
Insbesondere die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) e. V. stellt sich bei der Annahme des Three-Strikes-Modells in den Vordergrund. Die GVU regt im Gegensatz zum Ausland jedoch eine völlig andere Umsetzung an.
Eine aktuelle Pressemitteilung der GVU beginnt nunächst mit einem obligatorischen Zahlenspiel. Der Leser wird darüber aufgeklärt, dass aktuelle Blockbuster länger auf ihrem Weg vom Lichtspielhaus bis in die Tauschbörse brauchen. Während zwischen Januar und Dezember 2007 mit 1,3 Tagen bis zum Erscheinen in einer Tauschbörse gerechnet wurde, sind es im selben Zeitraum 2008 bereits 1,9 Tage. Diese Zunahme birgt aber auch ihre Tücken in sich. So spricht man bei 63 Prozent der erfassten Filme von einer guten Bildqualität, während der Ton bei lediglich 24 Prozent als gut bezeichnet wurde. Selbstredend bestätigen diese hohen Werte die GVU in ihrem Streben, weiterhin gegen die illegale Verbreitung von Filmen vorzugehen.
Dabei beäugt man gegenwärtig das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere den ominösen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Der Geschäftsführer der GVU, Dr. Matthias Leonardy, urteilt äußerst hart über die neuen gesetzlichen Möglichkeiten: "Das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums bleibt hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück." Eine Erkenntnis, zu der viele Beobachter bereits vor geraumer Zeit gelangt sind. Leonardy merkt an, dass die Abschiebung an die Richter nicht die erwartete Entlastung der Justiz realisiere oder gar zu einer Verfahrensbeschleunigung führen würde. Vielmehr seien Gerichte wohl noch jahrelang mit Begriffsklärungen beschäftigt, wie das jüngste Beispiel des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches deutlich gezeigt hat. So heißt es, dass die Rechtsverletzung ein "gewerbliches Ausmaß" erreichen muss. Die Landgerichte Köln und Düsseldorf sahen dies bereits bei einem heruntergeladenen Album als gegeben an.
Man würde anstatt der massenhaften straf- und zivilrechtlichen Verfolgungen ein anderes Modell bevorzugen. Gemeint ist ein Kooperationsmodell, das die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Providern stärken soll. Dieses sieht jedoch - im Gegensatz zum französischen Three-Strikes Gedanken - keine Abschaltung der Leitung bei mehreren Verstößen vor. Beginnen soll alles mit einer ganz normalen Warn-Email an den Kunden, die vom Provider verschickt werden soll. Erst bei mehreren Wiederholungen sollen Sanktionen folgen, die bei einer Drosselung der Bandbreite beginnen und schließlich bei einer Strafanzeige enden. Insbesondere Letzteres stellt einen krassen Gegensatz zum französischen Entwurf dar, der die Schaffung einer eigenen allmächtigen Behörde vorsieht. Diese soll alle drei Gewalten in sich vereinen. Möglicherweise wissen wir aber einfach besser was passiert, wenn Politiker solche Schnapsideen ausgraben. Wie die Daten erhoben werden sollen, nach denen Warnmails verschickt werden, ist indes ebenfalls noch unklar. Man erhofft sich jedoch großen Erfolg, wie Dr. Leonardy betont: "Mit diesem "Deutschen Weg" wählen wir einen anderen Ansatz als Frankreich oder Großbritannien: Wir hoffen und erwarten, dass die Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog eintritt und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen "von oben" ergibt. Denn der Schutz des geistigen Eigentums wird, so hoffen wir, weiter auf der politischen Agenda bleiben."
Aus dem "Abgestuften Verfahren" erhofft man sich vor allem einen erzieherischen Effekt auf Jugendliche. Eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research aus dem Jahre 2007 hatte aufgedeckt, dass 78 Prozent der befragten männlichen Teenager illegale Downloads einstellen würden, wenn sie eine schriftliche Verwarnung durch ihren Internetprovider erhalten. Bleibt die Problematik, dass die Provider zu Gehilfen der Contentindustrie werden, welche ihre eigenen Kunden ans Messer liefern sollen. (Firebird77)
(Bildquelle: gvu, thx!)
News Redaktion am Samstag, 06.09.2008 17:21 Uhr
Alleine die Veruntreuung von Mandantengeldern hätte in etlichen Bundesländern zu einem Entzug der Lizenz (zum Gelddrucken) gereicht. Nur in Bayern ticken die Amigo-Uhren anders! ...
@Macinally Die Anwaltskammer kann erst nach erwiesener Schuld tätig werden, zudem muß die Sache schwerwiegend sein...quasi ein Schaden für den Berufsstand entstanden sein. Dieser Fall ist nun eingetreten... Aber erst nach der Revision... Hatte es heute schon gelesen, d ...
@Macinally Die Anwaltskammer kann erst nach erwiesener Schuld tätig werden, zudem muß die Sache schwerwiegend sein...quasi ein Schaden für den Berufsstand entstanden sein. Dieser Fall ist nun eingetreten... ...
Die Anwaltskammer wird -wenn sie glaubwürdig bleiben will- gar nicht drum herum kommen... Wäre ich mir nicht sicher, das hätte die Anwaltskammer schon lange machen können. Es ist halt die Anwaltskammer Bayern, könnte doch sein dass man dort als Mitglied der richtige ...
Könnte so passieren, ob die Lizenz weg ist, ist noch unklar. Automatisch wohl zumindest nicht... Gruß Mac Die Anwaltskammer wird -wenn sie glaubwürdig bleiben will- gar nicht drum herum kommen... ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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