
Viele Ethiker, Religiöse oder Menschenrechtler sprangen sofort auf und plädieren schon seit der Entstehung des Einfalls gegen die Verwendung solcher Geräte. Sie werfen den Befürwortern der Nacktscanner verärgert vor, die Intimsphäre und den Datenschutz komplett außer Acht lassend, permanent die Sicherheit in den Vordergrund zu stellen.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, begründete seine Ablehnung zum Beispiel damit, dass solch eine Praxis keineswegs der Menschenwürde entspreche. Dies gelte wenigstens in allen Fällen, wo es keine greifbare Verdächtigung gebe. Die Intimsphäre müsse ebenfalls unantastbar bleiben.
Weiterhin werden Nacktscanner von Datenschützern sowie SPD, Grüne, FDP und Linke kritisch beäugt. Laut deren Auffassung verletzen die Geräte alle Schamgrenzen und somit die Menschenwürde.
Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betonte, dass die umstrittenen Geräte keinen Sicherheitsgewinn bringen würden. Wegen solchen überflüssigen Streitgesprächen nehme die Bevölkerung die Sicherheitspolitik als zunehmend schamlos und unanständig wahr.
Nun scheint es jedoch einen Hoffnungsschimmer zu geben: Der EU-Kommissionsvizepräsident, Günther Verheugen, hat zugesichert, dass die fragwürdigen Ganzkörperscanner auf den Flughäfen nur auf freiwilliger Basis zum Einsatz kommen werden. Kein Flughafen werde dazu aufgefordert derartige Körperscanner in Anspruch zu nehmen. Somit werde auch kein Reisender dazu gezwungen, sich durchleuchten zu lassen.
Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass Passagiere aus Deutschland im Ausland mit Nacktscannern konfrontiert werden. (Buddy09)
(via futurezone.orf.at, thx)
News Redaktion am Samstag, 25.10.2008 16:56 Uhr
@ Chummer: Ob ein Polizist jemandem auf der Suche nach Minimalstmengen Grass oder Pillen in der Unterhose (Durchsuchung) herumfummelt, oder ob ihm ein Arzt noch einen Finger in den Arsch steckt (Untersuchung) , das dürfte für den Betroffenen auch keinen grossen Unterschied im Hinblick auf sein Em ...
ich habe eben in einem dieser rechte-foren dannach gesucht und festgestellt, dass exakt diese paragraphen scheinbar von verschiedenen leuten anders ausgelegt werden. letzendlich denke ich aber auch, dass diese paragraphen eigentlich eine eindeutige sprache sprechen, denke aber trotzdem, dass es pra ...
@Chummer fragt sich dann nur, wie es in meinem genannten fall dazu gekommen ist. ich glaube das hier die stpo gar nicht greift, da wohl eher die landespolizeigesetze zuständig sind. da kenn ich mich aber nicht so genau aus. mfg chronoton ...
wenn so ein großer unterschied bestehen würde Imo kein Konjunktiv! §81a StPO (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entn ...
Zwischen einer DURCHsuchung und einer UNTERsuchung gibt es einen ziemlich großen Unterschied. ich habe nur einen auszug aus dem genannten bericht wiedergegeben. wenn so ein großer unterschied bestehen würde, dann wären wohl all jene, bei denen der drogenspürhund nicht ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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