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DigiProtect: Pornoabmahnungen auch in den USA?

Das Unternehmen DigiProtect ist deutschen Filesharern wohlbekannt, wenn es um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen geht. Wie es scheint hat man nun sogar in die USA expandiert.

Viele Bundesbürger dürften ein flaues Gefühl im Magen bekommen, wenn sie den Begriff "DigiProtect" hören. Das Unternehmen mit Sitz am Main ist in Deutschland eines der präsentesten, wenn es um die Jagd nach Urheberrechtsverletzern geht. Dabei mahnt man mit einer merklichen Häufung pornografische Filmwerke ab, die wie jedes andere schöpferische Werk selbstredend einen urheberrechtlichen Schutz genießen. Diese Handlungsweise genießt womöglich sogar einen bestimmten Vorteil, da bei pornografischen Filmen der Paragraf 184 des Strafgesetzbuches greift. Verbreitung pornografischer Schriften. Während bei Musik oder Spielen der Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bemüht und bezahlt werden muss, kann man bei Pornofilmen mitunter auf den §184 StGB bauen. Der Staatsanwalt muss ermitteln, so dass man über die Akteneinsicht an den Namen gelangen kann. Und dies völlig kostenlos, im Gegensatz zum Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch.

Bereits vor einiger Zeit äußerte der bekannte Filesharer-Verteidiger aus den USA, Ray Beckermann, eine Befürchtung. Ihm sei anonym zugespielt worden, dass DigiProtect in die USA expandieren möchte. Ein Vorhaben, zu dem eigentlich keinerlei Details vorlagen. Zumindest bis die Kollegen von Torrentfreak über ein scheinbar unauffälliges Interview stolperten. In diesem spricht der Key-Account-Manager von DigiProtect, Thomas Hein, von den Expansionsplänen. Einige seiner Äußerungen sind dabei höchst interessant, wenngleich das Interview bereits acht Monate alt ist.

"Unser Unternehmen bietet eine Lösung. Vielleicht ist es nicht die finale Lösung, aber sie gewinnt Zeit und generiert zurückgeholtes Geld über die Jahre. Wir haben die Infrastruktur, um alle P2P-Netzwerke weltweit zu überwachen. Wir wissen ganz genau, wenn jemand etwas in den USA, Japan, China, Indien oder Europa herunterlädt. Wir machen dies mit Hilfe der IP-Aufzeichnungen. [...]. Mithilfe unserer Software zeichnen wir alle IP-Adressen auf, die eine spezifische Datei hoch- oder herunterladen. [...]", so Hein. Anfänglich ist das Gespräch wenig informativ und verrät nur Details, die zum Teil bereits bekannt waren. Interessant wird es jedoch, als es um die Umsetzung der Piratenjagd geht: "Danach werden wir in jedem möglichen Land rechtliche Schritte einleiten. Hierbei konzentrieren wir uns auf Orte, an denen unsere Handlung profitabel ist. Das ist von Land zu Land unterschiedlich und es gibt einige Länder, in denen die rechtliche Durchsetzung nicht sehr gut läuft, weil wir uns nur durch das Geld finanzieren, dass wir einnehmen können. Gegenwärtig läuft es in Deutschland sehr gut, dort gibt es eine große P2P-Community und die Zahl der Menschen, die Filesharing betreiben, ist vergleichbar mit den USA."

Wie jedes Unternehmen muss natürlich auch DigiProtect daran gelegen sein, Profit einzufahren. Kompliziert wird es jedoch bei genauerer Betrachtung der Äußerung. Man finanziert sich offenbar nur durch das Geld, dass man einnimmt. Einnahmen entstehen für DigiProtect in erster Linie durch Abmahnungen. Hier müsste der Rechteinhaber jedoch theoretisch erst einmal die Kosten vorstrecken, was aus dieser Äußerung nicht eindeutig hervorgeht. Noch deutlicher wird es jedoch im weiteren Verlauf des Interviews: "Keiner bei DigiProtect hat ein fixes Gehalt. Wenn wir Geld verdienen, verdienen alle daran. Wenn nicht, dann nicht. Dies bezieht sich auf die Anwälte, den Absatz, das Personal und die Kunden. Es geht nur darum, wie viel Geld reingeholt werden kann und das wird dann geteilt. Es gibt aber kein finanzielles Risiko für den Kunden, dessen Inhalte wir schützen. Wir zahlen alles, von Gerichtskosten bis Anwaltskosten. Die Studios geben uns das Recht, ihre Werke umsonst in P2P-Netzwerken zu verbreiten, was davon zeugt, wie groß das Vertrauen in unsere Firma ist."

Ein in sich geschlossenes Spiel also. Wobei man hier dezent zwischen dem Rechteinhaber und dem Lizenzinhaber unterscheiden muss. Der Artikel erklärt, dass das Geschäft laut Hein sehr profitabel laufen würde. Deshalb wolle man in die USA expandieren und habe bereits erste Verträge mit Kunden im Dezember 2008 geschlossen. Seit diesem Zeitpunkt habe man immer weiter nach Vertragspartnern gesucht. Die USA seien jedoch schwieriges Terrain, wie Hein erklärt. Jeder Bundesstaat habe andere Gesetze, insbesondere für Erwachsenen-Filme. Man könne die Dienste vermutlich bloß in einigen Bundesstaaten anbieten, welche dies seien, konnte man im Dezember 2008 noch nicht mitteilen.

Der Erfolg rechtfertigt jedoch die Expansion, wenngleich die Vorgehensweise stets behutsam bleiben muss, wie Hein erklärt: "Unsere Erfolgsrate ist groß genug um gutes Geld für alle Beteiligten zu machen. Und sie ist groß genug um Menschen zukünftig vom Diebstahl der Inhalte abzuschrecken. Aber wir müssen vorsichtig sein, wie viel Schadensersatz wir verlangen. Wir versuchen immer einen Wert zu finden, der unsere Kosten deckt und unseren Lizenzgebern auch etwas lässt - meist 500 Euro. Andere Firmen verlangen viel Geld, dass sehen die Richter nicht gern. Wenn die Richter den Eindruck gewinnen, dass man gierig ist, urteilen sie nicht zu unseren Gunsten. Unser Ansatz ist es, keine Gelddruck-Maschine zu sein, sondern ein Unternehmen, welches die Künstler und Studios für ihre entgangenen Einnahmen entschädigt."

Sollte der frühere Slogan der Firma "Turn Piracy Into Profit" doch einen tieferen Hintergrund haben? Wir werden die Vorgehensweise des Unternehmens weiterhin kritisch betrachten und auch entsprechend darüber berichten. (Firebird77)

(via torrentfreak, thx!)

(Bild via screwtapes, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 01.09.2009 22:38 Uhr

tagsTags: filesharing p2p illegal digiprotect interview filmwerke hushhush usa ray beckermann abmahnung

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16 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • -Baxter- am 17.09.2009 22:34:38

    Laßt es uns doch einfach 'mal auf den Punkt bringen: Daß, was die machen, ist zig-tausendfacher BETRUG !!! Dieser Herr Hein war einfach nur zu dämlich die Schnauze zu halten! Übrigens, Herr Hein: Herzlichen Dank dafür! "No one workin ...

  • black_flag am 02.09.2009 19:50:47

    es ist vielleicht GESETZESwidrig - ob das strafbewehrte verbot rechtens ist zweifle ich stark an. für mich ist fakt das die liederlich wahrgenommene aufsichtspflicht der eltern durch ein einschränkendes verbot legitimer interressen dritter ausgeglichen wird. ...

  • AlBarto am 02.09.2009 18:02:22

    deshalb ging det auchimmer so schnell^^ aber leider will tto und co 1,35gb-Filme nicht streichen ...

  • nagini am 02.09.2009 11:09:36

    Mal ne Frage. Wenn die mit Erlaubnis der Rechteinhaber etwas anbieten dann müsste doch der Download legal sein. Unter diesen Vorraussetzungen ist der Download freilich legal. Der uPload bleibt illegal das ist mir klar weil man kein Recht hat das zu verbreit ...

  • user124 am 02.09.2009 10:05:59

    Das unkontrollierte Verbreiten pornografischer Schriften ist strafbar, insbesondere mit Hilfe von Tauschbörsen, wo sich schließlich auch viele Minderjährige tummeln. das darf nicht mein problem sein. das internet ist ein kommunikationsmittel erwachsener die erwachsenentheme ...

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