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Musikrecht: EU reformiert Musikverwertung

In Hinblick auf die Entstehung einer europaweiten Medienverwertung hat die EU-Wettbewerbskommission den Musikverwertungsgesellschaften untersagt, den Geltungsbereich nur auf ihr Heimatland zu beschränken und Gegenseitigkeitsvereinbarungen zu treffen. Urheber sollen sich aussuchen können, welche Verwertungsgesellschaft ihre Interessen auch im Ausland vertritt. Darüber hinaus soll der Wettbewerb innerhalb Europas gestärkt werden.

Das kartellrechtliche Verbot bezieht sich auf Gegenseitigkeitsvereinbarungen der europäischen Musikverwertungsgesellschaften, die im Rahmen des internationalen Dachverbands CISAC vereinbart wurden. Auch richtet sich das Verbot gegen die Gebietsbeschränkung der Musikverwerter. Sie verhindern, dass man sich eine Verwertungsgesellschaft aussuchen kann, die eigene Interessen auch im Ausland vertritt. Die Verwertungsgesellschaften sollen jetzt auch im gesamteuropäischen Raum aktiv werden und den Wettbewerb erhöhen.

Die wesentlichen Punkte der Entscheidung müssen unverzüglich umgesetzt werden. Noch bestehende Regelungen aber dürften die Verwerter beibehalten. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Diese Entscheidung wird sich positiv auf die kulturelle Vielfalt auswirken und Anreize für die Verwertungsgesellschaften schaffen, Komponisten und Textern bessere Konditionen im Hinblick auf die ihnen zustehenden Tantiemen zu bieten. Mit der Entscheidung wird außerdem ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Übertragung per Satellit, Kabel und Internet geleistet, die Endnutzern ein größeres Angebot und Urhebern potenzielle Zusatzeinnahmen bietet."

Der Hintergrund der Entscheidung der europäischen Wettbewerbskommission ist eine Beschwerde von RTL und dem britischen Online-Anbieter Music Choice. Diese bieten Mediendienste an, konnten aber keine Lizenzen für das gesamte europäische Gebiet erhalten: Anstelle dessen müssten sie für jedes Gebiet mit den Verwertern der jeweiligen Länder neu verhandeln.

Die Pressemeldung der EU findet man online. (020200)

(via Futurezone)

News Redaktion am Mittwoch, 16.07.2008 15:56 Uhr

Tags: gema urheberrecht europäische union musikverwertung musikrecht neelie kroes suisa wettbewerb

 
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