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Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag

Seit einiger Zeit steht ein neuer Vertrag im Raum, der den Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA stärken soll. Diskutiert wird er schon länger, veröffentlicht wurde er bisher jedoch noch nicht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt ihn nun auf seiner Webseite zur Verfügung und äußert zugleich Kritik an dem Dokument.

Das "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" sieht einen weitreichenden Austausch von personenbezogenen Daten mit den USA vor. Staatlichen Stellen der USA soll nach diesem Vertrag Zugriff auf personenbezogene Daten von Deutschen gestattet werden. Ebenso soll ein automatisierter Abgleich von DNA-Profilen ermöglicht werden. Bürgerrechtler und Datenschützer schlagen dagegen Alarm und fordern den Bundestag auf, den Vertrag abzulehnen. Insbesondere der fehlende Daten- und Grundrechtsschutz in den USA seien sehr gefährlich.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bemängelt an dem Abkommen, dass die Datenweitergabe keinen besonderen Anlass oder Tatverdacht voraussetze. Ebenso sei nicht vorgesehen, die Betroffenen zu informieren oder ihnen effektive Mittel zur Beschwerde zu geben. "Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz - diese Übereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschränkungen", fasst Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer seine Kritik zusammen. Tatsächlich geht es bei dem Vertrag gar nicht um die Terrorismusbekämpfung, sondern lässt die Übermittlung der Daten ausdrücklich auch für die Verfolgung sämtlicher Straftaten sowie für "nicht strafrechtliche Gerichts- oder Verwaltungsverfahren" und sogar "für jeden anderen Zweck" zu. Für Letzteres muss dabei lediglich das Bundeskriminalamt als übermittelnder Vertragspartner zustimmen. Vielfach ist sogar von automatisierten Datenabgleichen die Rede, die Deutschland ermöglichen soll.

Nach Angaben des Arbeitskreis verkennen Bundesinnnenminster Schäuble und Justizministerin Zypries den geringen Grundrechtsschutz in den USA und würden sich daher zu nah an den Prümer Vertrag anlehnen, der allerdings lediglich für Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gedacht sei. Nach Ansicht der Bürgerrechtler fehlen in den USA vergleichbare Sicherungen. Im Gegenteil verweist der Arbeitskreis auf diverse Grundrechts- und Menschenrechtsverstöße der Vereinigten Staaten, wie beispielsweise die Inhaftierung von europäischen Einreisenden, diverse Überwachungsmaßnahmen sowie die Verschleppung von Europäern nach Guantanamo, wo "sie auf unbegrenzte Zeit, ohne gerichtlichen Haftbefehl und unter Anwendung von Foltermethoden festgehalten werden". Die Bürgerrechtler rufen daher zur Demonstration "Freiheit statt Angst" auf, die am 11. Oktober in Berlin stattfindet. Der Protest richtet sich gegen weitreichende Überwachungsmaßnahmen und Grundrechtseinschränkungen. (Malo)

(via AK Vorrat, thx!)

News Redaktion am Freitag, 26.09.2008 18:54 Uhr

tagsTags: europa kriminalität menschenrechte vertrag grundrechte usa straftat datenaustausch abkommen ak vorratsdatenspeicherung prümer terrorismus vorratsdatenspeicherung

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51 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • soricsoon am 28.09.2008 18:05:58

    @Malo_ Ändert aber trotzdem nichts am Stellenwert dieses Dokuments, selbst wenn du dich auf den Kopf stellst. Wir könnten jetzt stundenlang darüber debattieren welchen Stellenwert ein Dokument hat oder welchen eben nicht mehr...das bringt aber nichts da man dazu die ganze Geschicht ...

  • Malo_ am 28.09.2008 17:06:55

    Das ist die allgemeine Annahme... Das ergibt sich aus der Präambel Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa ...

  • soricsoon am 28.09.2008 16:00:41

    Das ist bereits seit fast 60 Jahren ein Streitthema. Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht? Tatsache, das Grundgesetz nennt sich nicht Verfassung und es gibt den Art. 146, der die Bildung einer solchen gestattet. Das Grundgesetz, als höchster Rechtsgrundsatz Deutschlands, hat ...

  • titus_shg am 28.09.2008 15:39:55

    Mal ne OT-Frage: Was würde sich für den Einzelnen eigentlich konkret ändern, wenn wir statt des GG eine Verfassung hätten? Was in einer Verfassung genau drin stände, würden doch sowieso letztlich die festlegen, die dann auch an uns herumregieren, und die würden wohl garantiert darauf achten, ...

  • Malo_ am 28.09.2008 15:30:06

    @mboettcher In Deutschland -für das deutsche Volk- gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses wird -fälschlicherweise oder absichtlich- Verfassung genannt. Eine Verfassung -so wie ursprünglich in der Präambel des GG vorgesehen- hat das deutsche Volk bis h ...

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