
Nachdem das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums in Kraft getreten war, hatten sich zahlreiche Juristen geäußert, dass dieses der Industrie nichts nützen würde. Vera Junker, die Berliner Oberstaatsanwältin, erklärte in einem Interview mit der Süddeutschen, was dieser wirklich bewirkt hat.
So habe sich die Bearbeitung von Filesharing-Fällen "gar nicht geändert", da Tauschbörsennutzer gar nicht betroffen wären. Diese würden nämlich "ohne Gewinnabsichten" in Tauschbörsen verkehren, was einen Auskunftsanspruch direkt beim Provider nicht ermögliche. Die Neuregelung fordert nämlich ein gewerbliches Ausmaß, welches bei keinem Tauschbörsennutzer gegeben sei, da diese keinerlei Profit aus ihren Handlungen ziehen. Besonders interessant ist ihr Statement, weshalb die Staatsanwaltschaft Berlin seit Herbst 2007 keine Personendaten mehr ermittelt, die hinter einer IP-Adresse stecken. Darin erteilt sie der Jagd nach dem kleinen Mann eine eindeutige Absage und verweist auf die massiven Grundrechtseingriffe, die sonst entstehen würden: "[...].Um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten wir eine Hausdurchsuchung machen, den Rechner beschlagnahmen, Zeugen befragen et cetera. [...]. Diesen Aufwand finden wir gemessen an der Tat unverhältnismäßig. Wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Grundrechtseingriffe vornehmen, die eigentlich für andere Taten vorgesehen sind. Wir machen ja auch keine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung. Solange es nicht um gewerbsmäßige Verstöße geht, zählen wir Filesharing zu den kleineren Verfehlungen. Als Staatsanwaltschaft haben wir einen Beurteilungsspielraum, ob es im öffentlichen Interesse ist, solche Fälle zu verfolgen - wir verneinen das."
Sie verdeutlicht außerdem, dass sich mit P2P-Abmahnungen "eine Branche etabliert" hat, die "blüht und gedeiht", so dass "Im vergangenen Jahr [...] Monat für Monat mehr dieser Anwaltskanzleien [auftauchten]." Die oftmals von Abmahnern gepredigte Abschreckung der Filesharer ist laut Junker ebenfalls nicht existent: "[...], ich konnte [die abschreckende Wirkung] jedenfalls nicht feststellen. Ich bezweifele, dass unsere Kiddies sich über drohende Strafen Gedanken machen, außer vielleicht im Einzelfall, wenn einer mal von einem Betroffenen hört, dessen Eltern hohe Abmahngebühren zahlen mussten."
Äußerst interessante Feststellungen einer Oberstaatsanwältin, die gewagt hat die Wahrheit auszusprechen. Das Interview ist definitiv höchst interessant. (Firebird77)
(via sueddeutsche, thx! Tipp von harddisk, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 31.07.2008 14:47 Uhr
Ich wär an einer Kulturflatrate sehr interessiert.Für das bessere Verständnis hier ein kleiner Auszug aus Wikipedia.de: Die Kulturflatrate ist das Konzept einer gesetzlich-geregelten Pauschalabgabe auf Internet-Anschlüsse, die Urheberrechtsvergütungen für digitale Kopien pauschal abgel ...
Als wenn das was nützt?!? ...
Der Dame sollte man mal ein GG schenken. und die Charta der vereinten Nationen dazu. :rolleyes: ...
"Kennt I H R einen Günter Dörr?" Wenn die Realsatire nicht so lang wäre, würde ich die in meine Signatur packen :T (einfach nur G E I L) ...
Wenn der Arzt Geld verdienen will, muss er ein Patienten heilen. Will er nochmehr Geld verdienen, muss er ein weiteren Patienten heilen. Das gleiche gilt für Brötchenbäcker, Autohersteller und anderen Branchen. Warum soll das in Bereichen wie Musik anders sein? Wer mehr Geld will, der soll einfa ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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