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Kinderpornographie: Nur ein Klick von Rapidshare zur Razzia

Das Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts auf Kinderpornographie schnell und ohne große Umschweife durchgeführt werden, ist spätestens seit der Aktion "Himmel" kein Geheimnis mehr. Der bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet nun von einem Fall, in dem ein einziger Klick auf einen nichtssagenden Rapidshare-Link zur Razzia führte.

Vetter zitiert dazu aus einer Entwicklungsakte:

Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.

Der Kinderporno war also längst von der Polizei durch eine andere Datei ersetzt worden. Zudem befand sich die Datei hinter einem Link mit nichtssagendem Titel auf einem der größten Downloadportale. Trotzdem war das Anklicken dieses Links für die Polizei Grund genug, eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Udo Vetter schreibt über die mitunter verheerenden Auswirkungen:

"Über die Folgen von Hausdurchsuchungen für die private und berufliche Existenz habe ich schon häufiger berichtet. Der Beschuldigte kann sich wenig davon kaufen, wenn nach Monaten festgestellt wird, dass seine Datenträger sauber sind. Dann liegen die private und berufliche Existenz häufig schon in Scherben."

Wie gering die Voraussetzungen für eine derartige Beschuldigung sind, wird an diesem Fall nur zu deutlich. Gerade mit Blick auf das kürzlich verabschiedete neue BKA-Gesetz und die darin enthaltene Onlinedurchsuchung ist diese Lage gefährlich. Betrachtet man den vorliegenden Fall, könnte man die Frage stellen: Wer garantiert, dass nicht Polizisten die Möglichkeiten der Onlinedurchsuchung ausnutzen, um den einen entscheidenden Klick selbst auszulösen? (Simon Columbus)

(via law blog, danke!)

News Redaktion am Dienstag, 18.11.2008 19:53 Uhr

tagsTags: razzia bka-gesetz law blog rapidshare online-durchsuchung kinderporno

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85 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • TierGottes am 21.11.2008 15:19:03

    § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe ...

  • titus_shg am 21.11.2008 11:43:36

    Nämlich weil man die Sache mit Verstand angehen soll, und nicht mit Schreien "Rettet die Kinder!". Dann würde es ja mit grosser Wahrscheinlichkeit nur die wirklichen Täter treffen, und man könnte sich nicht zusätzlich noch eine Art Eintrittskarte in die ganze Wel ...

  • Andy-V-3 am 21.11.2008 09:16:12

    da hab ich einen schönen Link dazu (den die meisten wahrscheinlich schon gesehen haben): http://www.heise.de/newsticker/Operation-Himmel-Durchsuchung-rechtswidrig--/meldung/110937 Wenn irgendjemand von uns so viel Kompetenz zeigen würde, wie diese Behörden, wäre er längst gefeuert. ...

  • Chronoton am 21.11.2008 03:02:53

    sorry für den fullquote, aber das tut hier einiges zur sache. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/20/aktion-himmel-keine-verurteilungen-aber-ein-erfolg Aktion Himmel: Keine Verurteilungen, aber ein Erfolg Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der ...

  • am 20.11.2008 23:40:43

    Tja, wie oben bereits begründet, sehe ich das genauso! ...

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