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Musik-CDs: Abmahnung für Weiterverkauf?

Abmahnungen für Filesharing sind out! Die richtig coolen Anwälte mahnen ab sofort den Verkauf von CDs ab, die man weiterverkaufen will.

Man möge den reißerischen Einstieg entschuldigen, aber bei aller Bereitschaft für einen Dialog zwischen Filesharern und Rechteinhabern zweifeln selbst wir manchmal, ob noch alles mit rechten Dingen zugeht.

Abmahnungen gehören in Deutschland inzwischen zum alltäglichen Handwerk. So mancher Jurist kann inzwischen davon leben, den ganzen Tag Briefe zu verschicken. Insbesondere im Filesharing-Bereich erfreut sich diese juristische "Tätigkeit" einer besonders großen Beliebtheit. Dort verschickt man Abmahnungen für die rechtswidrige Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Über die Kostennote und die Beweiskraft wird man immer streiten können. Eines bleibt aber nunmal bei der gegenwärtigen Rechtslage Fakt: Die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ist strafbar, wenn man dafür nicht die explizite Erlaubnis hat.

Dies scheint jedoch inzwischen nicht mehr das einzige Feld zu sein, in dem Abmahn-Anwälte reich werden. Genauer gesagt erschließen diese immer neue Tätigkeitsbereiche, wie in diesem Fall. Diesmal hat ein Iron-Maiden-Fan eine Abmahnung erhalten. Jedoch nicht, weil er deren Tracks fleißig aus einer Tauschbörse gesaugt hätte. Vielmehr hat er eine 15 Jahre (!) alte CD der Band, die er nach eigenen Angaben auf legale Weise in einem Elektromarkt erstanden hat, online verkauft.

Man muss einen Moment überlegen, was genau hier abgelaufen ist. Der Kunde kauft auf legale Weise eine CD und besitzt doch tatsächlich die Frechheit, diese nach 15 Jahren weiterzuverkaufen! Bitte was? Nun, scheinbar kann das tatsächlich funktionieren. Zumindest versucht man es, wenngleich auf teilweise beängstigend unprofessionelle Weise. Das Abmahngeschäft blüht. Jetzt auch für legale CDs? Wie toll der wirtschaftliche Aufschwung ist, zeigt die gnadenlose Zeitschiene, an der selbstverständlich niemand anders als die Deutsche Post Schuld ist. Das Schreiben ist datiert auf den 13. August diesen Jahres, die Unterlassungserklärung soll bis zum 20. August eingehen. Der Brief trägt einen Poststempel vom 17. August und ging am 18. August bei dem Betroffenen ein. Zeitdruck erzeugt bekanntlich Stress. Stress führt zu übereilten Reaktionen.

Der Musikfan hat sich davon jedoch glücklicherweise nicht beeindrucken lassen. Er fragte die in Hamburg und Berlin tätige Kanzlei nach der Rechtsgrundlage für deren Aufforderung, die CD an die Kanzlei auszuhändigen. Die lapidare Antwort: Der Anspruch stehe ihnen "aufgrund Gesetzes" zu. Gegenüber Telepolis gab man den §98 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes an. Darin heißt es, dass die "Vervielfältigungsstücke" überlassen werden müssen.

Der abmahnende Anwalt zeigte sich indes ungerührt über die Situation. Auf Plattenbörsen habe er früher selbst sogenannte "Bootlegs" gekauft. Dabei handelt es sich zumeist um illegale Tonaufzeichnungen bei Konzerten. Die CD des Fans sei eben eine solche. Ob dem tatsächlich so ist, lässt sich natürlich schwer beurteilen. Oftmals seien diese Tonträger früher legal verkauft worden. Dieser Status könne sich jedoch im Laufe der Zeit geändert haben. Abschließend gab der Jurist einen glorreichen Tipp: Wer jedes Risiko ausschließen möchte, darf schlicht und ergreifend keine "gebrauchten" CDs verkaufen, sondern muss diese entweder für immer behalten oder vernichten.

Firebird77 von gulli meint:

Man mag sich ja als Verbraucher letzten Endes vieles gefallen lassen müssen. Irgendwann aber droht das Fass überzulaufen. Dieser Punkt ist spätestens hier erreicht. Die CD wurde nach Aussage des Betroffenen legal in einem Elektromarkt erworben. Natürlich kann dies eine Lüge sein, es führt jedoch zu einem unweigerlichen Schluss. Man kauft sich eine Bootleg-CD, deren Produktion und Verkauf anfangs scheinbar geduldet wurde. Irgendwann ändert sich dieser Status, ohne dass der Käufer dies erfahren würde. Wenn dieser nun nach vielen Jahren seine gebrauchte CD verkaufen will, begeht er plötzlich eine Urheberrechtsverletzung, für die er abgemahnt wird. Der "Urheberrechtsdschungel" ist für den Verbrauchermehr als nur unüberschaubar geworden. Insbesondere wenn Menschen sich beim Wiederverkauf einer CD fürchten müssen, dass ihr scheinbar legaler Erwerb irgendwann illegal werden könnte. Oder muss man neuerdings davon ausgehen, dass man im Elektromarkt um die Ecke illegale Ware angeboten bekommt?(Firebird77)

(via telepolis, thx!)

(Tipp via titus_shg, thx!)

(Bild via Henrique Vicente, unter CC-BY Lizenz, thx!)

News Redaktion am Donnerstag, 27.08.2009 16:19 Uhr

tagsTags: musik urheberrechtsverletzung illegal iron maiden fan gebraucht weiterverkauf verkauf abmahnung cd bootleg

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60 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • eliveo am 28.08.2009 15:39:22

    Eben. Das sollte man wissen und sich in einer Rechtsbibliothek, wenn man dazu Zugang bekommen kann, sich über das Urheberrecht in Sachen Filesharing und Bootlegging informieren. Nur noch in ganz wenigen Ausnahmen ist so was legal machbar, zumindest Filesharing. ...

  • Azamat01 am 28.08.2009 15:14:18

    Ja, als "Fan" der alle Platten besitzt muss er das meiner Meinung wissen. Schau dir mal das Cover, etc der besagten CD an, müsste jedem gesunden Menschen auffallen das da was nicht stimmen kann. Btw glaube ich ihm die Geschichte mit dem Elektromarkt nicht, da er früher schon aus du ...

  • Camel_Filters am 28.08.2009 12:28:54

    Pech nur dass es überhaupt nicht juckt, was eine Band sagt. Die Plattenfirma mahnt, nicht die Band. ...

  • Springball am 28.08.2009 12:24:15

    Wie wird das eigentlich vom Recht gehandhabt, wenn die Künstler (vorher waren die Ärzte, glaub ich, genannt) die Bootlegs selber zulassen oder sogar ausdrücklich Begrüßen? Einige Bands tuen und taten dies zumindest, sagt wikipedia. http://de.wikipedia.org/wiki/Bootleg Und in einer D ...

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