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Bundeskriminalamt: Datenschützer demonstrierten gestern gegen geplantes BKA-Gesetz

Gestern demonstrierten zahlreiche Datenschützer in Wiesbaden vor dem Gebäude des Bundeskriminalamtes gegen das geplante BKA-Gesetz, welches diese Woche von CDU, CSU und SPD im Bundestag verabschiedet werden soll.

Die Demonstranten setzten sich mit großen und bunten Transparenten und lautstarken Sprechchören (siehe Bild unten) nach einer kurzen Auftaktkundgebung vor dem Hauptbahnhof in Richtung Liegenschaft Thaerstraße in Bewegung. Vor dem Hauptgebäude des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden hielt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien eine Rede. Er verwies auf die unzähligen so genannten "Sicherheitsgesetze", die bereits in den letzten Jahren vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden. Dazu zählt unter anderem auch das Verfassungsschutzgesetz aus NRW, das wegen der enthalten heimlichen Online-Durchsuchung für nichtig erklärt wurde.

Kritisiert wurden insbesondere die geplanten geheimdienstlichen und exekutiven Befugnisse, die dem Bundeskriminalamt (BKA) der neuen Gesetzesvorlage zufolge zugestanden werden sollen und die mit massiven Grundrechtseingriffen verbunden sind. So greifen Lausch- und Spähangriffe, aber auch die im BKA-Gesetz vorgesehene heimliche Online-Durchsuchung, massiv in die Privatsphäre der Betroffenen ein. Die geplanten Kontrollmechanismen sind nach Ansicht des AK-Vorrat dabei oftmals hoffnungslos unzureichend.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt ein Musteranschreiben zur Verfügung, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger an ihre Abgeordneten von SPD bzw. CDU/CSU wenden können, um die geplante "Super-Polizeibehörde" doch noch zu verhindern. Anderenfalls erhält die Bundesrepublik Deutschland nach dem Deutschen Reich und der DDR erstmals eine zentrale Polizeibehörde, die zur Terrorbekämpfung mit zahlreichen Befugnissen ausgestattet werden soll. In diesem Rahmen soll das BKA heimlich Computer überwachen dürfen und Daten auslesen (Stichwort: Online-Durchsuchung, Bundestrojaner). Die Novelle würde dem BKA außerdem u.a. Rasterfahndungen, Videoüberwachung von Wohnungen, Observationen (auch mit GPS-Wanzen), Hausdurchsuchungen, Personen erkennungsdienstlich behandeln und vorladen, Platzverweise erteilen etc. erlauben.

Eine komplette Liste der vorgesehenen Befugnisse kann hier eingesehen werden. (Ghandy)

(via Pressemitteilung AK Vorrat, thx!)

Bildquelle: rka.name, danke!!

News Redaktion am Montag, 10.11.2008 09:36 Uhr

tagsTags: freiheit bundestrojaner bundeskriminalamt netzpolitik bka-gesetz ak vorratsdatenspeicherung überwachung online-durchsuchung blog

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9 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Duckmichweg am 12.11.2008 14:28:41

    Und sowas wird auf keiner großen Nachrichtenseite erwähnt.:( Da geht sie hin, die Demokratie und die Meisten merken es nicht einmal, bzw befürworten es auch noch. Schweiz ich komme. Das würde ich so nicht sagen: http://www.sueddeutsche.de/politik/877/319749/text/ ...

  • cheaterpd am 12.11.2008 14:23:31

    Und sowas wird auf keiner großen Nachrichtenseite erwähnt.:( Da geht sie hin, die Demokratie und die Meisten merken es nicht einmal, bzw befürworten es auch noch. Schweiz ich komme. ...

  • am0kk am 10.11.2008 19:32:55

    Was genau ist eine "erhebliche" Gefahr eigentlich? MfG Andy Ein jeder Mensch, der "frei denkt". So long. -FTBKA- -FTW- ...

  • titus_shg am 10.11.2008 12:11:55

    Oder Leute, die sich in Bayern treffen und einfach nur in ein Cafe setzen, um zu reden. (Versammlungsverbotdingens, was die ja in Bayern verabschieden wollten oder es sogar schon getan haben.) Ich glaube, das in Bayern ist dank der Koalition mit der FDP ja leider wieder et ...

  • Destiny666 am 10.11.2008 11:12:11

    Oder Leute, die sich in Bayern treffen und einfach nur in ein Cafe setzen, um zu reden. (Versammlungsverbotdingens, was die ja in Bayern verabschieden wollten oder es sogar schon getan haben.) ...

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