
Eine Kopie der passwortgeschützten Datenbank schien den Beamten nicht auszureichen: sein privater PC und sein Laptop inklusive seines E-Mail-Verkehrs wurden beschlagnahmt. Es folgte eine dreieinhalbstündige Vernehmung auf dem Polizeipräsidium Mainz, die von insgesamt vier (!) Rechtsanwälten des nun Verdächtigen begleitet wurde.
Huch sprach im kürzlich durchgeführten gulli Interview von ca. 500.000 Datensätzen, die jeweils mit einer dazu passenden E-Mail-Adresse verknüpft waren. Diese hatte man ihm damals zum Kauf angeboten. Er wendete sich an die DTAG, die Staatsanwaltschaft leitete angeblich Ermittlungen ein, passiert ist danach allerdings nichts mehr. Herr Huch dazu im gulli Interview: "Behörden ticken anders, als man es sich als Mensch der Privatwirtschaft denkt oder wünscht." Weitere Informationen an die Presse hatte er seinerzeit unterlassen, um die Ermittlungen nicht zu behindern. So verblieben die Daten also bei ihm, bis ihm kürzlich die Hutschnur platzte und er sich doch an die Presse gewendet hat.
Entgegen der Absprache, dass ein technischer Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz die Datenbank einsehen und danach für immer löschen sollte, änderte die Bonner Staatsanwaltschaft ihre Strategie und bewirkte heute die Hausdurchsuchung. Eigenen Angaben zufolge gab es Hinweise, die die Identität des österreichischen Verkäufers preisgeben könnte. Bislang ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft bei der Suche nach den Hintermännern tatsächlich fündig geworden ist.
Kommentar:
Anstatt mit Herrn Huch zu kooperieren, zog man offensichtlich den eisernen Weg vor. Weniger konsequent sind dem hingegen die Folgen, mit denen sich die Verantwortlichen bei der Telekom bislang auseinandersetzen müssen. Bis auf ein paar laut ausgesprochene Forderungen von unterschiedlichen Politikern ist auch an dieser Stelle bislang nichts passiert. Herzlichen Glückwunsch, liebe Staatsanwaltschaft und Politik: wenn schon eisern, dann auch bitte an der richtigen Stelle! Wie war das? Die Kleinen schnappt man, die großen Fische lässt man laufen? Wobei hier zudem an der falschen Adresse zugeschnappt wurde.
Drehen wir das Rad der Zeit ein wenig zurück: Was also würden Sie tun, könnten Sie in die Haut von Herrn Huch schlüpfen? Das betreffende Unternehmen informieren, um zuzuschauen, wie diese in Lethargie verfallen, um dann später verhört und durchsucht zu werden? Oder lieber die Daten illegal verkaufen, das Geld einstreichen und seine Ruhe haben?
Auch wenn Herr Huch den Medienrummel anfangs genossen haben mag. Hätte er nochmal die Wahl, er müsste wahrscheinlich nicht lange nachdenken, um zu wissen, was das Richtige ist. Und fragen Sie mich bitte nicht nach meiner persönlichen Meinung. Ich verweigere an dieser Stelle prophylaktisch die Aussage. (Ghandy)
(via heise online, thx!) (Bildquelle: Ed Wohlfahrt Blog, thx!)
News Redaktion am Montag, 13.10.2008 22:07 Uhr
Wie sich zeigt, macht er am besten gar nichts. Daten löschen und Klappe halten. Es gibt kein Interesse daran, dass solche Skandale aufgeklärt werden oder erst an die Öffentlichkeit gelangen, weil jeder einzelne Fall deutlich macht, wie unsicher und gef ...
Mich erinnert das an eine öffentliche Hinrichtung, die dem Volk zeigen soll, dass der Staat handlungsfähig ist. Bei der Telekom muss es Personen geben, die zwei Jahre lang von den Daten von 17 Millionen wussten, welche im Zimmer eines Privatmannes lagerten. Doch diese Verantwortlichen werden von ...
So üblich ist das m. W. nicht. Die Voraussetzung einer Durchsuchung bei Zeugen sind wesentlich strenger. Erforderlich ist, dass aufgrund von bewiesenen Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten oder der gesuchten Spur bzw. best ...
wieviele nazis haben behauptet sie hätte nichts mitbekommen oder gar daran teil gehabt????? wie naiv seid ihr alle, natürlich macht er sich zum verdächtigen, und nur weil irgendwer eine geschichte auspackt und damit jemanden entgegen kommt heisst das noch lange nicht das er unschuldig ist. Ich je ...
@mboettcher Die Voraussetzung einer Durchsuchung bei Zeugen sind wesentlich strenger. Exakt...die Vorraussetzungen müssen erst einmal vorliegen. Ganz ausgeschlossen sind Durchsuchungen bei Zeugen damit nicht. dass man Beweise dafür vorliegen hat, dass man den Täter bei Huch ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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