Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

  • gulli
  • Nachrichten
  • Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen

Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen

Vor etwa zwei Wochen berichteten wir über die vermutlich erstmalige Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches. Eine abmahnende Kanzlei erklärte in einer Pressemitteilung, welch großartiger Erfolg dies sei. Das Landgericht hatte nämlich bereits ein Album für einen gewerbsmäßigen Umfang herangezogen, so dass die Daten vom Provider im Rahmen des Auskunftsanspruchs abgefragt werden konnten. Der Beschluss des Landgerichts Köln liegt nun vor, und er ist keinesfalls so genial, wie man dies bislang angenommen hatte.

Rechtsanwalt Christian Solmecke hat den Beschluss genauer untersucht, wobei er zu dem Schluss kam, dass es für die Musikindustrie keinen Grund zum Feiern gibt.

Der Beschluss des Landgerichts Köln (AZ 28 AR 4-08) hält zwar tatsächlich fest, dass die Auskunft bereits bei einem Musikalbum gewährt wurde, einige Details erwähnte man dabei aber nicht. So war das Album gerade erst veröffentlicht worden. Das Angebot des Werkes hatte also ein Ausmaß erreicht, welches man als gewerblich bezeichnen kann, so das Landgericht. Infolge dieser Beurteilung ist davon auszugehen, dass alle TOP 100 Singlecharts wohl ebenfalls als gewerblich angesehen würden. Wenn die Werke jedoch älter sind, müsste ein gewerbliches Ausmaß wohl verneint werden.

Besonders interessant ist jedoch die Antwort, wie viel dieser Auskunftsansspruch den nun eigentlich gekostet hat. Vor zwei Wochen hatten wir noch gefragt, ob pro IP-Adresse die 200 Euro Gebühr verlangt werden, oder pro Paket an IP-Adressen. Das Landgericht Köln hat hierbei fein säuberlich entschieden: 200 Euro pro IP-Adresse. Auskunft verlangte die Kanzlei übrigens über neun IP-Adressen, also 1.800 Euro. Kein besonders teurer Preis, den man sicherlich auf die Abmahnungen umwälzen könnte. Wenn es jedoch erst einmal an 1.000 IP-Adressen geht und somit 200.000 Euro vorzustrecken wären, dürfte es zumindest etwas anders aussehen. Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, so Rechtsanwalt Solmecke, dann dürften Massenabmahnungen bald der Vergangenheit angehören.

Des Weiteren ist jedoch festzuhalten, dass das Landgericht Düsseldorf im Beschluss vom 12.09.2008 keine Auskunft über die Gerichtsgebühren gibt. Dies lässt allerdings vermuten, dass die Richter die Gerichtsgebühren nur einmal berechnen, so Christian Solmecke. (Firebird77)

(via wb-law, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 17.09.2008 13:23 Uhr

tagsTags: musik filesharing p2p illegal gebühren rechteinhaber köln gewerblich ip-adresse zivilrecht landgericht auskunftsanspruch abmahnung

Bookmark and Share
 
Weitere interessante News
11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • kleini75 am 18.09.2008 09:52:17

    Selbst wenn es soviel kosten sollte, was ich allerdings nicht glaube, dann ist das für die Rechteinhaber auch kein großes Hinderniss. Für Filme wie Spider-Man 3 werden z.B. alleine $100.000.000 für die Werbung ausgegeben. Da dürfte es auch kein Problem sein ein weiteres Milliönch ...

  • t-time am 17.09.2008 18:08:23

    Flaterate und gut ist. Aber wie immer gilt bei der Industrie: Warum einfach, wenns auch kompliziert (und uneffektiv) geht. Gibt doch schon Napster. ...

  • DasFragezeichen am 17.09.2008 17:09:59

    Flaterate und gut ist. Aber wie immer gilt bei der Industrie: Warum einfach, wenns auch kompliziert (und uneffektiv) geht. ...

  • Kabummski am 17.09.2008 16:32:13

    Selbst wenn es soviel kosten sollte, was ich allerdings nicht glaube, dann ist das für die Rechteinhaber auch kein großes Hinderniss. Für Filme wie Spider-Man 3 werden z.B. alleine $100.000.000 für die Werbung ausgegeben. Da dürfte es auch kein Problem sein ein weiteres Milliönch ...

  • Seicho am 17.09.2008 16:15:51

    ...egal ob game film oder musik die leute kaufen wenniger weil sie denken es ist ehe alles müll was ja auch zum groß teil so ist und da sollten die mal ansetzen vieleicht nur die hälfte rausbringen aber dafür gut dann würden die leute auch wieder kaufen aber so nein danke ich werd ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

 
News [Kurioses]

Apple filterte den Begriff "Jailbreak" im iTunes Store

Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr

befreit: ipad 3 & iphone 4s

Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.

mehr mehr lesen...

Browsergames
Gondal World

TOPTIPP: Gondal World

Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich! Escaria spielen

Escaria

Escaria

Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet! Escaria spielen

Artyria

Artyria

Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren. Artyria spielen

Gondal

Gondal

Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer. Gondal spielen

Last Emperor

Last Emperor

Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai. Last Emperor spielen

Nightcreeps

Nightcreeps

Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein. Nightcreeps spielen

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookgulli:news im AppStoreSeitenanfang