
Vetter zitiert dazu aus einer Entwicklungsakte:
Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.
Der Kinderporno war also längst von der Polizei durch eine andere Datei ersetzt worden. Zudem befand sich die Datei hinter einem Link mit nichtssagendem Titel auf einem der größten Downloadportale. Trotzdem war das Anklicken dieses Links für die Polizei Grund genug, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Udo Vetter schreibt über die mitunter verheerenden Auswirkungen:
"Über die Folgen von Hausdurchsuchungen für die private und berufliche Existenz habe ich schon häufiger berichtet. Der Beschuldigte kann sich wenig davon kaufen, wenn nach Monaten festgestellt wird, dass seine Datenträger sauber sind. Dann liegen die private und berufliche Existenz häufig schon in Scherben."
Wie gering die Voraussetzungen für eine derartige Beschuldigung sind, wird an diesem Fall nur zu deutlich. Gerade mit Blick auf das kürzlich verabschiedete neue BKA-Gesetz und die darin enthaltene Onlinedurchsuchung ist diese Lage gefährlich. Betrachtet man den vorliegenden Fall, könnte man die Frage stellen: Wer garantiert, dass nicht Polizisten die Möglichkeiten der Onlinedurchsuchung ausnutzen, um den einen entscheidenden Klick selbst auszulösen? (Simon Columbus)
(via law blog, danke!)
News Redaktion am Dienstag, 18.11.2008 19:53 Uhr
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe ...
Nämlich weil man die Sache mit Verstand angehen soll, und nicht mit Schreien "Rettet die Kinder!". Dann würde es ja mit grosser Wahrscheinlichkeit nur die wirklichen Täter treffen, und man könnte sich nicht zusätzlich noch eine Art Eintrittskarte in die ganze Wel ...
da hab ich einen schönen Link dazu (den die meisten wahrscheinlich schon gesehen haben): http://www.heise.de/newsticker/Operation-Himmel-Durchsuchung-rechtswidrig--/meldung/110937 Wenn irgendjemand von uns so viel Kompetenz zeigen würde, wie diese Behörden, wäre er längst gefeuert. ...
sorry für den fullquote, aber das tut hier einiges zur sache. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/20/aktion-himmel-keine-verurteilungen-aber-ein-erfolg Aktion Himmel: Keine Verurteilungen, aber ein Erfolg Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der ...
Tja, wie oben bereits begründet, sehe ich das genauso! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen