
Im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung ist es vorgesehen, dass Menschen Auskunft darüber verlangen können, wer genau welche Daten über sie besitzt. Dies, davon ist Spitz überzeugt, gilt auch für die Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhoben werden. Deswegen verklagte er nun T-Online, seinen Mobilfunk-Provider, auf Herausgabe der entsprechenden Daten. Spitz will damit insbesondere Klarheit darüber erlangen, welche Daten bei der Nutzung von Diensten wie E-Mail und anderen Web-Applikationen per Handy gespeichert werden, "etwa ob das funktioniert wie bei einem Internetserviceprovider, der auch die E-Mail-Kontakte protokolliert, oder wie beim Mobilfunk, bei dem der Standort gespeichert wird. Bisher bekommt man dazu keine Informationen."
Die Vorratsdatenspeicherung, in deren Rahmen unter anderem gespeichert wird, wer wen wann anruft, wie lange das Gespräch dauert und auch, von welcher Mobilfunkzelle aus es stattfindet, wurde von Datenschützern von Anfang an heftig kritisiert. Auch Spitz ist Kritiker dieser Maßnahme. Insbesondere kritisiert er, dass man als Betroffener bisher kaum die Möglichkeit hat, zu wissen, welche Daten genau über einen deponiert wurden. "Ich finde es falsch, wenn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschränkt wird und man keine Auskunft darüber bekommt, welche Daten über einen selbst gespeichert sind.", so der Grünen-Politiker. Daher reicht er seine Klage nicht nur für sich selbst ein, sondern sieht sich auch als Stellvertreter für alle Handy-Nutzer. "Ich klage gegen T-Mobile, weil ich dort Kunde bin. Wäre ich bei einem anderen Anbieter, würde ich gegen den klagen. Leider unterscheiden sie sich in der Frage nicht wirklich."
Zudem will Spitz mit seiner Klage die Menschen auf das Thema Vorratsdatenspeicherung aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Datenschutz-Probleme sensibilisieren. Spitz vermutet, dass viele Menschen schockiert sein werden, wenn sie sehen, in welchem Ausmaß ihr Kommunikationsverhalten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung protokolliert werden.
Rechtsanwalt Udo Vetter, Strafverteidiger und Experte für Internetrecht und Internetnutzern auch als Betreiber des lawblog bekannt, räumt Spitz mit seiner Klage gute Chancen ein. "Grundsätzlich hat jeder Bürger Anspruch auf Auskunft darüber, welche persönlichen Daten über ihn gespeichert sind und woher sie stammen, bei privaten wie öffentlichen Stellen. Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung macht hiervon keine ausdrückliche Ausnahme," erklärt Vetter. Zudem sei es oft sogar im Interesse des Betroffenen, die über ihn angehäuften Daten zu überprüfen - immerhin könnten fehlerhafte Daten auch zu falschen Verdächtigungen führen.
Auch Vetter selbst ist, wie Leser seines Blogs wissen, der Vorratsdatenspeicherung gegenüber kritisch eingestellt und begrüßt daher die Klage. "Sämtliche elektronischen Verbindungsdaten werden gespeichert, Persönlichkeits- und Sozialprofile können erstellt werden. Da ist es doch das Mindeste, dass der Bürger auch erfahren kann, welche Verbindungsdaten über ihn erfasst sind," erklärt der Rechtsanwalt.
Als Symbolpolitik sieht Vetter die Handlungen Spitz' nicht. Er kritisiert allerdings das Verhalten der Mobilfunk-Anbieter, von denen er sich ein entschiedeneres Auftreten gegen die Vorratsdatenspeicherung wünschen würde. "Ihre Gegenargumente bezogen sich immer nur auf die Kosten. Es würde ihnen gut zu Gesicht stehen, auch für die Kommunikationsfreiheit einzustehen. Diese ist nämlich Teil des Geschäftsmodells." Kommunikation unter staatlicher Überwachung mache nur noch eingeschränkt Spaß, so der kämpferische Jurist. Darüber könnten auch keine bonbonfarbenen Werbeplakate hinwegtäuschen. Ob das Gericht sich den Argumenten der beiden Herren anschließt, bleibt abzuwarten. Gegner der Vorratsdatenspeicherung jedenfalls werden den Ausgang des Verfahrens mit Interesse verfolgen. (Annika Kremer)
(via taz, thx!)
(Grafik via wortfeld.de - Foto von Stig Nygaard, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 27.08.2009 22:58 Uhr
Wo du schon beim Basic Sunday bist... ich fand diese Geschichte viel erschreckender, und leider sehr realistisch. Autsch. Das ist ja heftig. :confused: Danke, das ...
Bin mal gespannt, ob es dieses Szenario hier wirklich in der nächsten Zeit gibt. Gross wundern würde es mich nicht. :dozey: Wo du schon beim Basic ...
Bin mal gespannt, ob es dieses Szenario hier wirklich in der nächsten Zeit gibt. Gross wundern würde es mich nicht. MfG Andy Hab mir eben mal dein ...
Und genau deshalb nehme ich solche Meldungen nicht wirklich ernst. Tja, und in Verbindung mit meinem Beitrag weiter oben (bzgl. der §§ des BDSG) könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Klage auch nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Allerdings sieht Udo Vetter (law ...
Schade nur, dass das denen erst kurz vor der BT-Wahl einfällt, sowas mal auf den Weg zu bringen. Da bleibt irgendwie ein etwas schaler "Beigeschmack".... Und genau deshalb nehme ich solche Meldungen nicht wirklich ernst. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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