
Die Federation Against Software Theft kann auf eine durchaus lange Geschichte zurückblicken, welche im Jahre 1984 beginnt. Man gründete die erste Anti-Piraterie Organisation die unabhängig vom Content weltweit agierte.
Selbst ernanntes Ziel der Vereinigung: Die legalen Nutzungsvarianten zu fördern und die Mitglieder zu unterstützen. Wenn es um deren Ziele geht, scheint man sich vor keiner Herausforderung zu scheuen, und lieber ganz oben anzusetzen, als sich mit dem einzelnen kleinen Filesharer zu ärgern. Das Intellectual Property Office (IPO) in England wurde nun Ziel der abstrusen Forderungen der Anti-Piraterie Organisation. Das IPO - vergleichbar mit dem Marken- und Patentamt - befindet sich gegenwärtig dabei, bei der Neugestaltung des 1988 in Kraft getretenen "Copyright, Designs and Patents Act" zu helfen. In einem Bericht, welcher bereits 2006 veröffentlicht wurde, sind 54 Punkte genannt worden, deren Überarbeitung dem Urheberrecht nutzen würde. Das Intellectual Property Office klärt bislang deren Relevanz und Wirksamkeit ab, hat dabei jedoch einen Vorschlag - Nummer 36 - vollends außen vor gelassen. Demnach soll das Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf dasselbe strafrechtliche Niveau gesetzt werden, wie wenn die betreffende Person das Werk in physischer Form aus einem Geschäft gestohlen hätte.
"Die Empfehlung Nummer 36 [...] legt eindeutig nahe, dass die Strafen für gewerbliche Urheberrechtsverletzungen auf bis zu zehn Jahren Gefängnis angehoben werden sollen, um dieses Vergehen dem physischen Diebstahl anzupassen", so John Lovelock, CEO von FAST. Scheinbar hatte das IPO jedoch kein besonderes Interesse daran, dies in Betracht zu ziehen. Aus welchen Gründen auch immer - vielleicht dachte man einfach an die Folgen, die einem jugendlichen Filesharer drohen, der Musikstücke in gewerblichem Ausmaß in seinem Share-Ordner hat und diese verteilt, ohne es überhaupt zu wissen.
Es scheint als sei das Intellectual Property Office einfach näher an der Realität, als die zahlreichen Anti-Piraterie Vereinigungen. (Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
(Comic gezeichnet von Rabby97, vielen Dank!!)
News Redaktion am Mittwoch, 19.11.2008 19:15 Uhr
2) Bezahlen wir schon GEMA-Gebühren für leere (!) Datenträger jeglicher Art ;) Nach welchem Schlüssel werden diese Einnahmen eigentlich verteilt? Weil - streng genommen dürften für die DVDs/CDs, die kopiergeschützt sind, ja gar keine Einnahmen aus diesem Topf fließen, und ...
Das kann man in etwa mit Schwarzfahren vergleichen: Für die Verkehrsgesellschaft entsteht kein wirklicher schaden, weil der bus ja auch ohne mich gefahren wäre. Trotzdem zahle ich nicht für die erbrachte Leistung. Nein, es ist nichtmals mit schwarzfahren zu vergleic ...
Ich werd heut mal bei einem Label anrufen und versuchen ein Lösegeld für ne raubkopierte CD zu bekommen....ich denke 16,75 Millionen kann ich verlangen, oder? Mach das mal, zeichne das Gepräch (nach Ankündigung, zu "Schulungszwecken", um deine Service-Dienstleistungen zu ...
Ich werd heut mal bei einem Label anrufen und versuchen ein Lösegeld für ne raubkopierte CD zu bekommen....ich denke 16,75 Millionen kann ich verlangen, oder? ...
Das kann man in etwa mit Schwarzfahren vergleichen: Für die Verkehrsgesellschaft entsteht kein wirklicher schaden, weil der bus ja auch ohne mich gefahren wäre. Trotzdem zahle ich nicht für die erbrachte Leistung. (ok, man könnte jetzt noch argumentieren, dass der bus durch meine anwesenheit meh ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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