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Geschwindigkeitsmessung: BVerfG widerspricht Videoüberwachung

Aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass eine Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr durch Videoüberwachung nicht grundsätzlich erlaubt ist. Dies entschied das Gericht nach einer Beschwerde eines Bürgers.

Was in Großbritannien schon längst Alltag ist, gilt hierzulande noch nicht immer als unbedenklich, auch wenn man dazu erst den mühsamen Weg durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht gehen muß. So beschwerte sich ein Bürger über eine Geschwindigkeitsmessung per Videokamera aus dem Jahr 2006 und erhielt letzten Endes Recht. Der Fahrer des Wagens klagte gegen die Messung per Videoüberwachung aufgrund des fehlenden konkreten Tatverdachts.

Als Rechtsgrundlage der Messung an dieser Stelle wurde damals die Überwachung des Sicherheitsabstandes nach Paragraph 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern genannt. Das Bundesverfassungsgericht sah dies jedoch als reine Verwaltungsvorschrift. Zudem brauche eine solche verdachtsunabhängige Überwachung in Form von Videokameras eine klare und verfassungsgemäße Rechtsgrundlage, die bisher aber nicht vorliegt. Stattdessen habe man hier eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor sich.

Das zuvor mit dem Fall betraute Amtsgericht Güstrow, ebenso wie das Oberlandesgericht Rostock, müssen sich nun erneut mit den vom BVerfG angeprangerten Umständen befassen. So betitelte man ihe Entscheidung als "willkürlich", denn sie stünde nicht im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Chancen, nun bereits beim Amtsgericht Recht zu bekommen, stehen gut.

Auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein und Gegner von Maßnahmen wie der nun kritisierten, sieht hier einen zu verbuchenden Erfolg. Kern seiner Kritik sind die Mittel der prinzipiell durchaus wichtigen Überwachung, die die Rechte der Betroffenen zu sehr einschränken und in einem solchen Fall nicht nötig oder gar angebracht seien.

Grundsätzlich geht die Überlegung, auf Videoüberwachung im Straßenverkehr zu setzen, weiter. Derzeit führt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern einen Testlauf einer solchen Kennzeichenüberwachung durch. Für 2013 ist gar eine EU-weite Komplettüberwachung im Gespräch. (MSX)

(via heise, thx) (Bildquelle: ID Solutions)

News Redaktion am Freitag, 21.08.2009 00:38 Uhr

tagsTags: bundesverfassungsgericht geschwindigkeitsmessung kfz straßenverkehr videoüberwachung überwachung

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • H1N1 am 06.09.2009 11:29:36

    ...Ich hab nämlich im Moment ein Verfahren am Laufen. Es ging um Abstand auf der Autobahn, gemessen mit einer Kamera auf einer Brücke, beim schnellen Vorbeifahren absolut nich zu sehen. Kann mich an die Situation auch nicht mehr erinnern, war im Mai Die haben das Auto, die Nummer ...

  • Joe_Quimby am 06.09.2009 11:04:06

    Warum die Mehrwertsteuer? Ich würde mir die Abschaffung der Einkommenssteuer und Vermögenssteuer wünschen Die Vermögenssteuer wurde 1997 abgeschaft. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genssteuer ...

  • 360Gamer89 am 05.09.2009 23:28:12

    Ich hab davon erst am Freitag erfahren, das es so ein Gerichtsurteil gibt, ua. das Urteil rausgesucht und auch in der Autobild gelesen. Ich hab nämlich im Moment ein Verfahren am Laufen. Es ging um Abstand auf der Autobahn, gemessen mit einer Kamera auf einer Brücke, beim schnellen Vorbeifahren ab ...

  • titus_shg am 21.08.2009 19:01:12

    Als Rechtsgrundlage der Messung an dieser Stelle wurde damals die Überwachung des Sicherheitsabstandes nach Paragraph 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern genannt. Das Bundesverfassungsgericht sah dies jedoch als reine Verwaltungsv ...

  • am 21.08.2009 14:58:55

    Ist mir ein Rätsel weshalb sich so viele aufregen. Mal das ganze positiv sehen. Man hat immer ein Video für seine Nachkommen und beweise was sein Auto auf der Autobahn geleistet hat, eventuell kann man sogar angeben was man gefahren hat(wie Spoiler, tiefergelegt usw.) Man spaart sich die Anschaffu ...

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