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Mininova Urteil: Alle "rechtsverletzenden" Torrents müssen weg

Nach der heftigen Auseinandersetzung zwischen der niederländischen Anti-Piraterie-Organisation BREIN und der BitTorrent-Seite Mininova ist nun ein Urteil gefallen.

Nach der Niederlage vor der niederländischen Gerichtsbarkeit steht nun eines eindeutig fest: Mininova ist nicht direkt für die begangenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich.

Eine logische Entscheidung, die jedoch nicht ohne Folgen bleibt. Der Richter hat darüber hinaus nämlich beschlossen, dass der beliebte BitTorrent-Indexer seine Datenbanken aufräumen muss. Alle Torrents, die auf urheberrechtlich geschütztes Material verweisen, müssen weg. Das Gericht folgte BREINs Argumentation, dass die Seite nicht genug tun würde, um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden. Einen Filter sah man nicht als Mittel zum Zweck an. Stattdessen sollen alle Torrents entfernt werden, die zu urheberrechtlich geschütztem Material führen. Mininovas Löschsystem für Rechteinhaber sei nicht ausreichend, so dass Gericht. Auch würde man die Besucher geradezu ermutigen, geschützte Werke herunterzuladen.

Mininova argumentierte mit der Feststellung, dass eine proaktive Filterung nicht möglich sei. Das Gericht widersprach dieser Behauptung. Die Moderatoren seien in der Lage, die Seite "familienfreundlich" zu halten, indem sie Torrents zu Pornofilmen, Viren und Fake-Files entfernen würden. Dies müsse somit auch für urheberrechtlich geschützte Werke machbar sein. Darüber hinaus müsse man davon ausgehen, dass Mininova nicht unerheblich Profit aus deren Angebot schlagen würde. Die Seite würde zahlreiche Werbebanner enthalten, die dies bestätigen.

Erik Dubbelboer, ein Mitbegründer von Mininova, zeigte sich enttäuscht über dieses Urteil: "Wir sind definitiv nicht glücklich mit dieser Entscheidung." Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden, was angeblich auch der Fall sein wird. Die Frist zur Entfernung aller Torrents, die zu urheberrechtlich geschütztem Material führen, liegt ebenfalls in diesem Zeitrahmen. Sollte es den Betreibern nicht möglich sein, den Auflagen des Gerichts nachzukommen, so drohen erhebliche Strafen. Pro Tag und Torrent, der zu urheberrechtlich geschütztem Material führt, werden 1.000 Euro Strafe fällig. Bis zu einem Maximalbetrag von fünf Millionen Euro. US-Amerikanische Verhältnisse? (Firebird77)

(via torrentfreak, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 26.08.2009 16:29 Uhr

Tags: prozess filesharing p2p urheberrechtsverletzung illegal bittorrent urteil mininova.org brein

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18 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • jonnyf am 27.08.2009 23:12:19

    irgendwie isses doch immer das gleiche. mal eine rhetorische frage: vieleich personal will man bei der menge an torrents einsetzen? ...

  • Dlwer am 27.08.2009 22:55:40

    löle mhm ja der The Pirate Bay Tracker wird angeblich ausgeschaltet, auf mininova auch fast alles wie schön, dass es OTs gibt :D wie viel gewinn wohl mininova mit ihrer side machen ? ...

  • Punis3er am 27.08.2009 11:14:04

    Ich werde weiterhin saugen, nach dem Motto "jetzt erst recht". Wenn sie mich an der Kandarre haben, bin ich sowieso finanziell ruiniert, also warum soll ich dann jetzt zum Beispiel Windows 7 für 299€ kaufen? Mach dich nicht lächerlich. Keiner in diesen Kreisen hier kauft di ...

  • robsta77 am 27.08.2009 07:39:10

    http://static.thepiratebay.org/img/tpblogo_sm_ny.gif genau das gleiche nur in grün :T ...

  • Kokossaft am 27.08.2009 06:42:53

    was trotzdem keine rechtfertigung für diebstahl ist. dann muss man halt verzichten. http://i28.tinypic.com/2m7xd85.jpg Deiner Aussage nach würde ich der Industrie auch etwas klauen wenn ich einem Freund eine Musik-CD gebe. Ich denke das Thema kann man nicht einfac ...

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