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Iron Maiden Abmahnung: Bewusste Falschdarstellung?

Hinter der Abmahnung für den Verkauf einer gebrauchten Iron-Maiden CD scheint weit mehr zu stecken, als bisher bekannt wurde.

Auch wir berichteten gestern mit den spärlich zur Verfügung stehenden Quellen über eine höchst interessante Abmahnung. Ein Iron-Maiden Fan hatte eine Abmahnung durch eine Hamburger Anwaltskanzlei erhalten.

Der Grund war simpel: Er hatte versucht eine gebrauchte CD zu verkaufen. Bei der CD handelte es sich jedoch um kein gewöhnliches Exemplar, sondern um ein sogenanntes Bootleg. Diese CDs (früher Schallplatten) sind meist heimliche Tonaufzeichnungen bei Konzerten der betreffenden Band. Entsprechende Werke sind heiß begehrt unter Fans - und illegal. Telepolis informierte seine Leser über den Vorfall und titelte: "Gründe, keine CDs zu kaufen". Auch wir hatten drastische Zweifel, ob es sich bei der kritisierten CD tatsächlich um einen Bootleg handelte. Dies rührte insbesondere von der Äußerung des Abgemahnten, dass dieser die CD in einem großen Elektromarkt legal erworben hatte - wenngleich vor 15 Jahren.

Wir fragten deshalb kritisch, ob hier tatsächlich eine gebrauchte CD abgemahnt wurde. Im Zweifel für den Angeklagten griff leider nicht, da die Abmahnung ein zivilrechtliches Konstrukt ist. Doch im Wesentlichen stand Aussage gegen Aussage. Unsere Quelle stellte den Sachverhalt auch entsprechend positiv für den Abgemahnten dar. Musikfachanwalt Thomas Schlegel rückte diese Meldung nun ins rechte Licht. Seiner Ansicht nach handele es sich bei dem entsprechenden Artikel um eine bewusste Falschdarstellung. Er habe ausgiebig mit einem Journalisten des Portals gesprochen, der Sachverhalt sei ihm klar gewesen. "Der Telepolis Mann wusste nach unserem Gespräch ganz genau, dass es sich hier nicht um eine normale gebrauchte CD handelt, sondern um einen Bootleg, und er wusste auch, dass nicht die "Musikindustrie" diesen Verkauf abmahnt, sondern lediglich das Iron Maiden Management. Er hat sich aber auffallend bemüht, diese Zusammenhänge in seinem Bericht zu verschleiern. Darüber hinaus hatte er einige meiner Zitate aus dem Zusammenhang gerissen. So sagte ich zum Beispiel, dass ich als Musikfan selbst Verständnis für Fans habe, die sich auf Plattenbörsen Bootlegs besorgen - ich habe davon ja selbst welche im Schrank. Jedoch dürfen diese halt nicht mehr öffentlich als Originale weiterverkauft werden. Den letzten Satz hat er dann bewusst weggelassen."

Stefan Herwig, Chef des Dependent Labels und Teilnehmer der Podiumsdiskussion auf der c/o-pop erklärte: "Diese Berichterstattung ist reine Anti-Musikindustrie-Propaganda. Netzmagazine wie Telepolis und Golem tun seit Jahren nichts anderes, als uns in einem möglichst schlechten Licht darzustellen. Aber dass jetzt Fakten sogar bewusst verzerrt werden, hat eine neue Dimension. Die Behauptung, dass die Musikindustrie mehrfach versucht hat, den Verkauf von gebrauchten CDs einzudämmen, entbehrt jeder Grundlage. Deswegen prüfen wir jetzt auch die Option einer Gegendarstellung des Sachverhaltes für Heise, sowie eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Artikel "Gründe, keine CDs zu kaufen" liefert insofern nur eines: "Gründe, nicht mehr Telepolis zu lesen".

Bei der CD handelt es sich allem Anschein nach um das Bootleg "Live USA". Mit der vollständigen Äußerung von Rechtsanwalt Schlegel erscheint der Bericht tatsächlich in einem anderen Licht. Natürlich ist es nach wie vor bitter, wenn einst legal erworbene Bootlegs beim Weiterverkauf abgemahnt werden können. Dies ist jedoch ein grundlegendes Problem des Urheberrechts, welches diesen Schritt überhaupt erst ermöglicht hat. Für den Abgemahnten ist dies natürlich ein geringer Trost und zeigt nur zu deutlich, wie komplex und unüberschaubar das Urheberrecht inzwischen geworden ist. Einen Grund keine CDs mehr zu kaufen oder keine News mehr bei der Konkurrenz zu lesen, gibt es deshalb nicht. Wir raten eher dazu, das deutsche Rechtssystem künftig einfacher zu gestalten. (Firebird77)

(Bild via musik-sammler, thx!)

News Redaktion am Freitag, 28.08.2009 20:26 Uhr

tagsTags: thomas schlegel falschdarstellung iron maiden live usa sasse & partner abmahnung bootleg

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39 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • StefanHerwig am 07.09.2009 07:12:31

    Das würde ich auch. Ich würde natürlich noch die Schuhe genau beschreiben, damit ich auf Nummer sicher gehen kann, dass ich da keine Fälschung oder so hinein stelle. Schließlich will ich ja keine Abmahngebühren von 1.000 Euro zahlen, nur weil ich ein Paar falsche Asics für 20 Euro re ...

  • StefanHerwig am 07.09.2009 07:10:19

    Das würde ich auch. Ich würde natürlich noch die Schuhe genau beschreiben, damit ich auf Nummer sicher gehen kann, dass ich da keine Fälschung oder so hinein stelle. Schließlich will ich ja keine Abmahngebühren von 1.000 Euro zahlen, nur weil ich ein Paar falsche Asics für 20 Euro re ...

  • eliveo am 05.09.2009 12:35:31

    Das würde ich auch. Ich würde natürlich noch die Schuhe genau beschreiben, damit ich auf Nummer sicher gehen kann, dass ich da keine Fälschung oder so hinein stelle. Schließlich will ich ja keine Abmahngebühren von 1.000 Euro zahlen, nur weil ich ein Paar falsche Asics für 20 Euro rein ...

  • rubberduck1904 am 03.09.2009 11:56:59

    Heisst also wenn du in Polen oder der Türkei für 10 Euro ADIDAS oder Nike Schuhe im "Originalkarton" kaufst stellst du die auch bei Ebay rein? Weil du sie ja schliesslich legal in einem Geschäft gekauft hast? Es ging nicht um Polen oder Türkei. :o Wenn ich diese Sc ...

  • BudFudlecker am 03.09.2009 11:42:19

    Heisst also wenn du in Polen oder der Türkei für 10 Euro ADIDAS oder Nike Schuhe im "Originalkarton" kaufst stellst du die auch bei Ebay rein? Weil du sie ja schliesslich legal in einem Geschäft gekauft hast? ...

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