
Das kartellrechtliche Verbot bezieht sich auf Gegenseitigkeitsvereinbarungen der europäischen Musikverwertungsgesellschaften, die im Rahmen des internationalen Dachverbands CISAC vereinbart wurden. Auch richtet sich das Verbot gegen die Gebietsbeschränkung der Musikverwerter. Sie verhindern, dass man sich eine Verwertungsgesellschaft aussuchen kann, die eigene Interessen auch im Ausland vertritt. Die Verwertungsgesellschaften sollen jetzt auch im gesamteuropäischen Raum aktiv werden und den Wettbewerb erhöhen.
Die wesentlichen Punkte der Entscheidung müssen unverzüglich umgesetzt werden. Noch bestehende Regelungen aber dürften die Verwerter beibehalten. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Diese Entscheidung wird sich positiv auf die kulturelle Vielfalt auswirken und Anreize für die Verwertungsgesellschaften schaffen, Komponisten und Textern bessere Konditionen im Hinblick auf die ihnen zustehenden Tantiemen zu bieten. Mit der Entscheidung wird außerdem ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Übertragung per Satellit, Kabel und Internet geleistet, die Endnutzern ein größeres Angebot und Urhebern potenzielle Zusatzeinnahmen bietet."
Der Hintergrund der Entscheidung der europäischen Wettbewerbskommission ist eine Beschwerde von RTL und dem britischen Online-Anbieter Music Choice. Diese bieten Mediendienste an, konnten aber keine Lizenzen für das gesamte europäische Gebiet erhalten: Anstelle dessen müssten sie für jedes Gebiet mit den Verwertern der jeweiligen Länder neu verhandeln.
Die Pressemeldung der EU findet man online. (020200)
(via Futurezone)
News Redaktion am Mittwoch, 16.07.2008 15:56 Uhr
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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