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GEZ: Keine Rundfunkgebühren für Vereins-PC

Gemäß des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) müssen auch Vereine, welche für die Mitgliederverwaltung einen Internetfähigen PC verwenden, seit dem 1. Januar 2007 GEZ-Abgaben für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" entrichten. Davor hat sich ein norddeutscher Verein gewehrt - mit Erfolg!

Dabei handelt es sich um den Amateurmusikverein MSG Peine-Ilsede. Dieser meldete seinen Vereinsrechner bei der GEZ an. Gleichzeitig reichte er jedoch parallel beim NDR einen Antrag auf Gebührenbefreiung ein. Der NDR lehnte den Antrag ab, woraufhin der Vereinsvorsitzende Klage einreichte. Der Fall kam schlussendlich vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Verhandlung, welches sich, wie schon in früheren Fällen, auf die Seite des Klägers schlug.Mittlerweile hat der Verein die Begründung des Gerichtsurteils auf seiner Homepage veröffentlicht. Das Braunschweiger Gericht folgte weitgehend der Argumentation der Verwaltungsgerichte Koblenz und Münster, welche im Juli und Anfang Oktober eine Anwaltskanzlei und einen Studenten bereits von der Internetrundfunkgebühr befreiten. Die Argumentation stützt sich auf die jährliche Onlinestudie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten. Laut der Studie haben im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren täglich zum Internetradio gegriffen. Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze, konnte der öffentlich-rechtliche Sender nicht nachweisen. Dies sei zugegebenermaßen schwierig. Schuld daran sei allerdings, die im Rundfunkstaatsvertrag geregelte gerätebezogene Gebührenpflicht, welche den neueren technischen Entwicklung nicht genügen würde. Daher sei eine einschränkende Auslegung gemäß §1 Absatz 2 Satz 2 RGebSt gegeben; andernfalls würde die Rundfunkgebühr eine "unzulässige Besitzabgabe" für Computer darstellen.

Zudem bestünden seitens des Gerichts Zweifel, ob die Rundfunkgebührenpflicht für Internetfähige PCs unabhängig von der eigentlichen Nutzug gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 HS 2 GG verstoße. Die selben Zweifel kamen auch dem Verwaltungsgericht in Koblenz. Ob diese Gerichtsentscheidungen das Ende für die Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte" bedeutet bleibt abzuwarten. Interessant werden würde es in der Tat, wenn entsprechende Bemühungen gestartet werden. (_Benny_)

(via heise, thx!)

(Bild via ruthe.de, thx!)

News Redaktion am Freitag, 21.11.2008 14:37 Uhr

tagsTags: informationsfreiheit gez onlinestudie gerichtsurteil rundfunkgebühr

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Novgorod am 21.11.2008 20:47:21

    es ist immer gut, wenn sie aufn deckel kriegen, aber ich verstehe - angesichts der gesetzeslage - die argumentation des gerichts nicht ganz: "Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze, konnte der öffentlich-rechtliche Sender nicht nachweisen." ich meine, die ta ...

  • Destiny666 am 21.11.2008 17:27:49

    Und was ist mit den Firmen, die PCs oder auch Fernsehr verkaufen, reparieren, PCs fürs Arbeiten benutzen oder generell WARUM GEZ auf PCs?:dozey: ...

  • trojan am 21.11.2008 16:58:35

    leider noch nichts rechtskräftig, GEZ kann noch in berufung gehen... und leider ist das nur ein einzelfall und nicht auf die masse zu beziehen :( ...

  • HorstPeters am 21.11.2008 16:24:14

    GEZ oder die Steuer die keine ist Wenn ich in Deutschland steuern zahle ist dies auch umgänglich in dem ich den Vorgang der zu besteuern ist nicht mache Keine Arbeit = keine Lohnsteuer...Kein Einkauf keine MWST aber ich werde gezwungen GEZ zu bezahlen obwohl ich dieses Staatstreue kapital geile Me ...

  • gullinews am 21.11.2008 14:11:05

    Gemäß des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) müssen auch Vereine, welche für die Mitgliederverwaltung einen Internetfähigen PC verwenden, seit dem 1. Januar 2007 GEZ-Abgaben für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" entrichten. Davor hat sich ein norddeutscher Verein gewehrt - mit Erfol ...

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