
In den letzten Tagen hat sich Google stur gegeben und behauptet, dass europäische Gesetze nicht für Google gelten würden. Am 9. September erging ein 20-seitiges Schreiben von Googles Datenschutzbeauftragen Peter Fleischer an die EU, in dem unter anderem drinstand, dass die EU für Google gar nicht zuständig ist. Obwohl die Webseiten auch im europäischen Raum nutzbar sind, würde ausschließlich amerikanisches Recht für sie gelten. Außerdem würden sie an dem sogenannten "Safe-Harbor" Programm teilnehmen, in dem solche Aspekte zwischen USA und Europa geregelt sind. Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Daten übrigens nicht gelöscht, sondern lediglich anonymisiert.
Die Behauptung von Google gegenüber den EU-Datenschützern war, dass man die Nutzerdaten für den langen Zeitraum von 18 Monaten speichern müsse. In diesem Falle geht es um die Speicherung von eingegebenen Keywords in Suchformularen zusammen mit IP-Adressen. Die Speicherung sei unbedingt und für den langen Zeitraum von 18 Monaten notwendig, um zielgruppengerechte und kontextbezogene Werbung schalten zu können, welches die Grundlage des Geschäftsmodells von Google ist. Die Datenschützer der EU forderten eine Beschränkung auf sechs Monate.
Der Vizepräsident der Kommission sagte, dass Google mit der Kompromisslösung "einen Schritt zur Einhaltung europäischer Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre und von EU-Gesetzen zum Datenschutz" machen würde. Als wichtige Errungenschaft bezeichnete man auch, dass Google eingewilligt hat, zukünftig die Nutzer auch genauer darüber zu informieren, welche Daten erhoben werden und wie lange dieser gespeichert werden. Informationen von Google gibt es in ihrem offiziellen Blog unter anderem von Peter Fleischer persönlich. (020200)
(via Futurezone)
Update:
Die von Google geäußerten Ankündigungen sollen nicht komplett der Realität entsprechen. Dem britischen Inquirer zufolge wollte man mit den Aussagen lediglich den Trubel hinsichtlich der Datenspeicherung beruhigen. Angeblich will man die IP-Adressen auch weiterhin die vollen 18 Monate im System behalten und erst nach dieser Frist sollen die Informationen anonymisiert werden. Nach Ablauf einer Frist von neun Monaten soll es lediglich zu einer leichten Anonymisierung kommen.
Ein Redakteur des US-amerikanischen Magazins CNET ist den Ankündigungen von Google weiter nachgegangen und hat bei Google selbst nachgefragt. Das Resultat hat er korrekterweise als sehr interessant bezeichnet. Der Suchmaschinen-Gigant hat ihm gegenüber in einer Antwort-E-Mail verlauten lassen, dass es sich bei der Anonymisierung um einen länger andauernden Prozess handelt und die IP-Adresse nicht vollständig unkenntlich gemacht wird. Von einer weit gehenden Anonymisierung könne man also erst nach den bislang bekannten 18 Monaten sprechen. In der Zwischenzeit sollen auch weiterhin Teile der IP in den Log-Dateien gesichert werden. Auch die eindeutigen "Cookies" sollen auf dem System beibehalten werden. In den Augen von Google handelt es sich dabei dennoch um einen Schritt in Richtung des Datenschutzes und des Anwenders.
Mit den weiterhin gespeicherten Informationen (nach den 9 Monaten) lässt sich zwar nicht die eindeutige Identität des Besuchers feststellen, mit Gewissheit jedoch, über welchen Provider die Suchanfrage getätigt wurde. Der bisherige Leitspruch "Don't be evil" wird durch ein derartiges Handeln etwas in den Schatten gerückt. (gS-)
(via Inquirer)
News Redaktion am Freitag, 12.09.2008 21:44 Uhr
Abgesehen davon, dass es sich nicht um bedingt um rechtsfreien Raum handelt (weiß gar nicht ob das existiert). Aber ein Schiff: LOL :D wie gehen die dann ins netz Satellite? Guter Scherz Die Öl- und Gasförderplattform Sea Troll hat, etwa 4,75 Mrd[/UR ...
Von rechtsfreiem Raum hab ich ja nichts gesagt. Aber andererseits: definiere "Schiff". Ich weiß ja nicht, wie das int. Seerecht das sieht und was Google sich da genau bei gedacht hat, aber wenn das nur ein antriebsloser Rumpf wäre, also quasi ein Ponton? Oder wenn man eine Plattform errichtete und ...
Und wenn sie nun ihren Firmensitz aus den USA auf diese Hochseeplattform verlegen, wie sähe es dann aus?:D Genau... die ziehen den ganzen GooglePlex auf ein Schiff um :D Weiterhin ist es mitnichten so, dass im internationalen Gewässer rechtsfreier Raum herrscht... Ei ...
@"die Aufreger": Erst mal lesen: Ich hab gesagt, generell fände ich es sinnvoller. Vllt. hätt ich besser im Prinzip schreiben sollen? Trotzdem: der nächste Satz sollte doch klar gemacht haben, daß ich es unter den derzeitigen Umständen/in den nächsten 30 Jahren eher nicht für ra ...
@kingovi: Du hast Recht. Das Unternehmen ist in Amerika angesiedelt - deshalb würde das Rechenzentrum auch unter diese Rechtssprechung fallen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Amerikaner sich dieses Recht herausgenommen haben, als sie den Terroristen Younis auf dem offenen Meer festnahmen ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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