
Wer hätte 2004 schon geahnt, dass das Projekt Google Books noch zu solchen Problemen führen könnte? Nein, die Frage ist rein rhetorischer Natur. Eigentlich hätte jeder normaldenkende Mensch die Streitigkeiten vorhersehen müssen, aber dennoch wurden seither millionen Bücher eingescannt und der Öffentlichkeit angeboten. Was dem kleinen Warezseiten-Dealer aus dem Hinterhof das Genick bricht, das erscheint Google offenbar ganz selbstverständlich. Vornehmlich handelt es sich dabei zwar um US-Werke, aber auch der Rest der buchstäblichen Literaturwelt ist vertreten, darunter eben auch Deutschland, das Land der Dichter und Denker.
Unter anderem genau aus diesem Land kamen seither immer mehr Beschwerden und Bedenken bezüglich der Urheberrechte und die Vergütung der betroffenen Autoren. Diese wurden nun sowohl von staatlicher Seite zusammengefasst, ebenso wie vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Das Ergebnis reichten beide Stellen gestern beim United States District Court of the Southern District of New York ein. Dort wird sich am 7. Oktober das Gericht mit dem Fall befassen. Weitere Beschwerden können noch bis zum Freitag, den 4. September vorgetragen werden.
Brigitte Zypries äußerte sich zu den schon lange anhaltenden Rechtsstreitigkeiten mit den Worten "Wir hoffen, dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der so genannten "class" herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen. (...)
Der Bundesregierung geht es vor allem darum, das Gericht über die transatlantischen Auswirkungen des Vergleichs zu informieren. Es ist keineswegs so, dass der Vergleich nur Auswirkungen in den USA hätte. Auch deutsche Rechtsinhaber und Anbieter von vergleichbaren Online-Diensten sind betroffen. Zwar darf Google nach dem Vergleich ohne Einwilligung der Rechtsinhaber nur vergriffene Bücher online zur Verfügung stellen, und dass auch nur in den USA. Wir wissen aber alle, dass das Internet keine Grenzen kennt. Auch wenn deutsche IP-Adressen für den Zugang gesperrt sind, ist der Zugriff aus Deutschland ohne großen Aufwand möglich. (...)
Zudem legalisiert der Vergleich das Digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Büchern aus aller Welt. Nach dem Motto 'Erst tun und dann fragen' verschafft sich Google auch in Deutschland einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die digitalen Kopien werden nämlich auch zur Beantwortung von Suchanfragen aus Deutschland verwendet. Google bietet damit in Deutschland einen Service an, der nach deutschem oder europäischem Recht nur nach vorheriger Einholung der Einwilligung der Rechtsinhaber entwickelt werden kann. Andere Entwicklungen wie EUROPEANA und www.libreka.de geraten so ins Hintertreffen."
Letztlich soll in dem sogenannten "class"-Verfahren, bei dem die Betroffenen einer Klasse zusammengefasst werden, ein Vergleich die Entscheidung bringen. Da auch deutsche Autoren hier in diese Class-Regelung fallen, wären ihre Rechte damit dem Verfahren ausgeliefert, obwohl sie bislang gar nicht vertreten wurden. Dieser Vergleich würde nun vorsehen, dass es Google weiterhin erlaubt wäre, die Urheberrechte von Verlegern und Autoren zu missachten und Bücher aller Herren Länder in ihre Datenbank aufzunehmen und anzubieten. Rechteinhaber erhielten dann eine Vergütung der Einnahmen von 63% und das Vervielfältigen der Werke müsste mit 65 US-Dollar berechnet werden. Ferner dürfte Google dann nach eigenem Bemessen "vergriffene Werke" in ihre Datenbank mit aufnehmen. Was als "vergriffen" zählt, das entscheidet dann aber Google selbst. Dieses Vorgehen eines Vergleichs und das noch vor einem US-Gericht verstößt nicht nur laut Ansicht von Frau Zypries gegen internationale Verträge wie die revidierte Berner Übereinkunft und den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT). Darin wird festgehalten, dass Rechteinhaber zwingend vor der Nutzung ihrer Werke um Erlaubnis gefragt werden müssen.
Gleichsam hat sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit der Thematik auseinandergesetzt und dem zuständigen Gericht ein entsprechendes Schriftstück vorgelegt. Insgesamt schloss man sich dem Schriftstück zum Einwand des New Yorker Anwalts Scott Gant an. Dieser nannte weitere Missstände in der Sammelklage (PDF), ebenso wie kartellrechtliche Bedenken aufrund der Marktposition durch das Anbieten von millionen von Büchern durch Google Books. Mit dem kartellrechtlichen Teil der Klage befasst sich derzeit auch schon das Department of Justice als amerikanische Kartellbehörde. In dem vom Börsenverein vorgelegten Schreiben (PDF) enthalten sind nunmehr weiterhin die Vorwürfe:
"Die Benachrichtigung und Information der deutschen (und europäischen) Verlage über das Settlement war ungenügend und nicht geeignet, die in dem Vergleichsvorschlag enthaltenen Regelungen zu verstehen.
Der vorgesehene Vergleich verstößt gegen Grundprinzipien des Urheberrechts, zu deren Einhaltung sich die USA in internationalen Abkommen verpflichtet hat. So missachtet er die Ausschließlichkeitsrechte der Autoren urheberrechtlich geschützter Werke und führt einen Registrierungszwang als Voraussetzung für den Schutz der Urheberrechte ein.
Die geplante Regelung ist aus Sicht der betroffenen Autoren und Verlage unfair: Die für das Settlement geschaffene Datenbank ist durch und durch fehlerhaft und erschwert die vorgesehene Wahrnehmung der Rechte massiv; zudem sind die vereinbarten Entschädigungszahlungen für bereits digitalisierte Bücher unverhältnismäßig gering.
Die amerikanischen Verlage und Autoren, die den Vergleich mit Google ausgehandelt haben, konnten nicht stellvertretend für ihre ausländischen Kollegen agieren, da sie nicht zu deren Repräsentation geeignet oder berufen waren."
In den bis zu acht Wochen nach dem Termin am 7. Oktober vor dem New Yorker Gericht bei dem so genannten Fairness Hearing wird also nun eine Entscheidung erwartet, bei der der angedachte Vergleich entweder zugelassen, komplett abgelehnt, oder mit Änderungen in einzelnen Punkten auf den Weg gebracht wird. Sollte man sich nicht zu einem Entschluss durchringen können, so geht der Kampf von Autoren und Verlegern aller Welt gegen das Google Books-Monopol in eine weitere Runde. (MSX)
(via Bundesjustizministerium und Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, merci!)
(Bildquelle: anthroposophy.com, thx!)
News Redaktion am Dienstag, 01.09.2009 23:26 Uhr
@MSX Da stimm ich mal einfach zu. Entweder etwas ergibt einen Sinn oder es ergibt keinen Sinn. Juter jott, tschuldijung, gnädigster. Aber meine Sprache ist meine Sprache und solangs mir niemand einen Balken in den Mund schiebt tät kümmert michs herzlich wenig was Sinn "macht" oder ...
Warum sollte für die Interessen deutscher Verleger und Autoren ein New Yorker Gericht zuständig sein? Das ist doch absurd. @testuser2 & @haveNOmouth... Macht Sinn Natürlich macht es Sinn. Entweder etwas ergibt einen Sinn oder es [B ...
Was für ein ausgemachter Schwachfug. Google zeigt nur Bücher mit abgelaufenem Urheberrecht voll an, alles andere nach fair use und mit nur wenigen Vorschauseiten. Soweit mir bekannt, ist das nicht korrekt. Google zeigt auch Bücher mit noch aktivem Urheberrecht an, sofern ...
Zum ersten Absatz muss man allerdings sagen, dass Google konsequent vollständige (!) Scans erstellt und schließlich nur einen Ausschnitt darstellt. Wenn du die Wahl hast zwischen einem oder keinem Anbieter, nimmst du also keinen? Macht Sinn Natürlich macht es Sinn. Google Books i ...
also das buch meiner mum ist auch bei google books und sie hat damit überhaupt kein problem. im gegenteil, sie weiß, dass es sinnvoll ist, wenn man bücherinhalte jedem frei zugänglich macht. die leute, die über google books suchen, wollen eh nur etwas nachschlagen und würden sich das buch in d ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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