
Die Richterin Nancy Gertner sollte von der Boston University eine Auskunft über drei Filesharer anordnen. Folgt man den Ergebnissen der RIAA, so haben die drei Studenten angeblich illegal Musik heruntergeladen und verbreitet.
Die Boston University musste Stellung zu diesen Anschuldigungen beziehen, wobei diese vorab feststellte, welche Studenten die fraglichen IP-Adressen innehatten. Dass die Privatermittler der Recording Industry Association of America jedoch keinesfalls perfekt arbeiten, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Auch die Universität äußerte erhebliche Bedenken bezüglich der Zugehörigkeit der IP-Adressen zu den verdächtigten Studenten. Für die Richterin bestanden aus diesem Grund scheinbar erhebliche Zweifel an deren Schuld, wie der Urteilstext festhält. So könne eine Aushändigung der zu den IP-Adressen zugehörigen Namen durch die Boston University nicht akzeptiert werden, da die Universität "adäquat nachgewiesen hat, dass sie nicht mit absoluter technischer Sicherheit garantieren kann, die Rechtsverletzer korrekt zu identifizieren." Eine realistische Entscheidung, wie man sie jedoch von Frau Gertner gewohnt ist. Sie war auch die Richterin, die der RIAA erhebliche Schwierigkeiten zu Anfang des Jahres bereitete. In einem Prozess hielt sie fest, dass das "zur Verfügung Stellen" nicht automatisch eine "Urheberrechtsverletzung" darstellen würde, wenngleich beides in einem Zusammenhang steht. Die RIAA musste daraufhin einige ihrer Formulierungen abändern. Inzwischen muss von den Klägern eine tatsächliche Verletzung des Rechts bewiesen werden, insgesamt ein schwieriges Unterfangen.
Derweil praktiziert man jedoch weiterhin die gewohnte Taktik, bei der es mit dem Kopf durch die Wand gehen soll. Nachdem Richterin Gertner die Aushändigung der drei Namen abgelehnte, beantragte man bei der Verwaltung der Uni einfach die Auskunft in Bezug auf andere IP-Adressen. Von einer Kurskorrektur der Filesharingjäger keine Spur. Jedoch beharrte Frau Gertner auch in diesem Fall auf ihrem Standpunkt, was ihr inzwischen immer mehr Freunde unter den Filesharern eingebracht haben dürfte. (Firebird77)
(via arstechnica, thx)
(Bild via arstechnica, thx)
News Redaktion am Donnerstag, 27.11.2008 13:11 Uhr
Also ich würde mich auch weigern, irgendwelche Adressen ohne wirklichen Beweis auszuhändigen und eine IP ist für mich kein Beweis. (Die kann man falsch abgeschrieben haben, selbst erstellt haben etc.) Man kann sogar nachschauen, welche IP-Range die Uni hat und dann eine ...
Also ich würde mich auch weigern, irgendwelche Adressen ohne wirklichen Beweis auszuhändigen und eine IP ist für mich kein Beweis. (Die kann man falsch abgeschrieben haben, selbst erstellt haben etc.) ...
scheint die Rechtsprechung da endlich mal realistisch zu werden. Also USA und realistische Rechtssprechung in einem Satz? Da wäre ich vorsichtig. Schließlich muss da auf ner Mikrowelle immer noch stehen das man keine lebenden Tiere trocknen darf. :confused: ...
Cool, so langsam wird mir die USA immer Sympathischer. Wenn man dazu das lächerlicher Urteil aus Dänemark sieht ( http://www.gulli.com/news/d-nemark-provider-muss-the-2008-11-26 ) scheint die Rechtsprechung da endlich mal realistisch zu werden. ...
Langsam aber sicher scheint sich in den USA ein Trend zu entwickeln, welcher der Recording Industry Association of America (RIAA) und ihrer Jagd nach Filesharern einen Riegel vorschieben könnte. Immer mehr Universitäten zweifeln die IP-Adressen-Ermittlung an und weigern sich zu kooperieren. Nun ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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