
Es klang auch zu schön. Ein Spiel, dessen unverbindliche Preisempfehlung bei knapp 72 Euro liegt, für insgesamt 35 Euro angeboten zu bekommen. Diese Meldung, ausgelöst durch Schnäppchenblogs, wie MyDealz und reichlich Mundpropaganda in Foren sowie im Bekanntenkreis. Neckermann erklärte den Bestellern sowohl an der Telefonhotline, dass die Bestellung so richtig sei, schickte Bestellbestätigungen sowie teilweise auch schriftliche Lieferbestätigungen heraus. Bald drauf wurde der Fehler auf der Internetseite des Versandhändlers berichtigt. Auch im bald darauf ausgelieferten Katalog fand man den richtigen und damit höheren Preis. Soweit etwas, was sicherlich häufiger in Deutschland vorkommen dürfte...
Einige Tage später bekamen jedoch vereinzelt Kunden von Neckermann eine schriftliche Stornierung zugestellt. "Little Big Planet" von Sony sei nicht lieferbar, weswegen die Bestellung seitens Neckermann storniert wurde. Über die folgenden Tage bekamen immer mehr Kunden dieses Schreiben. Die Telefonhotline verzeichnete immer längere Wartezeiten für eingehende Anrufe, so stark fiel der Protest der Kunden aus. Das Frankfurter Versandhaus behaarte jedoch auf der Aussage, dass das Spiel nicht mehr lieferbar sei; die Bestellungen seien deswegen storniert worden. Auf Anfragen, warum das Spiel dann zum Vollpreis im Katalog und auf der Webseite angeboten wurde wollten die Mitarbeiter der Telefonhotline nicht eingehen.
Abhilfe kam jedoch aus Richtung der Zeitschrift Computerbild Spiele. Nach eigenen Aussagen rief man Neckermann an und erkundigte sich nach den Umständen für die massive Stornierungswelle. Daraufhin bezeichnetete ein Unternehmenssprecher das Angebot gegenüber Computerbild Spiele als "eine Verkettung unglücklicher Umstände". Man sei jedoch zum Entschluss gekommen, dass man den betroffenen Kunden das Spiel dennoch zum ausgeschriebenen Preis ausliefern würde. Nach Angaben von Neckermann seien hiervon über 3300 Kunden betroffen.
Von Seiten Neckermanns rührte sich jedoch nichts. Die betroffenen Kunden mussten sich selber bei der Telefonhotline melden und die Mitarbeiter darauf ansprechen. Erst dann wurde die Bestellung umgeschrieben und "eine Versanddauer von ein bis zwei Wochen" angegeben. Bisher hat noch kein einziger Kunde das Spiel erhalten. Neckermann macht's möglich?
Unterm Strich gibt es derzeit zumindest einen deutlichen Gewinner: Der Universalversender konnte es somit einrichten an viele neue Kundendaten zu kommen und seinen Kundenstamm zu erweitern. Das Angebot wurde im Vorfeld in fast jedem deutschen Videospielforum angekündigt. So ist es ein leichtes zu erkennen, dass die Summe von 3300 betroffenen Kunden nicht den Tatsachen entsprechen kann. Die Dunkelziffer wird mindestens das Doppelte betragen. Der Gewinn dürfte den Verlust durch die getätigte Fehlausschreibung um ein vielfaches kompensieren. (_Benny_)
Wer sich über das Thema austauschen will: Den entsprechenden Thread im g:b (über derzeit 17 Seiten!) findet man hier!
News Redaktion am Montag, 10.11.2008 12:21 Uhr
Schöner Verschreiber: >>> Das Frankfurter Versandhaus behaarte jedoch auf der Aussage, dass das Spiel nicht mehr lieferbar sei; ... ...
das ist ja heftig... genauso wie anonyme kundenrückmeldungskarte etc. als ob der hersteller oder das unternehmen nicht wüsste wer die karte ausgefüllt hat.. cih hoffe das neckermann eine heftige strafe in mehreren hundert mio. bereich zahlen muss ...
wer sagt, das derartige formulierungen in den agb vor einem gericht standhalten? ich nicht -du vermutlich auch nicht. ich bin kein fachmann, sondern ein laie, wie er "laiiger" nicht sein könnte ;), aber bevor man hier mit halbwissen um sich wirft ("anwalt, anwalt!"...nein, d ...
wer sagt, das derartige formulierungen in den agb vor einem gericht standhalten? wann ein vertrag zustande kommt, wird im allgemeinen immer noch durch das bgb bestimmt und nicht durch die agb irgendwelcher versandhäuser. die waren günstig anbieten und dann trotz bestätigung nicht liefern um kun ...
wo ist das problem? erster punkt in den agb von neckermann.de: Kauf auf Probe: Sie erhalten die Ware zunächst auf Billigung. Sofern Sie nichts anderes erklären, wird der Kaufvertrag spätestens mit Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware wirksam. ergo keinerlei ans ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
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Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
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