
Falls man eine Illustration, eine Fotografie oder eine grafische Darstellung im Internet sucht, greift man oft auf Bildersuchmaschinen zurück. Diese haben Millionen von Bildern indiziert und nach Stichworten abgespeichert. Dazu werden auf den Servern zusätzlich kleine Versionen der Bilder angelegt, die sogenannten Thumbnails. Ein Hamburger Künstler machte Google nun der Vorwurf, das dieses einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Seine Aufforderung gegenüber Google war klar formuliert und erscheint auf den ersten Blick unverhältnismäßig. Die Erstellung eines Vorschaubildes stelle rein technisch gesehen eine Kopie dar. Dazu sei Google dem Urheberrecht zufolge nicht ermächtigt und habe damit die Comicfiguren zu Unrecht kopiert. Die Vorschaubilder, welche Google erzeugt, haben eine maximale Größe von 150*150 Pixeln, was also zur Folge hat, dass man nicht viel darauf erkennen kann. Trotzdem gab das Landgericht dem Künstler recht. Rechtsgültigkeit hat das Urteil noch nicht erlangt. Bis zum Ende des Monats steht Google noch die Möglichkeit der Berufung offen, von Seiten Googles wurde diese schon angekündigt.
Notfalls will Google sogar bis zum Bundsgerichtshof gehen. Dieses sei jedoch nicht ohne Risiko, sagte Alexander Fischer der ComputerBild: Sollte das höchste deutsche Zivilgericht die Entscheidung der Hamburger Richter bestätigen, bedeutete dies "das Aus für Bildersuchen - sofern ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bilder verwendet werden".
Google wurde vom Gericht vorgeschlagen, statt eines Vorschaubilds in der Bildersuche Texteinblendungen zu zeigen. Vom Gericht bekam der Kläger Anspruch auf Unterlassung und die Erstattung der Abmahnkosten zugesprochen. (-rbrueckner)
News Redaktion am Mittwoch, 15.10.2008 01:38 Uhr
Es sei denn es kommt so ein raffgieriger "Rechts"anwalt Jurist daher, dann geht so etwas nicht :mad: Doch, geht auch...weil Goggle "Möchtegern-Juristen" ignoriert... :D Mit der Bildersuche wird es ähnlich laufen wie bei der Buchsuche...man wird einen W ...
Nur weil die "wirtschaftlichen Gegebenheiten" nicht der Rechtslage entsprechen muss diese nicht angepasst werden! Auch der Handel mit Kinderpornos im Netz ist eine "wirtschaftlichen Gegebenheiten" - muss man deswegen die Gesetzte lockern? Das ist so nicht ga ...
Es sei denn es kommt so ein raffgieriger "Rechts"anwalt Jurist daher, dann geht so etwas nicht :mad: ...
Um mal wieder etwas zum Thema zu sagen...die Google-Buch Suche war ja auch lange Zeit ein Streitthema...heute nun berichtet heise.de unter der Überschrift Autoren und Verleger beenden Rechtsstreit mit Google über Buch-Suche folgendes: Zitat: Der Internetdienstleister Google hat na ...
In dem englisch sprachigen Umländern sind alle Händler "Dealer" und Apotheken sind Drugstores. Und Politiker sind für mich pauschal erst einmal alles Kriminelle, geschützt durch fadenscheinige Imunitätsregelungen und einer von Politikern gemachten Gesetzgebung damit man diese "Kriminellen" nich ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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