
Die wichtigste Erkenntnis dieser Äußerungen lautet wohl: Die SPD wird, ein gewisses Entgegenkommen der Gegenseite bei strittigen Paragrafen vorausgesetzt, nicht für ein Scheitern des Gesetzes sorgen. Offenbar ist den Sozialdemokraten weniger an einer Verhinderung des Gesetzes als an dessen Nachbesserung gelegen.
So sagte beispielsweise Berlins Innensenator Ehrhart Körting, er gehe davon aus, dass beide Seiten "rasch zueinander finden könnten" und somit der Gegenseite indirekt Hoffnungen auf einen schnellen Kompromiss machte. Ähnlich äußerte sich der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion und Verhandlungsführer der Sozialdemokraten im Parlament, Thomas Oppermann, der sogar andeutete, dass er gute Chancen für eine Einigung "noch in der Sitzung der Länderkammer am 19. Dezember" sieht. In diesem Fall könnte das Gesetz sogar noch, wie von vielen Befürwortern gewünscht, am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Die von der SPD geforderten Modifikationen sind teilweise signifikant, wirken aber nicht so unrealistisch, dass eine Einigung von Anfang an unwahrscheinlich wäre, insbesondere, da es sich hierbei wahrscheinlich um die Maximalforderungen der SPD handeln dürfte, die an der einen oder anderen Stelle noch verhandelbar sind. Die Sozialdemokraten bestehen unter anderem auf einer klareren als der bisher vorgesehenen Definition der Kompetenzen von Bund und Ländern. Dies sei nicht nur rechtsstaatlicher, sondern auch effizienter, wie Körting ausführt: "Die Gefahrenabwehr ist grundsätzlich Ländersache. Ich halte eine zentrale Wasserkopfbehörde wie das FBI für schlechter als unsere dezentrale Länderpolizei. Denn sie ist vor Ort besser vernetzt und erkennt die Gefahren."
Weiterhin ein heißes Eisen bleibt die heimliche Online-Durchsuchung, die das Gesetz schon einmal um mehrere Monate verzögerte. Zwar ist man bei der SPD von der Forderung nach einem kompletten Verzicht auf diese Maßnahme längst abgerückt. Man besteht jedoch auf einer Beibehaltung und strikten Umsetzung des Richtervorbehalts, den die Union durch die neu hinzugekommene Eilfall-Regelung relativieren will. Nach der neuen Regelung soll in besonders dringenden Fällen zunächst auf die Genehmigung durch einen Richter verzichtet werden dürfen. Außerdem soll bei einer Online-Durchsuchung ebenfalls ein Richter das Material überprüfen und über dessen Freigabe entscheiden, anstatt, wie momentan vorgesehen, ein Team aus zwei BKA-Beamten mit Befähigung zum Richteramt und dem BKA-Datenschutzbeauftragten.
Änderungen fordert die SPD außerdem in einem Punkt, der auch schon die massive Kritik mehrerer Berufsverbände (wie des Deutschen Journalisten-Verbandes und der Bundesärztekammer) auslöste: Das eingeschränkte Aussageverweigerungsrecht im Falle eines Terrorverdachts und die dabei vorgesehene Sonderregelung allein für Geistliche, Strafverteidiger und Bundestagsabgeordnete, nicht aber für Angehörige anderer Vertrauensberufe wie etwa Ärzte, Psychologen, nicht in der Strafverteidigung tätige Juristen und Journalisten.
Den Angehörigen der FDP-Fraktion gehen die von der SPD geforderten Änderungen offenbar nicht weit genug. Sie bezeichnen diese als "kosmetische Korrekturen" und kündigten an, "im Bundesrat auf grundsätzlichere Änderungen am BKA-Gesetz zu drängen". Diese Formulierung allerdings legt nahe, dass auch bei der FDP keine komplette Ablehnung des neuen Gesetzes, sondern vielmehr dessen Abänderung, wenn auch eine weitergehende als die von der SPD geforderte, das Ziel ist.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass das BKA-Gesetz auf jeden Fall durch den Vermittlungsausschuss in eine Form gebracht werden wird, die eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Bundesrates hinter sich vereinen kann. Strittig ist allenfalls noch, wie genau diese Form aussieht. Hier werden alle Beteiligten noch Kompromisse eingehen müssen, wozu die meisten allerdings ihren Äußerungen zufolge bereit sein dürften. Dementsprechend ist damit zu rechnen, dass das BKA-Gesetz, womöglich sogar pünktlich zum neuen Jahr, Realität wird. Befürworter des Gesetzes, die immer wieder die Notwendigkeit der neuen Befugnisse für die Bekämpfung des Terrorismus und den effektiven Schutz der Bundesbürger forderten, werden dies mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis nehmen. Noch ist allerdings möglich, dass das BKA-Gesetz in seiner dann verabschiedeten Form nur für kurze Zeit gelten wird: Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz wurden bereits angekündigt, unter anderem durch den Ex-Bundesinnenminister und Juristen Gerhart Baum und die Online-Journalistin, Schriftstellerin und Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann, Internet-Nutzern vielfach auch unter ihrem Pseudonym "Twister" bekannt. So wird das BKA-Gesetz wohl selbst dann, wenn dieses Jahr mit einer vorläufigen Einigung zu Ende geht, auch im Jahre 2009 noch für Kontroversen sorgen. (Annika Kremer)
(via heise online, thx)
News Redaktion am Donnerstag, 27.11.2008 23:37 Uhr
Klar, denn der Kommunismus als Wirtschaftssystem hat bisher immer Freiland für Kritiker gelassen :rolleyes: Stimmt, solange sie nicht im selben Land sassen.... :D MfG Andy ...
das ganze geht von den Kapitalisten aus! Klar, denn der Kommunismus als Wirtschaftssystem hat bisher immer Freiland für Kritiker gelassen :rolleyes: ...
Unser Innenminister hat folgendes in einem Interview mit dem Handelsblatt gesagt: Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande. Er hat sich bestimmt ...
Ich denke auch das diese ganze terrorismus sch**** nur dummes gelaber is und alles so inziniert wurde (Börsen crash 11.09. etc) Denn wenn man die Menschen Dumm und in Angst hält, kann man ihnen imma viel erzählen.... Da gerade deutschland ein "alterndes" land ist, versucht man halt die mehrheit z ...
Was hat Indien mit seinen Problemen mit Deutschland zu tun? Na was schon, hätten wir hier in Deutschland zusätzlich zu VDS, Einhandmesser-Verbot und Kontenschnüffelei noch das BKA-Gesetz gehabt, gäbe es in Indien (und wahrscheinlich weltweit) auch keine Probleme, sonde ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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