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Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt

Vor einiger Zeit berichteten wir über einen äußerst interessanten Urheberrechtsstreit. Die Initiative hierfür ging von Joane K. Rowling, der Schöpferin der Harry Potter Bücher, aus. Elemente aus ihren Büchern waren in ein Lexikon rund um die Welt des Zauberschülers geflossen, woraufhin die Autorin ihre Urheberrechte verletzt sah und klagte. Der Prozess begann am 14. April diesen Jahres. Nun hat man endlich ein Urteil gefällt.

Es ist ein harter Schlag für den Ersteller des Harry Potter Lexikons, Vander Ark. Dieser betrieb zuerst eine Art Online-Lexikon zu Harry Potter Welt. Dieses wollte er nun in gedruckter Form veröffentlichen.

Letzteres war Auslöser für Joane K. Rowlings Klage, da diese dadurch ihre Rechte verletzt sah. Der Prozess wurde allerorts fieberhaft erwartet. Hatte die Autorin doch angeblich selbst geplant, ein entsprechendes Lexikon zu veröffentlichen. Solange das Nachschlagewerk lediglich online zur Verfügung stand, waren keine Probleme in Sicht. Rowling selbst hatte sich früher sogar sehr positiv zum Online-Lexikon geäußert: "Das ist so eine großartige Website, auf die ich immer wieder im Internetcafé reinschleiche, wenn ich von unterwegs aus schreibe und eine Sache nachschauen will. [...]". Selbst der amerikanische Verleger der Harry Potter Bücher hatte sich bei Vander Ark und seinen Helfern "für die wunderbare Ressource" bedankt, die "seine Site für Fans, Studenten und selbstverständlich auch die Redakteure der Harry Potter-Serie darstellt." Nachdem "RDR Books" jedoch bekannt gab, eine gedruckte Version des Buches veröffentlichen zu wollen, kippte die Stimmung ruckartig.

Nach über vier Monaten intensiver Prozessführung gibt es nun endlich ein Urteil. Dieses fiel - was viele überraschte - zugunsten der Autorin aus. In der Urteilsbegründung, welche beinahe 70 Seiten umfasst, werden einem die Entscheidungsgründe aufgezeigt. Nach Ansicht des Richters waren demnach "wesentliche Ähnlichkeiten" zwischen den Werken von Rowling und dem Lexikon vorhanden. Wenig verwunderlich, schließlich bezog sich das Lexikon auf die Welt des jungen Zauberers. Des Weiteren würden die 450 Seiten des ursprünglichen Manuskripts primär aus den 4.100 Seiten der Harry Potter Reihe entstammen. Dies werde vor allem dadurch deutlich, dass knapp 2.500 Einträge im Lexikon "direkte Zitate oder Paraphrasierungen, Details der Handlung sowie Zusammenfassungen von teilweise mehreren Szenen der Romane" enthalten. Auch die mangelhafte Zitatkennzeichnung im Lexikon wurde bemängelt, weshalb das Werk nach wie vor primär aus der Schöpfungskraft von Joane K. Rowling bestehe. Bei ihrer eigenen Zeugenaussage hatte sich die Autorin geäußert, dass das Buch wohl komplett in Anführungszeichen stehen müsste, würde der Autor alles kenntlich machen, was er von ihr gestohlen hat.

Vander Ark sowie "RDR Books" ist es nun per Urteil verboten, das Werk in gedruckter Form zu veröffentlichen. Aufgrund der Niederlage wurden ihnen auch noch die Gerichtskosten in Höhe von 6.750 US-Dollar auferlegt. Ein enttäuschendes Urteil, zumal bereits anfänglich der Eindruck entstand, dass es Rowling nur darum ging, selbst ein entsprechendes Werk zu veröffentlichen. (Firebird77)

(via intern, thx!)

News Redaktion am Donnerstag, 11.09.2008 18:33 Uhr

tagsTags: prozess rowling streit urheberrecht urteil lexikon vander ark harry joane potter rdr books zauber seite eintrag schüler

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • hanibal_lec am 12.09.2008 00:34:35

    Einerseits: Es ist schon komisch, was da abläuft, über ein Online-Lexikon regt man sich nicht auf, nein, man gibt sogar offen zu, dass man davon profitiert. Dann kommt derjenige der dieses Lexikon auf die Idee, das selbige quasi nur "auszudrucken". - Und jetzt geht es los: Nein, jetzt ist er und s ...

  • Schattenspieler am 11.09.2008 17:35:23

    Zur Schreibe: Intention ist nich Initiative und der Schöpferin der Harry Potter Bücher ist eine eingeschobene Erläuterung und wird nicht nur mit nem Komma eingeleitet, sondern auc beendet. ;) Zum Inhalt: Ich würde, mit dem Verlag im Rücken, in Berufung gehen oder es woanders vertreiben ...

  • otake666 am 11.09.2008 15:57:36

    kannst es sonst auch mal da: ...... versuchen. :o was auch ein sehr unvoreingenommer Link ist, wo man überhaupt nicht vermutet welche meinung dort vertreten wird... achtung sarkasmus edith sagt: wie hab ich letztens irgendwo gelesen: spenden werden gerne genutzt um sich rei ...

  • Reisist am 11.09.2008 13:13:50

    Aber man sieht, wie Geld den Charakter eines Menschen verändert, bzw. den wahren Charakter offenbart. Einst Sozialhileempfängerin, nun die reichste Frau Englands und gönnt Anderen nicht mal ein bisschen was, die ja immerhin auch was geleistet haben. Offenbar hat sie die Sei ...

  • Shinichi0815 am 11.09.2008 11:23:26

    Ein paar Diskussionsansätze: Warum soll ich etwas kostenlos anderen zur Verfügung stellen was ich mir erarbeitet habe damit die damit auch noch Geld machen? Dieses Online-Lexikon wurde bisher immerhin nicht abgemahnt oder gab es da einen richterlichen Beschluss? Warum ist die Rowling die Böse? W ...

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