
Die Programminformation von NRW.TV lässt hoffen:
"Die vielleicht großartigste Erfindung der letzten Jahrzehnte ist vermutlich das Internet; unsere Medienwelt hat es nicht nur bereichert, sondern auch umgekrempelt. Insbesondere die Musikindustrie kann ein Lied davon singen. Zu Zeiten des Vinyls ging es ihr blendend, der rasante Aufstieg der Compact Disc bescherte ihr Umsatzsprünge, von denen sie heute nur noch träumen kann. Längst weiß jeder, was MP3 bedeutet und noch schlimmer: wo man MP3s günstig oder gar kostenlos downloaden kann - Stichwort "Filesharing", unser Thema heute live um 19.00 Uhr bei Background. Illegales Filesharing bedeutet das Runterladen von Filmen oder Musikdateien innerhalb sogenannter Peer-to-Peer-Netzwerke. Das es aber inzwischen auch legale und kostengünstige Formen dieser Vertriebsform gibt, weiß Christian Solmecke. Der Rechtsanwalt spricht heute mit Matthias Killing und Jan-Philipp Müller über Konsequenzen des illegalen Saugens und Kopierens und beantwortet auch Ihre Fragen - direkt im Chat unter www.nrw.tv oder per E-Mail an studio@nrw.tv."
Ein reizvolles Abendangebot also. Die Sendung kann auf NRW.TV angesehen werden. Wer diesen Sender nicht empfangen kann, dem sei zum Online-Stream des Kanals geraten, welcher auf www.nrw.tv bezogen werden kann. Die Sendung läuft heute, also am 22. Juli, ab 19 Uhr. (Firebird77)
(via wb-law, thx!)
News Redaktion am Dienstag, 22.07.2008 18:15 Uhr
Zitat von c64er Das wäre es noch, dass das Gericht der Meinung ist, dass Streams in den RAM geladen werden und somit ein Download stattgefunden hat und dieser wiederherum strafbar ist. So isses es! Was ein Download genau ist, ist lediglich eine Definitionssache... Wer ...
Welche internet-seite ist den die die sie am Anfang zeigen in der die ganzen Rechtlichen Tipps stehen Du meinst sicher die Homepage der Kanzlei, bei welcher RA Solmecke tätig ist: Spezial: Filesharing-News :T ...
Wollte mal fragen ob schon jemand weiß ob die schon eine Fortsetzung der Sendung gemacht haben oder noch eine machen werden. Welche internet-seite ist den die die sie am Anfang zeigen in der die ganzen Rechtlichen Tipps stehen? nanoko ...
Das wäre es noch, dass das Gericht der Meinung ist, dass Streams in den RAM geladen werden und somit ein Download stattgefunden hat und dieser wiederherum strafbar ist. So isses es! Was ein Download genau ist, ist lediglich eine Definitionssache... ...
ist die sendung schon aufgenommen worden? ja, sie steht doch zum ansehen schon online ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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