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Fernsehgebühren um jeden Preis kassieren?: Wiener geht notfalls bis zum Verwaltungsgerichtshof (Interview)

Der in der IT-Branche tätige Mann wollte von Anfang an alles richtig machen. Er hat sich ordnungsgemäß bei der österreichischen Rundfunkbehörde GIS angemeldet und gab an, weder ein Radio- noch ein TV-Gerät zu besitzen. Der "Gebühren Info Service" (GIS), das österreichische Pendant zur GEZ, will die Gebühren einziehen. Und dies, obwohl er überhaupt kein Fernsehprogramm empfangen kann. Er könnte mit seinem PC zumindest theoretisch via Stream die Sendungen des ORF verfolgen. Das reichte den Mitarbeitern als Begründung für ihre Mahnung aus.

Der 37-jährige Constantin E. arbeitet bei einem Wiener Unternehmen als Softwareentwickler. Fernsehgebühren in Höhe von 113 Euro soll er entrichten, egal ob er zu Hause TV schauen kann oder nicht. Bislang zeigt man sich beim "Gebühren Info Service" diesbezüglich wenig einsichtig. Die Behörde besteht auf ihre Forderung, komme was wolle. Der Grund für die Auseinandersetzung: Der entsprechende Ausschnitt aus dem Rundfunkgebühren-Gesetz wurde zum Nachteil des Wieners zu unscharf definiert. Die Rundfunkempfangseinrichtung, so die offizielle Bezeichnung, kann somit auch ein Notebook ohne jegliche TV-Karte sein. Laut dem Standard plant das österreichische Medien-Ministerium bislang nicht die Erhebung einer Gebühr für Computer. Die Vollzugsbeamten der GIS arbeiten aber im Auftrag des Finanzministeriums, deren Einstellung zur Sachlage ist bislang unklar. Constantin braucht in seinen vier Wänden keinen Fernseher, er kann sich seine Freizeit auch anderweitig vertreiben. Jetzt stand er vor der Wahl: Eine juristische Auseinandersetzung in Angriff nehmen oder trotzdem zahlen? Wir haben uns mit dem Betroffenen über den Vorfall unterhalten. Er will im Ernstfall bis zur höchsten Instanz gehen, um sein Recht zu erstreiten.

gulli: Hallo Constantin, wie ist es zum Briefwechsel mit der GIS überhaupt gekommen?

Constantin: Ich habe im letzten Herbst ein Anmeldeschreiben an die GIS retourniert, in dem ich angegeben habe, dass ich keine Rundfunkempfangseinrichtung betriebsbereit halte, wie es hier heißt. Obwohl da definitiv nur Fernseher und Radios angegeben waren (keine Computer) und ich mir seinerzeit extra noch die Auskunft von der Hotline eingeholt habe, dass ein Computer nur mit TV-Karte gebührenpflichtig ist.

gulli: Und im Mai hast Du Besuch von der GIS durch einen Mitarbeiter bekommen. Wie ist das im Detail abgelaufen?

Constantin: Der stand vor der Tür und hat geklingelt. Ich habe aufgemacht, und da hat er das Gespräch mit dem Satz begonnen: "Sie wissen, dass Sie Rundfunkgebühren zahlen müssen." Das ist nicht gerade eine feinfühlige Gesprächseröffnung. Das mit dem Laptop ist erst aus dem Gespräch entstanden, weil er nach einem Grund gesucht hat, damit er eine Anmeldung abdrücken kann. Ich habe ihn korrigiert und ihn darauf hingewiesen, dass ich weder Fernseher noch Radio besitze. Er hat dann verschiedene Geräte aufgezählt und mir eine Grafik in seiner Mappe gezeigt, auf der ein Laptop zu sehen war. Als er den Computer erwähnt hat, habe ich ihn darauf hingewiesen, dass Computer nicht gebührenpflichtig seien. Ich besitze weder TV-Karte noch DVB-T-Stick oder Ähnliches. Ich nehme an, dass er vor der Tür den Anschlusskasten von UPC, dem hiesigen Kabelprovider, gesehen hat, bei dem ich mein Breitbandinternet angemeldet habe. Und dann hat er wohl gedacht, wenn UPC Kabel in meine Wohnung legt, dann muss ich auch Fernsehen haben. Obwohl ich nicht weiß, ob der den überhaupt hat öffnen dürfen. Aber dass er da hineingeschaut hat, ist ohnehin bloß eine Vermutung.

Jedenfalls hat der Mann vor meiner Tür gestanden und hat die Musik aus meiner Wohnung gehört. Das waren MP3s auf meinem Computer, der an Boxen angeschlossen ist. Er hat dann gesagt (wortwörtlich): 'Ich höre Musik, das reicht mir. Sie kriegen eine Anzeige.'

gulli: In Deutschland gibt es für die Mitarbeiter der GEZ keine Festgehälter - werden die Vollzugsbeamten der GIS über ein Provisionssystem vergütet?

Constantin: Darüber habe ich keine Informationen, aber das Auftreten sieht schon sehr nach einem Provisionssystem aus.

gulli: Werden denn über das Internet die kompletten Programme der österreichischen Sender ausgestrahlt? In dem Fall könnte ich deren Argumentation ja noch verstehen.

Constantin: Selbst wenn der ORF das täte, wäre Internet deshalb noch kein Rundfunk. Rundfunk hat per Definition einen Broadcast-Charakter, entspricht also einer Übertragung point-to-many, das Streaming ist jedoch stets eine point-to-point Übermittlung. Nur weil der ORF zufällig zeit- und inhaltsgleich Radio- oder Fernsehinhalte ins Netz stellt, wird aus Internet noch kein Rundfunk. Kennzeichnend für Rundfunk ist überdies, dass die Inhalte gleichzeitig für jedermann abrufbar sein müssen. Das ist bei Streaming-Inhalten bekanntlich nicht der Fall, wenn nicht zuletzt wegen der beschränkten Bandbreite der Server.

Und nein, der ORF stellt nur ein paar Inhalte online. Die ARD ist da mit dem kompletten Nachrichtenprogramm (Tagesschau, Tagesthemen, Bericht aus Berlin etc.) viel, viel ausführlicher. Aber um die Art des Programms geht es ja gar nicht, sondern vorwiegend um die Frage, ob Internet Rundfunk ist oder nicht.

gulli: Wie geht es jetzt weiter? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zweierlei Paar Schuhe.

Constantin: Am Montag schicke ich die Berufung gegen den Bescheid raus.

gulli: Und wie stehen die Chancen deiner Meinung nach?

Constantin: Die Chancen stehen ausgesprochen gut, da die Abteilung Medien des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (das sind die hoch qualifizierten Juristen, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen prüfen und beurteilen) erst dieses Jahr ein Gutachten veröffentlicht haben, in der sie die Gebührenpflicht für Computer ausdrücklich verneint. Das zugrunde liegende Gesetz ist veraltet, und mit dem gleichen Recht, mit der die GIS den Deutungsspielraum zu ihren Gunsten auslegt, lege ich ihn zu meinen Gunsten aus. Das fechte ich notfalls bis zum Verwaltungsgerichtshof durch.

gulli: Zunächst vielen Dank für das sehr spontane Interview. Sollte die Sache vor Gericht gehen, wir drücken die Daumen! (Ghandy)

News Redaktion am Freitag, 25.07.2008 17:50 Uhr

tagsTags: gez orf gis fernsehgebühren wien

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • blitzz am 26.07.2008 11:17:00

    Ich sag nur BIA. Die Österreicher unter uns werden schon wissen was ich meine. nur zu gut, leider vergisst der durch den roten staatsfunk geschädigte bürger nach wenigen stunden. ".... und ich will nicht wissen wie viele "gemein nützige" vereine es wirklich gibt und s ...

  • thegroupofodin am 26.07.2008 11:04:01

    Die Österreicher unter uns werden schon wissen was ich meine. Wie wahr, wie wahr...... Ich werde schon fast wieder zornig, wenn ich diesen Beitrag lese. Die liebe GIS, ein Sauverein wie es im Buche steht. Bin gespannt wie die Story weitergeht. ...

  • ins2t am 26.07.2008 10:29:24

    Aber von diesen Vereinen scheinen wir so einige zu haben. Ich sag nur BIA. Die Österreicher unter uns werden schon wissen was ich meine. .... und ich will nicht wissen wie viele "gemein nützige" vereine es wirklich gibt und sind bitte weiterberichten zu diesem thema! ...

  • F1r3st0rm am 26.07.2008 02:30:32

    Tja. Die gute Alte GIS. Ich weiß schon warum die Typen bei uns Hausverbot haben. Bei uns zahlt die Hausverwaltung die Gebühren (sind schon in der Miete mit inbegriffen). Sollte einer der Typen irgendann mal vor meiner Tür stehen sind wir angehalten sofort den Pförtner anzurufen, damit dieser die ...

  • Destiny666 am 25.07.2008 22:46:59

    Sehr interessant. Aber leider ist das mit den PCs ja in Dtl. schon abgesegnet worden. :dozey: :dozey: :dozey: ...

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