
Dabei können Bibliotheken in den USA noch auf einige Erleichterungen zurückgreifen. So dürfen sie drei Kopien unveröffentlichter Werke in ihrer Sammlung machen. Copyright-Inhaber müssen der Bibliothek des amerikanischen Kongresses sogar zwei Kopien aller Bücher zur Verfügung stellen. Trotzdem kämpfen auch die Bibliotheken mit den Beschränkungen der Copyright-Gesetze und DRM-Maßnahmen. Davon berichtet ein jetzt veröffentlichter Report der Library of Congress.
Eine Beschränkung betrifft die Reproduktion von publizierten Werken. Diese dürfen, wie unpublizierte Werke, ebenfalls dreimal kopiert werden. Allerdings nur um "ein Werk in ihrer Kollektion, das beschädigt ist, sich verschlechtert, verloren oder gestohlen worden ist oder dessen Format obsolet geworden ist, zu ersetzen". In anderen Worten: Die Biblotheken können keine Sicherungskopien erstellen, solange der Schaden nicht bereits auf dem Weg ist.
Dazu muss noch angemerkt werden, dass "obsolet" nicht im gebräuchlichen Sinne verwendet wird: Da Plattenspieler noch auf dem freien Markt zu erwerben sind, gilt dieses Format weiter als aktuell; Kopien von Schallplatten sind also nur erlaubt, wenn deren Beschädigung schon abzusehen ist.
Zusätzliche Probleme entstehen, weil die "Drei-Kopien-Regel" nur schwer auf digitale Werke anzuwenden ist, beispielsweise, weil schon Cache-Versionen als eigene Kopie gelten. Da kann ein einzelner Kopiervorgang schnell mehr Kopien produzieren als überhaupt erlaubt sind. Dazu kommt noch, dass für originär online veröffentlichter Content keine Verpflichtung besteht, der Kongress-Bibliothek eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Bibliothek sowieso bereits damit überfordert, das Web zu archivieren.
Auch DRM stellt eine harte Herausforderung für die Archivare dar. Deren Dank gilt dabei vor allem dem "Digital Millenium Copyright Act", der jegliche Umgehung von DRM-Maßnahmen verbietet und auch keine Ausnahme für Bibliotheken oder Archive enthält. Einzige Hoffnung für alle, die von diesem Gesetz betroffen sind, ist die alle drei Jahre neu aufgelegte Liste der Ausnahmen vom DMCA. Doch selbst das hilft nicht viel:
"Obwohl es dem Bibliothekar erlaubt ist, zusätzliche Ausnahmen zu erschaffen, kann er das Verbot des Handels mit Umgehungsvorrichtungen nicht beeinflussen", erklärt der Report. Soll heißen: Selbst wenn die Umgehung von DRM-Maßnahmen für Bibliotheken erlaubt würde, "könnten die Mittel, von der Ausnahme zu profitieren, nicht erhältlich sein."
Zumindest nicht auf legalem Wege. Und das ausgerechnet die Bibliothek des Kongresses illegale Programme nutzen würde, um ihre Rechte auszuüben, klingt beinahe schon surrealistisch. In jedem Fall ist diese Geschichte ein gelungenes Beispiel dafür, wie eine Politik im Interesse der Content-Industrie dem Erhalt des eigenen kulturellen Erbes schadet. Wenn Bibliotheken nicht mehr effektiv arbeiten können, weil Warner, Universal und Sony BMG glauben, ihr sogenanntes "geistiges Eigentum" schützen zu müssen, dann sollte sich die Gesellschaft ernsthaft Gedanken darüber machen. (Simon Columbus)
News Redaktion am Mittwoch, 16.07.2008 19:52 Uhr
wie diese Firmen wohl reagierten, wenn sie ihres Musik oder Film lagers verlustig gingen, sei es durch Brand oder ähnliches.... ...
Nun, ist es eventuell nicht sogar besser, wenn die Auswüchse unserer "modernen" Medienlandschaft sich praktisch "von selbst" zerstören? Gut, es wäre sicher zweckmäßig, Beweise zu sichern, um der Nachwelt diesen Wahnsinn zumindest als Mahnmal zu dokumentieren. Aber unsere Gesellschaft ist in der ...
Muß man denn auch jeden Scheiß abspeichern? Die Produkte von Warner, Universal und Sony BMG sind alles andere, aber doch bitteschön kein "kulturelles Erbe", das man für alle Ewigkeiten archiviert haben muß. ...
"Digitale Konservierung" mag einfach klingen, doch Copyright und DRM machen auch den privilegierten US-Bibliotheken Probleme. Trotz günstigen und platzsparenden Speichermedien ist die Aufgabe der Konservatoren unseres Wissens im digitalen Zeitalter nicht einfach. Dabei können Bibliotheken ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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