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Veoh: Urheberrechtsklage gegen Videoservice Veoh abgewiesen

Eine durch die IO Group angestrebte Klage gegen den Video Service Veoh wurde von einem US-Bundesgericht abgewiesen. Die IO Group, welche zahlreiche Pornofilme verkauft, hatte gegen Veoh klagen wollen, da diese deren Urheberrecht verletzen würden. Das Gericht konnte sich dieser Auffassung nicht anschließen, weshalb die Klage abgewiesen wurde.

Ähnlich wie im Prozess gegen YouTube ging es dem Richter bei seiner Entscheidung auch darum, wer die Beiträge eingestellt hatte.

Das Gericht war der Ansicht, dass Veoh nicht für Urheberrechtsverletzung an Filmwerken verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese von Dritten eingestellt werden. Selbstverständlich muss Veoh entsprechende Vorkehrungen treffen, um solche Verstöße zu verhindern. Dazu zählte das Gericht beispielsweise, dass den Usern vor und während des Uploads ein Hinweis eingeblendet wird. Er müsse die Rechte an dem Werk besitzen, welches er hochlädt. Des Weiteren müsse der Dienstleister Veoh die Möglichkeit der sogenannten "Takedown Notices" bieten, wie sie der Digital Millenium Copyright Act vorsieht. Eine schnelle Reaktion auf die Mitteilungen sei außerdem erforderlich, sodass die Videos schnellstmöglich offline genommen werden können. Diese vom US-Bundesgericht festgelegten Vorsichtsmaßnahmen sind auch von YouTube jederzeit eingehalten worden.

Entsprechend positiv nahm YouTube die Entscheidung zur Kenntnis, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass das Gericht eine Prüfung der eingestellten Inhalte für unmöglich hielt. YouTube sollte eine Vorabprüfung der Inhalte realisieren, was jedoch aufgrund des hochgeladenen Volumens zu keinem Zeitpunkt realisierbar gewesen wäre. Angeblich werden pro Minute rund zehn Stunden Filmmaterial auf YouTube hochgeladen. Inwieweit diese aktuelle Entscheidung in der Sache Veoh für YouTube von Wert sein wird, gilt es abzuwarten. (Firebird77)

(via intern, thx!)

(Bild via veoh, thx!)

News Redaktion am Freitag, 29.08.2008 20:16 Uhr

tagsTags: google filesharing p2p urheberrechtsverletzung dmca gericht haftung entscheidung usa bundesgericht urheberrecht youtube notice nicht veoh takedown

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Schattenspieler am 01.09.2008 22:39:20

    Außerdem kann man - theoretisch -diverse Daten über registrierte User sammeln. Was für Vorlieben sie haben, welche sozialen Kontakte sie halten ... social networking, Profile, Datensammlungen. Wenn das keine Geldquellen sind. ;) ...

  • Royale.psp am 30.08.2008 17:34:48

    Die ersten Jahre wurde Youtube durch Risikokapital finanziert um sich "aufbauen" und etablieren zu können, bis dahin war es eine Blase. Aber 2007 hat es mit dem Partnerprogramm (Werbeeinblendungen bei ausgewählten Partnern) angefangen und ich schätze, dass dadurch nun Geld reinkommt. ...

  • 7ec0-1e1f am 30.08.2008 14:01:01

    Ich raff auch immernoch nicht wie das alles bezahlbar / profitabel sein kann... Bevor Youtube kam waren Traffic und Speicherplatz im Internet rar und teuer, danach war es plötzlich die selbstverständlichste kostenlose Sache der Welt... Die Industrie kauft Festplatten sicher etwas günstiger als ...

  • xzeNji am 30.08.2008 09:45:18

    Da hat Veoh ja nochmal "Glück" gehabt. Und pro Minute 10 Stunden Videomaterial bei YouTube, oha... Wusste gar nicht das es soooo viel ist! ...

  • gullinews am 29.08.2008 17:08:33

    Eine durch die IO Group angestrebte Klage gegen den Video Service Veoh wurde von einem US-Bundesgericht abgewiesen. Die IO Group, welche zahlreiche Pornofilme verkauft, hatte gegen Veoh klagen wollen, da diese deren Urheberrecht verletzen würden. Das Gericht konnte sich dieser Auffassung nicht a ...

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