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Lord Mandelson: Piraterie ist falsch - Three-Strikes-Gesetz die Lösung

Der britische Staatssekretär, Lord Mandelson, hat in einem Kommentar für die Times seinen Standpunkt verteidigt, mit einem Three-Strikes-Gesetz gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen.

Seit der Veröffentlichung des Digital Britain Reports trägt die britische Regierung eine schwere Last. Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken soll innerhalb der kommenden zwei bis drei Jahre um 70 Prozent (!) reduziert werden. Der Bericht selbst sah ursprünglich einen engeren Zeitraum vor, der jedoch nachträglich vergrößert wurde. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es nicht viele Möglichkeiten. Ein Three-Strikes-Gesetz schien jedoch nicht das Mittel der Wahl zu sein.

Zumindest nicht bis Lord Mandelson aus seinem Urlaub zurückkehrte. Der Staatssekretär vom Department for Business, Innovation and Skills (BIS) hatte dort nämlich ein höchst interessantes Treffen. Obwohl sich dessen Amt und er selbst bisher nie für den Kampf gegen Urheberrechtsverletzer engagiert hatten, schien dies nach seiner Rückkehr der wichtigste Punkt auf seiner Agenda zu werden. Er ordnete die sofortige Entwicklung eines Gesetzesentwurfs an, der ein Three-Strikes-Gesetz in Großbritannien ermöglichen soll. Als Auslöser für diesen Sinneswandel kommt eigentlich nicht viel infrage. Kurz vor seiner Rückkehr traf sich Lord Mandelson mit einem Mann, der als Urgestein der Contentindustrie gelten dürfte. Nach diesem Treffen schien sich alles verändert zu haben. Glücklicherweise blieb dieses Meeting nicht den Medien verborgen. Die Handlungen von Lord Mandelson kurz nach diesem "Meeting" ließen eigentlich nur einen Schluss zu. Es hatte eine Beeinflussung stattgefunden. Dies wird jedoch nach wie vor vehement bestritten.

In der Zwischenzeit stellten sich immer mehr Provider gegen den unfertigen Gesetzesentwurf. Der britische Provider Talk Talk erklärte, dass er "vehementen Widerstand" gegen jedwede Auflagen leisten werde, die ihn zur "Internetpolizei" ernennen. Dieser Ankündigung schlossen sich zahlreiche weitere Provider an, obgleich einige bereits seit geraumer Zeit Warnungen an Urheberrechtsverletzer versenden. Lord Mandelson sah diesen massiven Widerstand nun jedoch scheinbar als Anlass, einen Kommentar zu veröffentlichen. Die Times Online hat ihm hierfür eine Möglichkeit geboten. Seine Aussagen zeugen von erschreckender Unkenntnis:

"Obwohl ich nach wie vor so etwas wie ein Novize bin, wenn es um Streaming und Downloads geht, habe ich mich doch lange genug damit befasst, um zu wissen, dass Piraterie falsch ist. Dies ist auch der Grund, weshalb mein Amt sich entschlossen hat, strengere Gesetze zu entwickeln, um gegen illegales Filesharing und Downloads vorzugehen."

Allem Anschein nach hat er keinerlei Kenntnisse von der "Problematik". Er verwendet - wie so viele - die Formulierung "illegales Filesharing".

Filesharing ist per se jedoch nicht illegal. Weder die Software, noch die Technologie, noch der Vorgang an sich. Illegal ist es, Filesharing in Verbindung mit urheberrechtlich geschützten Werken zu betreiben. Doch auch hier verfehlt Lord Mandelson den Punkt. Mehrfach spricht er von Downloads. Diese stellen jedoch nicht das eigentliche Problem dar. Relevant sind in erster Linie die Uploads. Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke "schädigt" die Contentindustrie. Zumindest ist es dieser Punkt, der bei Abmahnungen und Prozessen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen genutzt wird.

Darüber hinaus bringt er zwei grundlegende Stichpunkte durcheinander. Piraterie und Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken mögen zwar auf ein Ende zusteuern. Die Intention dahinter ist jedoch eine gänzlich andere. Während bei der "Piraterie" meist ein profitorientiertes Handeln zugrunde gelegt wird, existiert dies beim Filesharing nicht. Niemand bekommt Geld dafür, dass er Werke in der Tauschbörse zur Verfügung stellt.

Scheinbar frönt Lord Mandelson auch dem Glauben, dass jeder illegale Download einen entgangenen Verkauf darstellt. Denn "etwas ohne Erlaubnis zu nehmen und dafür keine Entschädigung an den Erschaffer und Urheber zu bezahlen, ist falsch". Vielleicht sollte Lord Mandelson sich erst einmal in die Thematik einarbeiten und nicht einzig auf Drittinformationen hin agieren. (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

(Bild via dailymail, Mark Richards, thx!)

News Redaktion am Montag, 31.08.2009 14:42 Uhr

tagsTags: großbritannien filesharing three strikes gesetz urheberrechtsverletzung piraterie illegal download lord mandelson gesetzesentwurf upload

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24 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Toronto am 01.09.2009 16:01:11

    Weil Künstler bezahlt werden wollenEben nicht. Künstler wollen zunächst erschaffen und wollen, dass möglichst viele Leute ihre Werke nutzen. Und man könnte immer noch etliche Bezahlmodelle aufbauen, wobei es nicht um das eigentliche Werk, sondern um den Künstler geht ...

  • L3g3nDoFw4r am 01.09.2009 14:55:01

    Warum nicht? Weil Künstler bezahlt werden wollen (es wird doch gefordert dass bla bla kostenlos.. Kultur..). Man kann ja auch nicht einfach zu irgendeiner Firma gehen und sagen "das und das will ich kostenlos". Man könnte darüber nachdenken, die Labels zu verstaatli ...

  • Destiny666 am 01.09.2009 12:06:59

    Kostenlose Werbung. Dass es als sowas nicht gesehen wird und dass Studien immer wieder ignoriert werden, die herausgefunden haben, dass die meisten Filesharer sich das Zeug kaufen und sogar mehr ausgeben als der Rest der Bevölkerung... :dozey: ...

  • Firebird77 am 01.09.2009 11:05:00

    Das grundsätzliche Problem ist, dass man Äpfel nun mal nicht mit Birnen vergleichen kann illegale Drogen ... Viele Drogen sind halt nun mal illegal und der rechtliche Rahmen wann und wie ich legal an sowas komme ist sehr eng gestrickt. Ich kann nicht einfach in eine Apotheke watsche ...

  • Toronto am 01.09.2009 09:09:38

    Hier gilt das Selbe wie beim Posting mit dem Klauen. Wer es vorher weiß, muss sich halt danach richten. (...)Wie immer wenn es um Autos geht: Unpassender Vergleich. In deinem Beispiel werden Menschen aktiv, physisch geschädigt - dies ist beim Kopieren urheberrechtlich gesch ...

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