
Geklagt hatte die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma. Dieser wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin mitgeteilt, dass die Auflagen für die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten in ihrer jetzigen Form unverhältnismäßig und verfassungswidrig sein könnten. Daraus würde sich ableiten, dass der Speicherungspflicht nicht nachgekommen werden muss.
Derartige Fragen könnten nun, da sich zunehmend abzeichnet, dass mit einem Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht vor Ende der Übergangsfrist zu rechnen ist, einiges an Bedeutung erlangen. Ursprünglich hatte es so ausgesehen, als würde über die eingereichten Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung (darunter eine von 34.000 Menschen eingereichte Massen-Verfassungsbeschwerde, die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland) noch in diesem Jahr entschieden. Das wird nun aber höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein. Somit müssen die Provider entscheiden, ob sie der Speicherpflicht ab spätestens Januar nachkommen oder, wie im aktuellen Fall, gegen diese Pflicht vor Gericht gehen.
Ob das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung ganz verbietet, sie einschränkt oder sie komplett für verfassungsgemäß erklärt, ist fraglich. Momentan ist eine einstweilige Anordnung in Kraft, die besagt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten zwar wie im Gesetz vorgesehen geschieht, der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Für das endgültige Urteil halten viele Experten aber auch eine endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror, von Gegnern aber als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bundesbürger gewertet wird, für denkbar. Dann würden die Provider, die bereits in die zur Speicherung nötige Infrastruktur investiert haben, möglicherweise auf ihren Kosten sitzen bleiben. (Annika Kremer)
(via heise News, thx)
News Redaktion am Mittwoch, 24.09.2008 12:52 Uhr
die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror Es wird nicht mehr als solches Mittel dagegen angesehen. „Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auc ...
Momentan ist eine einstweilige Anordnung in Kraft, die besagt, dass die Speicherung der Verbindungsdaten zwar wie im Gesetz vorgesehen geschieht, der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist.[/Q ...
...der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Für das endgültige Urteil halten viele Experten aber auch eine endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die von Befürwortern als wichtiges In ...
Speichern die Provider das nicht sowieso freiwillig? Die Telekom hat doch schon vorher 3 Monate lang gespeichert, welche dynamische IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt welchem Telefonanschluss angehörte. ...
Link zum Artikel ist gefixt! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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