gesprochen wurde, nimmt das Landgericht Düsseldorf diesen Ansichten die Grundlage. Heute entschied das Gericht nämlich, dass die Störerhaftung bei ungeschütztem W-LAN doch greife.

In der Verhandlung wurde einem Renter sowie einem Ehepaar vorgeworfen, mehrere Songs und ganze Alben des Gangsterrappers Bushido mittels Filesharingprogramm heruntergeladen und angeboten zu haben. Während der besagte Rentner nach eigenen Angaben gar nicht wisse, wer oder was Bushido sei und außerdem einräumte, gar kein solches Programm zu besitzen, konnte das Ehepaar gar nachweisen, zur angegebenen Tatzeit gar nicht am Computer gewesen zu sein. Das Landgericht bestätigte dennoch die einstweiligen Verfügungen und verurteilte sie anhand der Störer-Haftung. Dadurch kann der Inhaber eines Internetanschlusses für Gesetzesverstöße haftbar gemacht haben, die andere über einen ungesichertes W-LAN-Zugang begangen haben. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil steht der weitere Rechtsweg frei.

Erst kürzlich hatte allerdings das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass Computerbesitzer nicht automatisch für Gesetzesverstöße haften, die über den eigenen Internetzugang getätigt werden, selbst wenn dieser nicht geschützt sei. Das Urteil schlug nicht nur bundesweit, sondern auch international hohe Wellen, man sprach von einem Grundsatzurteil in Sachen Störerhaftung. Auch Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs sprach von einem "Sensations-Urteil". Durch die gegensätzliche Entscheidung des Landgerichts dürfte die Euphorie wieder abnehmen. Demnach bleibt wahrscheinlich nur die Hoffnung auf ein baldiges Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof, welches eindeutige Rechtssicherheit schaffen dürfte. (Malo)

(via sueddeutsche.de, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 16.07.2008 14:58 Uhr

tagsTags: filesharing lg störerhaftung düsseldorf bushido urheberrecht w-lan

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40 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Gravenreuth am 18.07.2008 15:44:28

    Ich halte es für angebracht dass du dich mal bisschen informierst. Zahlreiche Juristen sprachen von einem Sensations-Urteil mit Richtungsweisung. IMO folgt dieses Urteil nur der zitierten BGH-Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung. ...

  • Chummer am 18.07.2008 14:16:14

    Ob der Rentner wohl mit dem Willen "Na denn öffne ich mal mein WLAN um meine eigenen Urheberrechtsverletzungen unter den dutzenden anderen zu kaschieren, die jetzt über meine Leitung gehen" da rangegangen ist, sollte noch zu klären sein. Wie sofort jedem einsichtig und hier ...

  • paraqa am 18.07.2008 11:35:07

    "Anfang November 2007 wurde bekannt, dass Bushido für den Track „Mittelfingah“, den er zusammen mit King Orgasmus und Bass Sultan Hengzt 2001 veröffentlichte, ein Sample aus dem Lied „Mourning Palace“ der norwegischen Dark-Metal-Band Dimmu Borgir verwandte, ohne die Band da ...

  • titus_shg am 17.07.2008 22:09:34

    Das darf der gar nicht. Der wird da als Hampelmann geordert. Steht in den Verträgen. Entweder der tanzt an oder das wird teuer. Na klasse. :( MfG Andy ...

  • Mati_ am 17.07.2008 22:03:04

    Solange das Urteil nicht einsehbar ist, muss es nicht heißen, das es sich bei dem ganzen um reines Downloaden handelte (was nur festzustellen wäre, würde man die Files selber anbieten). ...

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