
Es war zunächst erschütternd, als die Richter der Landgerichte Köln und Düsseldorf urteilten, dass bereits bei einem Musikstück die Gewerbsmäßigkeit gegeben wäre, sofern dieses aktuell sei.
Dadurch wurde dem Auskunftsanspruch Tür und Tor geöffnet, wie man anfangs meinen konnte. Pro IP-Adresse mussten die Kanzleien 200 Euro begleichen, welche sich jedoch ohne Probleme auf die Abmahnungen hätten umwälzen lassen können. Durch das gewerbliche Ausmaß ist eine unerhebliche Rechtsverletzung nämlich nicht mehr gegeben, wie vor einiger Zeit Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte. Infolge dessen würde die geplante 100-Euro-Deckelung zwecklos sein. Dennoch seien Massenabmahnungen zukünftig nicht mehr zu erwarten, da bei beispielsweise 1.000 Dateien 200.000 Euro bezahlt werden müssten. Sollte sich die Auffassung des Landgerichts Frankenthal durchsetzen, dann dürfte diese Vermutung tatsächlich bald real werden. Dieses hat entschieden, dass die Gewerbsmäßigkeit erst ab 3.000 Musikstücken oder 200 Filmen gegeben ist. Erst ab diesem Zeitpunkt soll der Auskunftsanspruch an den Provider gewährt werden.
Einziges Manko dieser Entscheidung ist, dass die Gerichtsbarkeiten untereinander nicht gebunden sind in ihrer Urteilsfindung. Andere Landgerichten können also weiterhin auch bei einem Musikstück die Gewerbsmäßigkeit gegeben sehen, woraufhin der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gewährt wird.
Besonders bemerkenswert ist jedoch, dass das Landgericht Frankenthal sich scheinbar skeptisch im Bezug auf die Beweiskraft des "Hashwerts" äußert: "Die von [der Klägerin] [...] vorgelegten Unterlagen [...] weisen für die jeweils zum Download bereit gestellten Dateien aber bereits zwei verschiedene Hashwerte aus, was einer eindeutigen Identifikation der urheberrechtlich geschützten Spieledatei, welche ja nach dem eigenen Vorbringen der Antragstellerin ihrerseits nur einen konkreten Hashwert besitzen kann, gerade entgegen steht." Es kommen also scheinbar langsam auch Zweifel an der Eindeutigkeit der vermeintlich beweissicheren Hash-Summe auf. Diese wird von zahlreichen Loggern als das Kern-Beweisstück in P2P-Tauschbörsen gehandelt. Vielleicht ist dies der Anfang vom Ende? (Firebird77)
(via dr-wachs, thx!)
News Redaktion am Samstag, 27.09.2008 17:06 Uhr
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2165-Die-1-Album-Huerde.html ...
Ich bin kein Rechtsgelehrter und vielleicht werden Sie auch das eine oder andere ergänzen können, aber in meinen Augen gibt es da dennoch Diskussionsbedarf. Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze ...
Vor allem das Eigentum. :D Dazu gehören auch Einnahmen, die den Mandanten gehören oder Webseiten, die aufgrund eines erledigten Titels nicht mehr gepfändet werden können. :p ...
... und dort kennt man noch das Grundgesetz: Artikel 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Wenn schon sie als "Organ der Rechtspflege" sich nicht daran halten... :rolleyes: ...
Was abhanden kommt, sind Umsätze, nicht Eigentum!? Auch Verwertungsrechte unterliegen der Eigentumgarantie des Art. 14 GG. Das hat das BVerfG schon sehr früh und seither mehrfach entschieden: Zitat aus 1 BvR 766/66: Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 7. J ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen