
In der heutigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Gravenreuth von dem Anwalt der taz ein Schreiben und eine Abmahnrechnung zugestellt wurde oder nicht. Er behauptete, dass in dem Chaos, das zu diesem Zeitpunkt in seiner Kanzlei herrschte, dieses Schreiben nicht auffindbar gewesen sei, und er daher auch nicht hätte darauf reagieren können. Da er damals nicht reagierte, wurde er vom taz-Anwalt wegen Betrugs angezeigt. Weitere Hintergründe zu dem Rechtsstreit findet man auf Gulli.
Aufgrund vorangegangener Verurteilungen, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt wurden, verzichtete die Staatsanwaltschaft dieses Mal auf die Bewährung. Anstatt das Urteil direkt zu vollstrecken, bleibt dem Anwalt nun eine Frist von sieben Tagen, um in Revision zu gehen, sowie weitere vier Wochen, um eine Begründung nachzuliefern. Auch wurde ihm die Zulassung als Anwalt nicht entzogen. Gegenüber der Gulli-Redaktion äußerte sich Freiherr von Gravenreuth, dass das Urteil "nicht seiner Rechtsauffassung" entsprechen würde und er in jedem Fall in Revision gehen werde. Die Erfolgsaussichten der Revision bezeichnete er als gut. (020200)
News Redaktion am Mittwoch, 17.09.2008 21:03 Uhr
Die Gründe für Löschungen liegen auf der Hand. Wer sich nicht benehmen kann und meint, er muss hier auf Dauer Dritte beleidigen, bitte. Thread ist dicht. Trollt bitte in einem anderen Board weiter! ...
Wenn unser "Rechts"anwalt mit der Revi nicht durchkommt, könnte es dann trotzdem so kommen, dass er nicht einsitzen muss? (Knast voll, zu viele böse Raubmordkopierer die eigentlich rein gehören etc.?) ...
eigentlich war das Thema doch ohnehin schon durch die Beiträge, in denen darauf verwiesen wurde, daß dieses Frage völlig unwichtig sei, geklärt. Nebenbei würden mich die Gründe für andere Löschungen interessieren ...
Gut so. ...
So - ich habe gerade alle Posts gelöscht, die nichts mit dem Thema zu tun haben. Damit ist nun hoffentlich klar, dass Beiträge, welche über die sexuelle Gesinnung abhandeln, nicht erwünscht sind. Haltet euch dran! Gruß Benny ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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