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BKA-Gesetz: Kurz vor der Abstimmung noch heftige Kritik

Heute (12.11.) steht die Verhandlung des neuen BKA-Gesetzes im Deutschen Bundestag an. Gegen 17 Uhr werden die Abgeordneten über den neuen, erst vergangene Woche beschlossenen Kompromissentwurf abstimmen. Eine Verabschiedung des Gesetzes gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag als sehr wahrscheinlich. Im Vorfeld muss der neue Gesetzesentwurf allerdings weiterhin von zahlreichen Stellen Kritik einstecken.

Bereits im Laufe der letzten Woche hatten Kritiker der neuen, sehr weitreichenden Befugnisse für das BKA vehement Bedenken angemeldet. Zu den Gruppen, die sich gegen den Gesetzesentwurf aussprachen, zählten neben allen im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien, Juristen und mehreren Datenschutz-Organisationen unter anderem die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen, die Piratenpartei Deutschland, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Deutsche Journalisten-Verband. Nun häufen sich weitere kritische Stellungnahmen.

Eine sehr umfassende Kritik am neuen Gesetzesentwurf übt Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Er kritisiert unter anderem die starke Zentralisierung polizeilicher Aufgaben, die mit dem neuen BKA-Gesetz einhergeht. Um die Ablehnung dieser Entwicklung zu begründen, beruft er sich auf die historischen Wurzeln des bisher angewendeten föderalen Prinzips: "Der Beschluss der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) durch den deutschen Bundestag belebt alte Ängste. Nach 1945 hatten die Alliierten der Bundesrepublik aufgegeben, ihre Polizei föderal zu organisieren und eine klare Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst vorzunehmen. Eine Gestapo - die Geheime Staatspolizei als Instrument der NS-Diktatur - sollte es nicht wieder geben." Diese klare Trennung sieht Weichert nun verletzt. Der Datenschützer bezeichnet die 24 neu eingeführten Paragraphen (20a-20x) als einen "Selbstbedienungskatalog" und "ein "Best of" aller deutschen Polizeigesetze".

Wie bereits mehrere Berufsverbände sieht auch Weichert den Schutz von Berufsgeheimnisträgern durch das neue BKA-Gesetz stark gefährdet. Außerdem hält er mehrere der geplanten Maßnahmen (wie Rasterfahndung, Lausch- und Spähangriff in Privatwohnungen, das Abhören von Telefongesprächen, Mitlesen von elektronischer Kommunikation und die heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern) für massive und unverhältnismäßige Eingriffe in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Folgerichtig übt Weichert heftige Kritik an der aktuellen Bundesregierung und ihrer Sicherheitspolitik. Deutschland folge "dem schlechten Beispiel vieler westlicher Industriestaaten, die mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung die Freiheitsrechte abgebaut haben und weiter abbauen." "Dieser Weg ist fatal: Deutschland hatte bisher den Ruf, nicht nur einer der freiheitlichsten, sondern auch einer der sichersten Staaten der Welt zu sein. Mit dem BKA-Gesetz werden nun beide Errungenschaften gefährdet: Das neue BKA-Gesetz gefährdet die "innere Sicherheit", weil es die Bevölkerung verunsichert und durch den Abbau rechtsstaatlicher Verfahren die Ausgrenzung von Minderheiten vorantreibt, was der wahre Treibsatz für Terrorismus ist. Die Vergeheimdienstlichung der Polizei untergräbt das Vertrauen der und die Unterstützung durch die Menschen. Die abschreckenden Beispiele von Großbritannien und den USA, die diesen Weg schon erheblich weiter gegangen sind, zeigen, dass das rechtliche und technische Aufrüsten des Sicherheitsapparats nicht mehr Sicherheit schafft," ist Weichert überzeugt und spricht von einer "abschüssigen Bahn der Grundrechte".

Der Datenschützer geht davon aus, dass das neue BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird. "Wieder einmal praktiziert der Bundesgesetzgeber das rechtsstaatsignorierende Spiel, sich erst einmal ein Übermaß an Freiheitsbeeinträchtigungen zu genehmigen, um dann nach einem Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf das vom Grundgesetz gerade noch Erlaubte zurechtgestutzt zu werden," prophezeiht er und schlussfolgert: "Nach Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Kennzeichen-Scanning, Rasterfahndung, präventiver Telekommunikationsüberwachung und großem Lauschangriff wird der aktuelle Versuch, unsere Freiheitsrechte auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung zu opfern, hoffentlich erneut vom höchsten deutschen Gericht durchkreuzt werden."

Kritisch gegenüber dem neuen Gesetzesentwurf äußert sich auch der IT-Branchenverband BITKOM. Der Entwurf "enthalte Fehlentscheidungen und lasse wichtige Fragen offen", kritisiert BITKOM-Präsident Professor August-Wilhelm Scheer. In seinen Äußerungen konzentriert Schreer sich im wesentlichen auf eine der im neuen BKA-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die heimliche Online-Durchsuchung. Er sieht den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen nicht gewährleistet und bemängelt außerdem das Fehlen wichtiger Kontrollmechanismen, die die Handlungen des BKA von außen überprüfen könnten. Die Online-Durchsuchung dürfe "nur unter strengsten Voraussetzungen" zulässig sein, wofür aber die schlüssige Konzepte fehlten. Maßstab müsse das vom Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Urteil zu Online-Durchsuchungen geschaffene Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sein. Dieses Computer-Grundrecht, das die Privatsphäre der Anwender schützen soll, sieht der BITKOM im aktuellen Gesetzestext nicht genügend berücksichtigt.

Wie bereits mehrere Berufsverbände spricht sich auch die Bundesärztekammer (BÄK) in einer aktuellen Presseerklärung gegen das neue BKA-Gesetz aus. Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe bezeichnet die geplanten Maßnahmen als einen "Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis". Wie bereits Reporter ohne Grenzen und der Deutsche Journalisten-Verband sieht die BÄK außerdem eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" beim Schutz von Vertrauensberufen, die durch das BKA-Gesetz (insbesondere den Paragraph 20u) zementiert wird. Dieser Paragraph hebt im Falle eines Terrorverdachts das Zeugnisverweigerungsrecht auf, wobei im neuen Kompromissentwurf zwar bei Seelsorgern, Strafverteidigern und Bundestagsabgeordneten eine Ausnahme gemacht wird, nicht aber bei den Angehörigen anderer Vertrauensberufe, darunter Journalisten und Ärzten. Diese Regelung bezeichnet Hoppe als "durch nichts zu rechtfertigen" und führt aus: "Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis. Wir fordern daher die Koalition dringend auf, noch vor der nächsten Lesung im Bundestag den Gesetzentwurf zu ändern. Ärzte müssen absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden."

Trotz aller Kritik wird das BKA-Gesetz wohl zunächst Realität in Deutschland werden. Allerdings sind bereits mehrere auf verschiedene Aspekte des Gesetzes abzielende Verfassungsbeschwerden angekündigt, wenn der Entwurf heute verabschiedet wird. (Annika Kremer)

(Grafik von Codec, danke!!)

News Redaktion am Mittwoch, 12.11.2008 15:12 Uhr

tagsTags: bundestrojaner rechtsstaat uld bundestag bka-gesetz thilo weichert bundesärztekammer bitkom bka online-durchsuchung

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Saugibert am 13.11.2008 00:14:19

    Technische Möglichkeiten führen zu Begehrlishkeiten. Totale Überwchachung bringt die Möglichkeit, schnell und effizient auf unbequeme Personen zu reagieren. Engagiert sich jemand in eine Richtung, die den Sog, Obrigkeiten missfällt, so wird es ein Leichtes sein, ihn aufgrund fadenscheiniger Ges ...

  • Schnapprollo_ am 12.11.2008 19:11:46

    Schöne Scheiße. Hoffentlich unterschreibt der Horst nicht. Diese zahnlose Marionette wird schneller unterschreiben als das Gesetz durch den Bundesrat ist. Der will ja noch ne Amtszeit für seine Altersvorsorge schaffen. Man kann nur hoffen, dass Karlsruhe der Hort für In ...

  • MSX am 12.11.2008 19:11:34

    Bin ja gespannt, was als Nächstes kommt. Wahrscheinlich die verdachtsunabhängige Hausdurchsuchung Die zumindest teils verdachtsunabhängige Hausdurchsuchung gibt es imho schon in den Fällen, bei denen es um Lappalien geht und man Gefahr im Verzug anmeldet. Solche Fälle werden wi ...

  • Nazar am 12.11.2008 19:10:24

    Juhuu unsere Weltfremden Politikervollpfosten haben es mal wieder geschafft. Diese verdammten Anwälte/Politiker sind noch unser Untergang. Warum merken die eigentlich nicht das kein normaler Mensch ihren übertriebenen Sicherheitswahn mitmachen will. Am besten wäre wenn dieses Pack kollektiven Sel ...

  • titus_shg am 12.11.2008 19:05:56

    Bin ja gespannt, was als Nächstes kommt. Wahrscheinlich die verdachtsunabhängige Hausdurchsuchung, weil denen ja sonst die ganzen Terroristen in deutschen Wohn- und Schlafzimmern durch die Lappen gehen könnten, mit all ihren Bomben, Granaten und Butterfly-Messern in den Küchenschubladen. Oder ...

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