
Sollte der nun vorbestrafte Filesharer die Geldstrafe nicht zahlen, drohen ihm als Folge 200 Tage Haft. Zusätzlich ordneten die Richter die Einziehung seines PCs, Notebooks und zahlreicher Datenträger an. Drei weitere Notebooks sowie eine dazugehörige Festplatte erhält der Mann nach Löschung der Festplatten wieder zurück. Die Kripo hatte die Hardware im Verlauf einer Hausdurchsuchung sichergestellt.
Und weil die Beamten offensichtlich mit der Auswertung überfordert waren, bat man die Hamburger Experten um Hilfe, die diesem Gesuch mit Sicherheit gerne nachgekommen sind. Man identifizierte eine Vielzahl von illegalen Dateien auf den Datenträgern des Aschaffenburgers, was in einem Strafantrag mündete. Die Staatsanwaltschaft erkannte ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung des Raubmordkopierers und stellte Strafbefehl, der aber erst im September gültig wurde.
Einer der Rechtfertigungen der Aktion ist eine Statistik vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU). Die Interessenvertretung der Entwickler und Publisher von Computerspielen in Deutschland hat für das erste Halbjahr 2008 ermittelt, dass die Umsätze im PC-Spiele-Markt um mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind. Und dies ganz im Gegensatz zur Umsatzentwicklung bei Handhelds (plus 27 Prozent) und sonstigen Konsolen, bei denen eine Umsatzsteigerung von über 50 Prozent festgestellt wurde. Und trotzdem: Insgesamt wurden laut BIU bis zum dritten Quartal 929 Mio. Euro mit Computer- und Videospielen umgesetzt. Dies entspricht einem Plus von 14% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Olaf Wolters (BIU) in der heutigen Pressemitteilung dazu: "Wir erwarten für das Weihnachtsgeschäft eine Fortsetzung der insgesamt sehr positiven Marktentwicklung. Vor allen Dingen im Segment der PC-Spiele wird das Weihnachtsgeschäft positive Spuren hinterlassen, weil die Anbieter sich die umsatzstärksten Titel für das Weihnachtsquartal aufgespart haben. So rechnen wir trotz des eingetrübten Konsumklimas für das Gesamtjahr mit einem Wachstum von mindestens 20 Prozentpunkten."
Jubel, Trubel, Heiterkeit also auf ganzer Linie, außer in Aschaffenburg! (Ghandy)
(Bild von Evrim Sen, danke!)
News Redaktion am Montag, 24.11.2008 16:56 Uhr
Ist das das Ergebnis des Gulli-GVU-Dialoges :D? In zehn Jahren sind sie vielleicht weiter und haben ihren Horizont halbwegs der Wirklichkeit angepasst. Schon scheiße, wenn man glaubt, es würde was bringen, quasi zu versuchen, die Schwerkraft aufzuhalten. Oder einen Fluss nicht ins Meer zu lass ...
Ich wäre mir da nicht sicher, ob in so einer Anklageschrift bei der Wortwahl ein großer Unterschied zwischen verkaufen und verteilen des Materials gemacht wird. Ich mir schon. Da es sich dann um ganz andere §§ handelt. ...
Ich wäre mir da nicht sicher, ob in so einer Anklageschrift bei der Wortwahl ein großer Unterschied zwischen verkaufen und verteilen des Materials gemacht wird. Aber wie gesagt, abschließend geklärt ist das noch nicht. Für mich bleiben aber immer noch andere Fragen offen: - Wie zur Hölle komm ...
Der Verurteilte hatte aus den Fenster Uriniert, die empörte Nachbarin hatte darauf die Polizei gerufen. Diese sind dann zu ihm hin um ihm klar zu machen, das man sowas nicht macht. Dumm war nur das er die Polizisten reingelassen hatte, denn zufällig hat einer auf den Bildschirm des Rechners der i ...
Toll...die GVU zur Beweissicherung hinzuzuziehen ist etwa so,als würde man jemanden mit 5 Mio Schulden zum Geldzählen in die Bundesbank zu schicken und davon ausgehen,daß hinterher nix fehlt. Da könnte man die GVU auch gleich noch als Richter einsetzen.... ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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