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USA: Überwachung von US-Bürgern im Ausland auch ohne Richterbeschluss zulässig

Die Datenschutz-Gesetze in den USA unterscheiden sich, wie mittlerweile allgemein bekannt ist, deutlich von denen der meisten europäischen Länder. Immer wieder sorgte es beispielsweise für Kritik von zahlreichen Datenschützern, dass nur US-Bürger effektiv geschützt werden, während die persönlichen Daten von Menschen anderer Nationalitäten praktisch keinen Schutz genießen. Diese Denkweise geht jedoch sogar noch weiter: Selbst US-Bürger, die sich im Ausland aufhalten, genießen offenbar nur einen sehr eingeschränkten Schutz.

In diesem Sinne urteilte in der vergangenen Woche ein US-amerikanisches Bundesgericht. Es kam zu dem Schluss, dass zwar ein "guter Grund", aber kein Richterbeschluss erforderlich ist, um bei im Ausland befindlichen US-Bürgern eine Telekommunikationsüberwachung durchzuführen.

Zwar sei eine Telekommunikationsüberwachung "invasiv", so der Gerichtshof, es würde jedoch "keinen Sinn machen, einen Richterbeschluss zu verlangen, um einen in Übersee befindlichen Amerikaner abzuhören oder zu durchsuchen," da der entsprechende Beschluss in einem anderen Land ohnehin "zweifelhafte rechtliche Bedeutung" hätte.

Auslöser für die Gerichtsverhandlung war der Fall des US-Bürgers Wadih El-Hage, der einer Beteiligung an den Bombenanschlägen Al Qaidas auf mehrere ostafrikanische US-Botschaften im Jahr 1998 für schuldig befunden wurde. El-Hage hatte geklagt, weil Ermittlungsbehörden zwei Jahre lang ohne Richterbeschluss sein Telefon abhörten, während er in Kenya lebte. Damit jedoch hatte er keinen Erfolg- das Gericht stufte derartige Praktiken als gerechtfertigt und als notwendig im Kampf gegen den Terrorismus und insbesondere Al Qaida ein.

Projekte, die eine weitreichende Telekommunikationsüberwachung beinhalten, sind in den USA bereits seit einer Weile Thema für kontroverse Debatten. Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine bedeutende US-amerikanische Menschen- und Bürgerrechtsorganisation, geht bereits in mehreren Fällen gegen derartige Überwachungsbefugnisse vor. Die neue Regelung stufen ACLU-Experten als deutlichen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ein, so dass sie sich gute Chancen ausrechnen, dagegen juristisch vorzugehen.  (Annika Kremer)

(via Threat Level, thx)

(Bildquelle: visibility 9-II, Michael's Blog, thx!)

News Redaktion am Sonntag, 30.11.2008 23:03 Uhr

tagsTags: aclu usa terrorismus überwachung al-qaida

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • soricsoon am 01.12.2008 22:12:45

    Ja, denn damit sind Bürger (US und non-US) die in den USA leben gemeint. Die Daten eines US-Bürgers in den USA unterliegen strengeren Schutzmaßnahmen als die Daten eines non-US-Bürgers in den USA. Wer also ausser der USA soll an dieser Differenzierung schuld sein? ...

  • shirker am 01.12.2008 21:30:51

    klar boese terroristen, ich meine welcher stolze amerikaner verlaesst auch freiwillig das tollste land der welt. alleine diese tatsache macht ihn in zeiten der ach so allmaechtigen al qaeda schon verdaechtig genug. das ist wie hexenjagt. ...

  • b.pwned am 01.12.2008 19:55:58

    Und.? Ist das nun auch wieder die Schuld der Amerikaner.? Nun, wenn die USA eine Demokratie sind, auch nur eine repräsentative, dann ja: "die" Amerikaner sind irgendwie an "allem" schuld, was sie verzapfen. Das ist nunmal so in einer Demokratie. Die, die für die Administr ...

  • hans--meiser am 01.12.2008 09:56:17

    Und.? Ist das nun auch wieder die Schuld der Amerikaner.? Ja, denn damit sind Bürger (US und non-US) die in den USA leben gemeint. Die Daten eines US-Bürgers in den USA unterliegen strengeren Schutzmaßnahmen als die Daten eines non-US-Bürgers in den USA. Wer also aus ...

  • Arno_Nuem am 01.12.2008 01:05:52

    Zwar sei eine Telekommunikationsüberwachung "invasiv", so der Gerichtshof, es würde jedoch "keinen Sinn machen, einen Richterbeschluss zu verlangen, um einen in Übersee befindlichen Amerikaner abzuhören oder zu durchsuchen," da der entsprechende Beschluss in einem anderen Land ...

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