
Der Weblog des Anwalts, Recording Industry vs. The People, scheint der RIAA ein wahrer Dorn im Auge zu sein. Vielleicht ist es aber auch der Anwalt selbst.
Dieser Anschein wird zumindest erweckt, wenn man die bitterbösen Anschuldigungen der RIAA aus der Klageschrift herausliest. In diesen wird er beschuldigt "während des gesamten laufenden Falles andauernd und grundlos Beiträge in seinem Anti-RIAA Blog veröffentlicht zu haben, um die Öffentlichkeit auf seine Seite zu ziehen und die Kläger bloßzustellen. Dieses schikanöse Verhalten erniedrigt den juristischen Vorgang und bedarf der Option, sich eine Sanktion gegen ihn offen zu halten." Beckerman selbst betrachtet diese Anschuldigungen als "leichtsinnig und verantwortungslos", zumal es für diese Anschuldigungen keine wirklichen Beweise gibt.
Natürlich äußerst sich der Rechtsanwalt gerne auf seinem Blog. Ihm dabei jedoch Stimmungsmache vorzuwerfen, wirkt etwas grotesk, zumal die Öffentlichkeit dringend erfahren sollte, wie die RIAA mit potenziellen Kunden umgeht. Nach wie vor hat auch ein Anwalt das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Von diesem macht Ray Beckerman regelmäßig ausgiebigen Gebrauch, um dabei jedoch nicht die RIAA bloßzustellen. Vielmehr will er auf die Problematik dieser "Hexenjagd" aufmerksam machen, bei der es nicht nur äußerst schwammige Beweislagen gibt. Die Erhebung der vermeintlichen Beweise aufgrund mangelnder Ermittlungslizenzen muss auch angezweifelt werden. Verständlich, dass die RIAA dem Anwalt sehr abgeneigt ist, zeigt er doch deutlich auf die Fehltritte der selbst ernannten Industrie-Retter.
Vielleicht will man mit dieser Drohung aber auch etwas Druck auf den "Filesharer-Verteidiger" ausüben, damit dieser etwas unkonzentrierter wird, so dass es für die RIAA wieder einfacher wird, Tote, Rentner und Kinder zu verklagen. Wir wünschen ihm viel Glück. (Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 18.09.2008 21:55 Uhr
Die spinnen, die RIAA Leute. Jeder hat das Recht auf Information und Verteidigung, auch die bösen bösen bösen Raubmordkopiererterroristen. ...
Wie arm. Jetzt muss man schon freie Meinungsäußerung untergraben. Naja, gibt hoffentlich die nächste Schlappe. ...
Dies ist nunmal das das Rechtsverständnis, dass dem normalen Nutzer "neuer Medien" auf Biegen und Brechen suggeriert werden soll. Meinungsfreiheit ist nunmal auch eine Ware, die einen gewissen Geldwert besitzt. Zumindest insofern, dass man Geld besitzen muss, um sie durchzusetzen. Schöne neue Wel ...
Wenn er seine Sicht der Dinge darlegt, ist das böse Propaganda und verklagenswert - wenn die RIAA sich äußert, dann ist es wertvolle, jedoch nicht wertende Information. Tolles Demokratieverständnis. ...
Ray Beckerman ist einer der bekanntesten Anwälte in den USA, die versuchen, Filesharer vor der Verfolgung durch die Recording Industry Association of America zu verteidigen. Besondere Aufmerksamkeit schenkt man ihm jedoch insbesondere für den Weblog, welchen er betreibt. Dieser befasst sich seh ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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