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Psystar vs. Apple: Richter ordnet an, man soll sich außergerichtlich einigen

Der Streit zwischen Apple und Psystar, einem jungen Unternehmen, welches geklonte Macs verkauft, geht weiter. Beide haben im Verlauf ihres Prozesses einer außergerichtlichen Einigung mithilfe eines Mediators zugestimmt. Diese Lösung soll man bis spätestens zum 31. Januar 2009 verfolgen. Erst wenn auf diesem Weg keine Einigung zustande kommt, wird das Gericht und damit die Richter weiter bemüht.

Dass dieser Prozess nicht einfach werden wird, beziehungsweise es der Mediation erst recht bedarf, dürfte die Aussage von Psystars Anwalt zu dem Mediationsverfahren recht deutlich machen. Er sagte, dass man "recht weit von einer Einigung entfernt" sei und man das Verfahren nicht missinterpretieren sollte, man sei auf dem Wege einer gütlichen Lösung. Psystar beharrt darüber hinaus noch immer auf eine Gegenklage. Vor rund drei Wochen hätte Apple die Einstellung dieses Verfahrens beantragt.

Das Verfahren, so heißt es, haben sie nicht gewählt, sondern es wurde von einem Richter ausdrücklich angeordnet. Erst wenn der Richter der Meinung ist, dass auf diesem Wege keine Einigung möglich ist, würde man wieder das Gericht bemühen.

Die Ursache für diesen Streit ist die Tatsache, dass Psystar geklonte Mac-Rechner verkauft, beziehungsweise Computer, die mit dem Mac OS ausgestattet sind. Der sogenannte OpenMac ist ein Rechner, der auf Basis vom Apple-Betriebssystem läuft. Auch wenn es nicht wenige Bedenken aufgrund der Qualität dieser Computer gab, so sah sich Apple offenbar dazu gezwungen, Psystar zu verklagen: aufgrund von mehreren Verstößen gegen Urheberrechte, Markenschutzrechte und Lizenzrechte. Psystar dagegen sieht sich im Recht und reichte wiederum gegen Apple die Klage ein. Es sei zulässig, offene Mac-Klone zu verkaufen. Apple würde mit dem angewendeten Verfahren systematisch verhindern wollen, dass es Alternativanbieter auf dem Markt gibt. Sie würden mit technischen, wie rechtlichen Mitteln versuchen, ein Monopol aufrecht zu erhalten, welches den Preis in die Höhe treibt und es anderen Unternehmen unmöglich macht, in dieses Geschäft einzusteigen. Bezüglich der Gegenklage soll am 6. November eine Entscheidung gefällt werden. (020200)

(via PCMag, thx)

News Redaktion am Donnerstag, 23.10.2008 22:20 Uhr

tagsTags: gericht mac os psystar apple einigung mediation gegenklage openmac

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • king lui* am 24.10.2008 14:54:22

    ich glaube wenn es wirklich ein gesetz dagegen gibt dann hätte man apple schon früher ans bein gepinkelt und warum sollte dies auch verboten sein. stell dir mal vor es gibt 2 hersteller die physX karten herstellen, dann gibt es spiele die nur auf einer von beiden laufen weil beide anders aufgebaut ...

  • musicjunkie am 24.10.2008 11:12:10

    ja das weiß ich ja aber wenn apple das so festlegt, dass das nur auf eigenen rechnern laufen soll dann ist das halt so entweder man nimmts so hin oder eben nicht aber da kann nicht irgendso ne firma dahergelaufen kommen und meinen sie kriegen ne extrawurst die frage ist, ob ...

  • king lui* am 24.10.2008 11:00:29

    ja das weiß ich ja aber wenn apple das so festlegt, dass das nur auf eigenen rechnern laufen soll dann ist das halt so entweder man nimmts so hin oder eben nicht aber da kann nicht irgendso ne firma dahergelaufen kommen und meinen sie kriegen ne extrawurst ...

  • derlbear am 24.10.2008 09:22:10

    Es geht ja mehr darum, dass sie die PCs mit dem vorinstallierten MacOS ausgeliefert haben. ...

  • king lui* am 24.10.2008 08:34:05

    Es wird aber niemand gezwungen os x zu benutzen.. gibt genug andere betriebssysteme das wär ja wie wenn wer taschenrechner bestellt und ich mich beschwere, dass man die software von dem taschenrechner nirgendwo anders drauf machen kann.. na und nimmt man halt nen anderen ...

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