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Urteil: Telekom muss weiterhin Call-by-Call Anrufe zulassen

Die Deutsche Telekom ist nach ihrem gescheiterten Versuch Billigtarife zu verweigern, weiterhin dazu verpflichtet Call-by-Call Durchleitungen zu gewährleisten. Zuvor hatten sie gegen die Regelungspolitik der Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht. Offenbar wollte man sich damit endgültig von den lästigen weil preiswerten Tarifen trennen. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sahen die Sachlage aber etwas anders...

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Telekom gestern abgewiesen, da die Beklagten der Bundesnetzagentur in der umstrittenen Verfügung manifestierten, dass die Deutsche Telekom auf dem Festnetzmarkt nach wie vor über eine ausgeprägte Marktstärke verfüge. Aus diesem Grunde seien die ehemaligen Monopolisten dazu verpflichtet, ihren Kunden den Zugang zu anderen Providern via Betreibervorauswahl (Preselection) oder Call-by-Call zu erlauben.

Darüber hinaus wird die Deutsche Telekom nach diesem Urteil individuelle Angebote für Großkunden auch künftig bei der Bundesnetzagentur prüfen lassen.

Aus einer Mitteilung des Gerichts geht hervor, dass durch das Call-by-Call Verfahren, bei dem man mit angebotenen Vorwahlen kostengünstiger telefonieren kann, ein gewisser Grad an Wettbewerb garantiert sei. Bei einem Ausbleiben dieser Tarife sei die freie Marktwirtschaft jedoch in Gefahr. Außerdem habe die Bundesnetzagentur die Richter davon überzeugen können, dass eine amtliche Kontrolle der Verbindungsentgelte im Interesse der Kundschaft erforderlich ist.

Nach dem Urteil erkennt die Telekom nicht nur eine Niederlage an, sondern durchaus auch positive Aspekte. Laut einem Telekom-Sprecher ging es bei der Klage hauptsächlich darum, Rechtsklarheit zu erlangen. Es sei also vor allem um die Frage gegangen, wie die Marktanalyse bei der Bundesnetzagentur betrieben werde. Überdies sollte verifiziert werden, welche Bewegungsfreiheiten die Dienststelle bei der Bewertung der Marktzusammenhänge habe. (Buddy09)

Bild links: Wer hat da am Rad gedreht? (Bildquelle: justlanded.com, thx!)

(via tagesschau.de, thx!)

News Redaktion am Donnerstag, 30.10.2008 17:53 Uhr

tagsTags: leipzig bundenetzagentur bundesverwaltungsgericht call-by-call niederlage telekom

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Toady am 07.11.2008 00:47:42

    Ob eine solche "bezahlbare, massentaugliche " Technik damals nicht existierte, weiß ich nicht und interessiert mich eigentlich auch nur am Rande. Denn wenn man schon LWL legt, dann sollte man sich doch spätestens mit dem Aufkommen von Breitbandanschl. Marke xDSL zum Ende der ...

  • Schattenspieler am 06.11.2008 23:33:41

    Ob eine solche "bezahlbare, massentaugliche " Technik damals nicht existierte, weiß ich nicht und interessiert mich eigentlich auch nur am Rande. Denn wenn man schon LWL legt, dann sollte man sich doch spätestens mit dem Aufkommen von Breitbandanschl. Marke xDSL zum Ende der 90er hin überlegen, w ...

  • Toady am 06.11.2008 22:06:47

    Auch das kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen. In diversen größeren Städten - unter anderem auch hier in NB - war bereits Glasfaser gelegt. Von nötigen Investitionen kann da keine Rede sein - außer man bezieht sich dabei auf Investitionen in den alten Bundesländ ...

  • Schattenspieler am 06.11.2008 12:50:36

    Na, in den neuen Bundesländern musste ja auch ne komplette Infrastruktur geschaffen werden - da sind tatsächlich Gelder geflossen, ja.Auch das kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen. In diversen größeren Städten - unter anderem auch hier in NB - war bereits Glasfaser ...

  • Toady am 04.11.2008 08:26:32

    Was allerdings definitionsbedingt nur für den westdeutschen Teil des Postwesens (von '50 - '89) so zutrifft. ;) Na, in den neuen Bundesländern musste ja auch ne komplette Infrastruktur geschaffen werden - da sind tatsächlich Gelder geflossen, ja. Aber genau [ ...

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