
Am 26. August 2009 fand im Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Berlin eine Diskussionsrunde zum Thema "Kulturflatrate" statt. Die Positionen gingen dabei, wie zu erwarten war, in unterschiedlichste Richtungen. Von DRM-Befürwortern, über "überhaupt keine bezahlten Leistungen" bis hin zu "privatwirtschaftlicher Verankerung" waren unterschiedlichste Positionen vertreten. Man bemerkt, dass die Diskussionen zu diesem Thema noch am Anfang sind.
Auf Telepolis erschien zu diesem Themenkomplex heute ein Artikel, der deutlich eine "Pauschalabgabe", anstatt einer "Kulturflatrate" fordert. "Die Lösung, die wir hier verzweifelt suchen, heißt nicht "Kulturflatrate", sondern "Pauschalabgabe", und muss eingeführt werden, weil im Internet eine weder technisch noch juristisch verhinderbare private Nutzung erfolgt, von welcher die Anbieter von Hardware, Software und vor allem Dienstleistungen profitieren.", so der Autor. Es ist weiter die Rede davon, dass eine Privatkopie niemals illegal ist und auch urheberrechtlich verankert wäre. Jedoch, so wird bemängelt, ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder von der "Schuld des Verbrauchers" die Rede, welcher "illegale Kopien" anfertigt. Dieses führe die gesamte Diskussion in eine falsche Richtung, da die Kopie zum Privatgebrauch ohnehin legal sei. "Ignoriert wird im Fall Internet dagegen das Gebot einer Vergütung für die Urheber bei indirekter kommerzieller Nutzung. Nicht der Verbraucher ist nämlich grundsätzlich vergütungspflichtig, sondern der kommerzielle, direkte oder indirekte Verwerter." Gemeint ist hiermit zum Beispiel der Internetprovider, welcher durch die Kopiererei profitiert, indem er mehr Bandbreite verkaufen kann - analog zu Herstellern von CD-Rohlingen. Diese verkaufen auch mehr Produkte durch das Kopieren und leisten über die Abgabe eine indirekte Vergütung für die Urheber.
Weiter schlägt Effenberger vor, wie man die Millioneneinnahmen aus dieser Pauschalabgabe zu verteilen hätte: Es gebe bereits jetzt einige Unternehmen, die detaillierte Peer-to-Peer Statistiken zum Zwecke der Marktanalyse erstellen. Darüber ließe sich einfach ein Verteilungsschlüssel generieren - und das Geld verteilen.
020200 von gulli:news meint:
Zunächst ist es begrüßenswert, dass mit diesem Ansatz der Abmahnwahn eingedämmt werden soll. Man könnte die "Pauschalabgabe" möglicherweise sogar "Anti-Abmahn-Abgabe" nennen. Dieser im Grunde sehr pragmatische Ansatz lässt jedoch eine Reihe von Fragen offen. Zum Ersten lässt sich in keinster Weise bewerkstelligen, dass Downloads in Peer-to-Peer-Netzen nicht manipuliert werden. Sobald über eine Pauschschalabgabe Geldbeträge ins Spiel kommen, wird so mancher ein wahres Interesse daran haben, mehr Downloads zu generieren - auf welche Art und Weise auch immer. Zum Zweiten - und darüber sollte man angesichts aktueller Entwicklungen auch reden - würden vor allem erneut die wohlgenährten Künstler und Lizenzverwerter stark von dieser Abgabe profitieren. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen würde also an Metallica und die Beatles gehen. Diese hätten aber verdient, könnte man nun argumentieren. Aber ist dieses Vorgehen auch sozial gerecht? Im Sinne einer Diskussion um Kultur, Musik und Internet sollte man auch diese Frage stellen. Zum Dritten, auch diese Frage muss erlaubt sein, kann hier wirklich die Rede von Privatkopie sein? Wenn man durch global vernetzte private Festplatten, zumindest in der Theorie, an jegliches Musikstück kommt? Mit dieser Interpretation der Pauschalabgabe könnte man sich theoretisch an allen nur denkbaren Inhalten bedienen - und der Staat würde die Umverteilung bezahlen. Würde so eine Pauschalabgabe in ihrer Wirkung so nicht eher ein Marktgeschehen im Digitalen simulieren und staatlich alimentieren? (020200)
(via Telepolis, thx!)
(Bild via Boingboing)
News Redaktion am Mittwoch, 02.09.2009 20:06 Uhr
Weil der Einzelhandel ein ziemlich hohes Risiko trägt. Na, wer da wohl das höhere Risiko trägt. Das Produzieren der Musik ist das Teure an der ganzen Sache. Im Vergleich dazu sind die Risiken des Einzelhandels minimalst! Finde ich erstaunlich, dass das anscheinend k ...
Evt. weil der Einzelhandel "den Leuten" keine Vorwürfe macht. Der vertreibt dann halt CD-R Schachteln, SD-Karten usw. :p ansonsten.. das "stehlen" wurde schon oft diskutiert... zwei Gründe, warum die Leute sich das Zeugs einfach laden 1) geht so gut, kaum Risiken und so 2) es entsteht kein aktiv ...
Weil der Einzelhandel ein ziemlich hohes Risiko trägt. ...
@kleini75 Kostenstelle Anteil in Prozent Plattenfirmen („Labels“) 25 % Vertrieb 22 % Handel 20 % Mehrwertsteuer 15,966* % Künstler 7 % GEMA ...
Kostenstelle Anteil in Prozent Plattenfirmen („Labels“) 25 % Vertrieb 22 % Handel 20 % Mehrwertsteuer 15,966* % Künstler 7 % GEMA 6 % Herst ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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