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EU: Europäischer Gerichtshof rügt EU-Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung

Die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) zur Terrorismusbekämpfung zeichneten sich in den letzten Jahren oft durch Kompromisslosigkeit aus. Nun gab es Schelte von höchster Stelle- die EU ist offenbar zu weit gegangen.

Konkret geht es dabei um die "gezielten Sanktionen" der EU gegen Personen, die im Verdacht stehen, den Terrorismus zu unterstützten. Diese wurden vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der höchsten Gerichtsbarkeit für Fragen europäischen Rechts, als zu invasiv eingestuft. Unter anderem ging es bei der Verhandlung um die Möglichkeit, die finanziellen Mittel Verdächtiger einzufrieren.

Ausgegangen war der Prozess von einem saudiarabischen Geschäftsmann und einer in Schweden ansässigen Stiftung namens Al Barakaat, die der Finanzierung terroristischer Aktivitäten verdächtigt und daher zum Ziel der EU-Sanktionen wurden. Der EU-Ministerrat hatte ihr Vermögen eingefroren, weil ihre Namen auf einer Liste des UN-Sanktionsausschusses von Unterstützern Osama bin Ladens, der Terrororganisation El-Kaida und der radikalislamischen Taliban standen. Umfassende Auskünfte über die Gründe dieser Verdächtigungen oder mögliche Rechtsmittel erhielten die Verdächtigen offenbar nicht.

Der Europäische Gerichtshof gab der Klage der Verdächtigen statt und urteilte, die Maßnahmen verletzten Grundrechte der Beschuldigten, konkret vor allem deren Verteidigungsrechte und ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Die EU hat nun drei Monate Zeit, diese Missstände zu beseitigen. Kommt sie dem nicht nach, müssen die Sanktionen komplett aufgehoben werden. Die dreimonatige Frist wird eingeräumt, da die Richter befürchten, eine sofortige Aufhebung der Sanktionen könnte für die Terrorismusbekämpfung "schwere und irreversible Folgen haben".

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die EU sich an diese Vorgaben hält und ob sie ihre künftige Antiterrorpolitik verändert. Momentan sieht es eher so aus, als würde weiterhin mit sehr invasiven Maßnahmen gearbeitet, bei denen die Rechte der Betroffenen nicht immer gewährleistet sind. So wurde am Dienstag die Einrichtung neuer biometrischer Grenzkontrollen und einer damit zusammenhängenden umfassenden Biometrie-Datenbank beschlossen. (Annika Kremer)

(via Süddeutsche Zeitung, thx)

News Redaktion am Donnerstag, 04.09.2008 00:08 Uhr

tagsTags: grundrechte terrorismusbekämpfung europäischer gerichtshof recht urteil europäische union

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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Schattenspieler am 04.09.2008 19:26:19

    Auf einen Verdacht hin, noch dazu aus externer Quelle, anscheinend ohne wirkliche Beweise saktionierende Maßnahmen ggn. jusristische oder reelle Personen zu ergreifen, halte ich für höchst fraglich bis unzulässig. Was nehmen die sich raus? ...

  • Todde am 04.09.2008 15:10:50

    Word ! Wer lebt schon gerne in einem überwachungsstaat ... Naja es gibt halt leute die aus der Geschichte nichts gelernt haben ! mFg oder sie nutzen einfach nur die erfahrungen daraus...deutschland ist doch ein wunderbares beispiel, in dem ein verdachtsmoment ausreicht ...

  • KidZler am 04.09.2008 12:57:06

    Ich frage mich, wie es wohl gekommen wäre, wäre der 11.09 nicht gewesen... Der Ultimativ-Auslöser für die gesamten Antiterror-Maßnahmen, die in der nächsten Zeit folgen sollten. Die Terroristen haben damit ihr Ziel erreicht: Früher oder später wird das alles eskalieren und to ...

  • Toronto am 04.09.2008 10:57:17

    Ich frage mich, wie es wohl gekommen wäre, wäre der 11.09 nicht gewesen... Der Ultimativ-Auslöser für die gesamten Antiterror-Maßnahmen, die in der nächsten Zeit folgen sollten. Die Terroristen haben damit ihr Ziel erreicht: Früher oder später wird das alles eskalieren und totalitäte Über ...

  • Manzelmann am 04.09.2008 00:30:36

    Erinnert mich an den alten Spruch: "Willst du jemanden im Kapitalismus vernichten, dann lösche sein Konto!". Im übrigen wurde in DE seit Jahren niemand mehr Opfer von echten "Terroristen", Auto fahren ist 10.000 mal gefährlicher. Für mich sind diese ganzen sogenannten "Anti-Terror-Gesetze" nur ...

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