
So schnell verliert man seine Freunde: Der Unternehmer muss sein LinkedIn-Profil aufgeben und wurde zusätzlich dazu verurteilt, seinem früheren Arbeitgeber konkrete Informationen über Geschäftsbeziehungen zu Personen in seiner LinkedIn-Kontaktliste, die während seiner Beschäftigung bei Hays aufgebaut wurden, zu übermitteln.
Das Unternehmen hatte dem früheren Angestellten vorgeworfen, sein LinkedIn-Netzwerk genutzt zu haben, um Klienten für sein eigenes Konkurrenzunternehmen abzuwerben - noch bevor er bei Hays gekündigt hatte. Verteidigt hatte sich der Gründer damit, das Hays seine Mitarbeiter aufgefordert habe, LinkedIn zu benutzen. Einmal auf dem Portal, seien die vormals dem Unternehmen gehörenden Kontakte gemeinfrei und könnten daher auch von ihm genutzt werden.
Das Gericht schloss sich dieser Auffassung allerdings nicht an und forderte den Mann auf, alle seine Dokumente - inklusive eMails und Rechnungen - die auf eine Benutzung seiner LinkedIn-Kontakte hinwiesen, sowie die von diesen angenommenen Aufträge gegenüber Hays offenzulegen. Außerdem muss er seinen Account aufgeben.
Die Entscheidung ist eine der ersten in Großbritannien, welche die Problematik geschäftlich genutzter Social Network-Accounts verdeutlichen. Denn einerseits fordern Unternehmen ihre Mitarbeiter auf, ihre privaten Accounts aktiv für ihre Geschäftsbeziehungen zu nutzen. Andererseits verlangen sie aber, dass die so geschlossenen Kontakte nach Ende der Beschäftigung allein beim Arbeitgeber verbleiben.
Dabei sind die Kontakte in Social Networks meist ein buntes Gemisch aus privaten Bekanntschaften und Geschäftspartnern - und vielfach ist eine klare Trennung gar nicht möglich. Allerdings ist es sowieso mehr als fraglich, wie man von einem Exklusivrecht auf Kontakte zwischen Menschen ausgehen kann. In vielen Berufen sind Umfang und Qualität der Rolodex sogar ein Bewertungskriterium für Bewerber - und niemand würde von einem Staubsaugervertreter verlangen, beim Wechsel des Arbeitgebers plötzlich alle seine Kunden zu vergessen. (Simon Columbus)
(via Techdirt, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 14.08.2008 00:24 Uhr
laut Arbeitsrecht ist es deinem Arbeitgeber nicht gestattet dir zu verbieten zum Konkurrenten zu wechseln. viele firmen schreiben das zwar in ihre Verträge, aber das ist vor Gericht nicht relevant. wenn man gefragt wird warum man den Vertrag denn unterschrieben hat sollte es zur klage von seiten de ...
Gibts denn bei den Gulli News keine Qualitätskontrolle?nö, was glaubst du denn ^^ ...
Sry, aber das sind wohl die billigsten News die ich auf Gulli seit langem gelesen habe, die sind sogar unter Bild-Niveau. Lest euch mal den Text durch, dann schaut euch die Seite an, das hat mit Sozialnetzwerken wie Studivz etc. soviel zutun wie Vegetarier mit Spanferkel... :rolleyes: Linkedin i ...
mein Gott, es ist doch allüblich dass man kontakte, die man in der alten firma hatte, bebehält. jeder der sie selbstständig macht, tut das zu 100 % auch nur ohne Social Network :confused: Genau das ist aber gesetzlich verboten. Im Speziellen heisst es, dass man auch nicht ...
Also bei XING kann man durchaus seriöse Kontakte knüpfen. Ja bei XING ist der gute Mann auch. Loddafnir ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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