
BitTorrent-Clients, Emule, Filezilla, Firefox, der Heise News Grabber, die Google Toolbar, Java, Miranda IM, Open SSH, Skype, ein ServicePack für den IE 6, Thunderbird, Windows Messenger und viele andere Programme und Spiele sind auf openDownload.de verfügbar. Wer die kostenlosen Programme jetzt auch kostenlos downloaden will, der wird sein rosa Wunder erleben.
Will man dort beispielsweise das PHP-Skript herunterladen, um topaktuelle IT-News von Heise.de in der eigenen Homepage einzufügen, so muss man den Mitgliederbereich von opendownload.de nach vorheriger Anmeldung betreten. Im Rahmen der Anmeldung ist man auch gezwungen, die AGBs zu akzeptieren und muss zudem erklären, dass man die dortige Datenschutzerklärung gelesen hat, und sogar darauf verzichten, vom eigenen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
"Damit bieten Sie ihren Besuchern hochwertigen Content ohne irgendwelche Kosten an." Nicht wirklich, denn rechts neben den Kästchen, wo man seine persönlichen Daten zwecks Anmeldung eingibt, wird der Besucher explizit darauf hingewiesen, dass ihm Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr, also 12 Monate zu je 8 Euro bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren entstehen.
Betrieben wird das Portal openDownload.de vom deutschen Unternehmen Content Services Ltd, Mundenheimerstrasse 70 in 68219 Mannheim. Eingetragen auf die Domain ist ein Herr Alexander Varin, die letzte Änderung fand am 13.08.2008, also vor weniger als zwei Monaten, statt. Die Macher von OpenOffice.org sehen von den Gebühren des Anbieters natürlich keinen Cent, das wollen sie auch nicht. Ihre Intention war es von Beginn an, den Anwendern eine Freie Bürosoftware anzubieten. Deren Lizenz gestattet jedoch auch den Verkauf der Software, von Abofallen war in der Lizenzierung aber nie die Rede. Dafür haben die ehrenamtlichen Mitarbeiter von OpenOffice.org unter den zahlreichen wütenden E-Mails erboster Nutzer zu leiden, die sich durch solche "Angebote" betrogen fühlen.
Und openDownload.de ist nicht die einzige Website, die mit der aktuellen Version von OpenOffice.org wirbt. Viele andere Seiten waren jeweils nur für kurze Zeit erreichbar. Jeweils lange genug, um ausreichend viele Besucher zum Abschluss eines Vertrages zu bewegen. Und so kurz, dass man eventuellen juristischen Problemen mit Erfolg aus dem Weg ging.
Wieder andere Portale bewegen sich diesbezüglich in einer rechtlichen Grauzone. Bei ihnen, wie z. B. bei Softwareload, einer Tochter der Deutschen Telekom, wird wahlweise der kostenlose Download neben dem geschlossenen Mitgliederbereich angeboten. Beim Mitbewerber Softonic kann man unter dem kostenlosen auch den virenfreien, zuverlässigen und schnellen Download durchführen, der allerdings mit 1,99 Euro zu Buche schlägt. Für den kostenlosen und somit externen Download-Link kann oder will Softonic aber nicht garantieren. Für eine Virenfreiheit kann man nur in dem Fall "garantieren", wenn man den Quellcode sorgfältig studiert und die Binaeries selbst erstellt hätte, was Softonic sicher nicht tat.
Garantieren kann man allerdings dafür, dass bei der offiziellen Startseite von Open Office.org nichts etwas kostet und von dort keine Viren vertrieben werden. Die Integrität von deren Software kann außerdem jederzeit durch Hashes überprüft werden. Auf der Website wird auch aktuell vor Drittanbietern und deren Download-Abos gewarnt. Ob die Anzeigen rosa unterlegt, und die Hinweise auf entstehende Kosten dezent angeordnet werden oder nicht. Merken sollte man sich eine Aussage der Autoren auf jeden Fall:
"Geben Sie beim Download von OpenOffice.org auf keinen Fall Ihre persönlichen Daten preis!".
Update:
Mittlerweile warnt sogar das Bürger-CERT vom BSI vor den Abzockern. Fakt ist und bleibt allerdings: Nach Eingabe der Daten und Zustimmung zu den AGB wird sich der Seitenbetreiber auf das Zustandekommen eines Abo-Vertrages berufen. Im Fall eines Rechtsstreits entscheidet bei den hier vorliegenden Streitwerten, sofern die Berufung nicht zugelassen wird, in erster und letzter Instanz eine Amtsrichterin oder ein Amtsrichter. Auf die bisherige Rechtsprechung zu "Abo-Fallen" hat der Anbieter wohl bereits reagiert: Der Hinweis auf die Kosten ist mehr in die Nähe der Eingabefelder gerückt. Auf einer sehr kleinen Auflösung eines Eee PCs oder anderen Netbooks mit 800 x 600 Bildpunkten dürfte es trotzdem Probleme geben, den Hinweis auf die anfallenden Kosten ohne jegliches horizontales Scrollen zu sehen. Ob dieser Umstand ausreicht, dass ein Gericht trotz der räumlichen Nähe des Hinweises zu den Eingabefeldern von einer "Abo-Falle" ausgeht, erscheint leider fraglich.
Wenn einige "Leidgenossen" bestätigen, dass auch sie den Hinweis übersehen haben, kann man vor Gericht wenigstens argumentieren, dass auch andere Interessenten im vorliegenden Fall vom Anbieter getäuscht wurden, dass also auch diese Gestaltung der Seiten somit die Gefahr einer Täuschung in sich birgt.
Die Erfolgsaussichten für ein solches Verfahren sind indes als offen zu betrachten. Auch in diesem Zusammenhang zeigt sich erneut: die besten Daten sind keine. Wer keine persönlichen Daten angibt, der muss sich auch nicht vor unangenehmer Post fürchten. Leider gibt es selbst im OOo-Umfeld einige Gedankenlose wie z. B. die Firma Novell, die solchen Betrügereien unbeabsichtigt Vorschub leisten, indem sie ebenfalls sehr ausführlich die persönlichen Daten derjenigen abfragt, die lediglich einen Fehler melden wollen.
Sparsamkeit bei der Weitergabe von Daten wird sich auf Dauer auch direkt im Portemonnaie der Surferin bzw. des Surfers bemerkbar machen. Unwissenheit dagegen schützt nicht davor, abgezockt zu werden. Eine gesunde Portion Skepsis und der Widerwillen - egal wem - seine persönlichen Daten zu geben, dagegen schon. Manche im g:b geäußerten Einwände "wie kann man nur so dumm sein" sind für die Opfer wenig hilfreich. Betroffene sollten sich für eine Rechtsberatung lieber an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden, auch wenn dieser zunächst nur über die Risiken eines Verfahrens aufklären kann.
Es hängt natürlich auch von der Mentalität des Mandanten bzw. davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung Kostenschutz gewährt, ob man ein Verfahren riskiert. Wobei fraglich ist, ob der Anbieter überhaupt geneigt ist, die Sache tatsächlich vor ein Gericht zu bringen. Böse Zungen würden behaupten, dass solche Firmen auf Personen spekulieren, die so unwissend sind, erst ihre Daten einzugeben und die dann auch noch so dumm sind, anstandslos zu zahlen. (Ghandy)
(Grafik erstellt von Liorin, thx!!)
News Redaktion am Donnerstag, 13.11.2008 18:28 Uhr
Aber ergibt das überhaupt einen Sinn? Da Du kein Rechtsanwalt bist, ergibt es so natürlich keinen Sinn, denn wie Du selbst richtig bemerkt hast, kratzt die das nicht im geringsten. Unterlassungserklärungen von RAs schon eher... ...
Die Seite ist ganz bewußt so gestaltet, dass man durchaus auch als intelligenter Mensch in die Falle gehen kann. Wenn ich auf einer Seite zunächst nur Open Office lese und darunter meine Daten eingebe, habe ich kein Problem, die "Open-Office-AGB" zu bestätigen. Andere Freewareanbieter verlangen ...
http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/artikel/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650 ...
Auch von mir mal die Frage: Was passiert, wenn man sich unter "falschen" Daten angemeldet hat (außer Email) und sich noch nicht eingeloggt hat. Wird das irgendwie verfolgt, bzw. versuchen die an das Geld zu kommen, oder ist der Aufwand zu groß? ...
Zitat von Lord0fDarkness: "Vielleicht kommt jemand mal auf die Idee, Unmengen von Rechtsanwälten rauszusuchen (nein, keine wie Tank, Rasch und Konsorten) und trägt diese über einen vernünftigen Proxy, VPN-Dienst usw. dort ein :-); das Schauspiel dürfte grandios werden." Ich habe das mal gemach ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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